Arbeitsbedingungen in der Schulreinigung

Schriftliche Anfrage IX/0028

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Plant das Bezirksamt, die Tagesreinigung an den Schulen in bezirklicher Trägerschaft im Kalenderjahr 2022 fortzuführen? Wenn nicht, warum nicht?

  2. Wie viele Reinigungsfirmen sind derzeit mit der Schulreinigung betraut und wie viele Reinigungskräfte werden dabei ungefähr eingesetzt?

  3. Mit wie vielen mit der Reinigung von Schulen in bezirklicher Trägerschaft betrauten Reinigungsfirmen ist der Berliner Vergabemindestlohn in Höhe von 12,50 Euro vertraglich vereinbart?

  4. Wie viele unter Vertrag stehende Reinigungsfirmen entlohnen nach dem Tariflohn der Gebäudereiniger zu 11 Euro die Stunde?

  5. In wie vielen Reinigungsverträgen sind keine Vereinbarungen zu Mindestlohn / Tariflöhnen enthalten?

  6. Für wann plant das Bezirksamt dafür zu sorgen, dass allen an Schulen in bezirklicher Trägerschaft tätigen Reinigungskräften der Berliner Vergabemindestlohn gezahlt wird, wie es in Tempelhof-Schöneberg bereits Standard ist?

  7. Wie ist die Haltung des Bezirksamtes zur Rekommunalisierung der Schulreinigung? Welche Schritte sind nötig, um diese umzusetzen?

  8. Wann enden die derzeit laufenden Verträge zur Schulreinigung zwischen Bezirksamt und Reinigungsfirmen und sind bereits neue Ausschreibungen geplant?

Gestellt von Philipp Wohlfeil am 20.12.2021

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick am 04.01.2022:

Zu 1.) Ja

Zu 2.) Es werden in 47 Schuleinrichtungen 9 Reinigungsfirmen mit je einer Tageskraft beschäftigt. Wie viele weitere Reinigungskräfte für die Unterhaltsreinigung von den Firmen eingesetzt werden, ist nicht bekannt, es ist abhängig davon, wie das Reinigungsunternehmen die Notwendigkeit für die Erfüllung der Dienstleistung einschätzt. Pro Schule sollte man von 1 bis 2 Reinigungskräften ausgehen. An größeren Einrichtungen wie zum Beispiel die Anna-Seghers-Schule von 3 bis 4 Dienstleistenden.

Zu 3.) Preise und Ausschreibungen erfolgen nur für staatlich geführte Einrichtungen.
Zu allen hier bestehenden Reinigungsverträgen wurde die Tariferhöhung zur Tarifeinigung vom
4. November 2020 vorgenommen. Für Reinigungskräfte gilt Lohngruppe 1. Ab 01.01.2022 gilt ein Mindestlohn i.H.v. 11,55 €. Bei neu abgeschlossenen Verträgen wurde der Vergabemindestlohn i.H.v. 12,50 € vertraglich vereinbart.

Zu 4.) Die Reinigungsunternehmen sind vertraglich verpflichtet, den geltenden Mindestlohn zu zahlen.

Zu 5.) entfällt, nicht zu treffend.

Zu 6.) Wenn alle vor Einführung des Berliner Vergabemindestlohns abgeschlossenen Verträge ausgelaufen und neu ausgeschrieben wurden. Inwieweit das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Änderungen an bestehenden Verträgen im Rahmen der Vorschriften zum § 132 GWB vorgenommen hat, ist nicht bekannt.

Zu 7.) Der Bezirk Treptow-Köpenick spricht sich nach wie vor gegen die Rekommunalisierung der Reinigung aus. Bei einer vorherigen umfänglichen Betrachtung ergaben sich die folgenden entstehenden Fragen und Probleme

  1. Rekrutierung von fachkundigem Personal

  2. Sanktionsleistungen bei Minderleistungen durch Einbehalt von Lohn etc. sind kaum realisierbar, gleiches gilt für Wechsel des Personals. Wenig Handlungsspielraum bei Schlechtleistung eigener Dienstkräfte nach Ablauf der Probezeit usw.

  3. Anpassung von Reinigungsleistungen beispielsweise bei Abgabe oder Zugewinn von Immobilien und Flächen, (durch Haushalts- und Personalpläne nur langsam oder gar nicht möglich)

  4. Weiterbildung der Mitarbeitenden auf die neuesten Anforderungen an den Markt und das erforderliche Qualitätsprädikat.

  5. Vorhaltung und Einstellung von Sachkosten für Arbeits- und Schutzkleidung und Reinigungsmaterial, Beachtung Stand der Technik für erforderlichen Maschinen und Geräteeinsatz sowie deren Beschaffung und Unterhaltung

  6. Vorhaltung von Dienstkräften für Vertretungsregelungen und Ausgleich von nichtplanbaren Abwesenheiten z. B. bei Krankheit, dadurch keine Flexibilität und Garantie der Leistungserbringung (Ergänzung nur über AN-Überlassung möglich)

  7. Erhöhung von Betriebsausgaben für Fuhrpark, Bürotechnik, Raumkosten / Arbeitsplätze, Einkauf und Beschaffung, für Personalkosten einschließlich Leitungsteam, Kontrolle der Leistungserbringung, Erarbeitung der Leistungsvorgaben und Tagesziele durch eigene neueinzustellende Führungskräfte und Ausbildende (z.B. Meister)

    Hierzu ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen.

Bei Schulbau ist die Anpassung aller Bedarfsprogramme erforderlich (Aufenthalts –Umkleide und WC-Bereiche für das Reinigungspersonal).

Abschließend sei noch angemerkt, dass das Bezirksamt Treptow-Köpenick seit der Einführung der Tagesreinigung 2017/2018 diese immer mehr ausgeweitet hat. Dadurch konnte eine erhebliche Verbesserung der Reinigungsqualität sowie die Akzeptanz und Kommunikation zwischen Dienstleistenden und Nutzenden erzielt werden.

Zu 8.) Zu allen Schulen erfolgen fortlaufend im Turnus von 48 Monaten Neuausschreibungen der Gebäudereinigungsleistungen. Die nächsten Ausschreibungen zu Verträgen aus 2018 sind 2022 durchzuführen. Alle anderen Verträge wurden aktuell geschlossen und laufen erst 2024 aus.

Schriftliche Anfrage IX/0028