Service für Wassersportvereine

Antrag, interfraktionell mit SPD


Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, Wassersportvereinen, die dem Sportfördergesetz unterfallen, ein halbes Jahr vor Ablauf der Genehmigungen für die Steganlagen eine Erinnerung zukommen zu lassen. Das Bezirksamt sollte sicherstellen, dass dem genehmigenden Amt stets die sportförderungswürdigen Sportvereine bekannt sind.

Begründung:

Steganlagen werden in der Regel für 25 Jahre genehmigt, anschließend muss ein neuer Antrag gestellt werden. Während der 25 Jahre wechselt der Vorstand der Vereine, werden eine Vielzahl von Anträgen an Ämter gestellt und es kann passieren, dass nicht an die Laufzeit der Steggenehmigung gedacht wird. Dies ist bereits mehrfach geschehen und war immer mit viel Aufregung und Aufwand verbunden. Diese Aufregung und der Aufwand könnten vermieden werden, wenn die Vereine mit einer gewissen Vorlauffrist über das Ende der Genehmigungen ihrer Stege vom Amt informiert werden. Es kann sich dabei nur um eine rechtsunverbindliche Serviceleistung handeln. Das Schul- und Sportamt hat sicherzustellen, dass dem Umwelt- und Naturschutzamt stets aktuelle Listen mit den sportförderungswürdigen Sportvereinen bekannt sind.

 

Ansprechpartner: Uwe Doering

Ansprechpartner: André Schubert

Ansprechpartner: Philipp Wohlfeil

Drucksache Nr.: IX/0766