Barrierefreie Fähre am Spreetunnel in Friedrichshagen
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/0804 vom 22.07.2024 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass die zuständige Senatsverwaltung wegen fehlender finanzieller Mittel das Projekt "barrierefreie Fähre" am Spreetunnel in Friedrichshagen - bis auf Weiteres - nicht mehr unterstützt?
2. Sieht das Bezirksamt dennoch Möglichkeiten, das Projekt "barrierefreie Fähre" fortzusetzen?
3. Wie ist ggf. der Stand des Verfahrens und der Planungen?
4. Sieht das Bezirksamt Alternativen zur barrierefreien Fähre oder Möglichkeiten zur barrierefreien Nutzung des Spreetunnels und, wenn ja, welche?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1. - 4.
Die Zuständigkeit für die Herstellung einer barrierefreien Querung in Höhe des Spreetunnels liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Von dort erhielt das Bezirksamt am 18.06.2024 folgende Mitteilung: „Für die angestrebte Fährverbindung in Friedrichshagen werden wir bei allem Verständnis für das Anliegen des Bezirks und der Initiativen vor Ort in absehbarer Zeit keine Mittel – weder für den Steg- und Schiffsbau noch für einen künftigen Betrieb einplanen können. Die in der Vergangenheit zur Verfügung gestellten Mittel sind leider wegen der fehlenden Überjährigkeit verfallen. Somit käme ausschließlich eine privatwirtschaftliche Lösung in Betracht, wie sie ja auch in Tegel als kombinierte Autofähre oder zur Erschließung der kleineren bewohnten Inseln dort in Betrieb sind. Eine Finanzierung aus dem Landeshaushalt kommt nach meiner Einschätzung jedoch nicht mehr in Betracht, da dies dann unmittelbar zu Lasten der BVG-Angebote insgesamt gehen wird.“
Am 24. Mai 2024 fand ein Vor-Ort-Termin statt, zu dem Frau Bezirksstadträtin Dr. Leistner eingeladen hatte und an dem Vertreterinnen und Vertreter der SenMVKU, des Wasser- und Schifffahrtsamts, der Stern und Kreis sowie der Initiative "Fährinitiative Spreetunnel" teilnahmen.
Im Verlauf des Treffens wurden verschiedene Anlegestellen im Bereich des Parks diskutiert. Das Wasser- und Schifffahrtsamt stellte klar, dass Fahrgastschifffahrt und Ausflugsschifffahrt strikt voneinander getrennt werden müssen. Es wurden unterschiedliche Möglichkeiten erörtert und verschiedene Prüfschritte der beteiligten Akteurinnen und Akteure vereinbart. Die Prüfung der Möglichkeiten wird fortgesetzt.
Das Bezirksamt wird die Bemühungen zur Einrichtung einer Fähre aufrechterhalten, auch vor dem Hintergrund, dass eine Petition im Abgeordnetenhaus anhängig ist, ein BVV-Beschluss vorliegt und die barrierefreie Querung der Spree insbesondere mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und lebensälteren Personen ermöglichen wird. Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 25.07.2024 an Frau Senatorin Ute Bonde gewandt und um eine erneute Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten gebeten.