Sportanlagen wirklich inklusiv bauen

Antrag interfraktionell mit B'90/Grüne

Das Bezirksamt wird ersucht, beim geplanten Bau neuer Sporthallen im Bezirk einen Bausachverständigen für Barrierefreiheit hinzuziehen, da der Senat bisher noch keine verbindlichen Standards der Barrierefreiheit für „inklusive Sportanlagen“ erarbeitet hat. Das Bezirksamt wird des weiteren ersucht, auf Landesebene auf diese Erarbeitung der erforderlichen Standards hinzuwirken.

Begründung:

Vor zwei Wochen fanden in Berlin und auch Treptow-Köpenick die Special Olympics Nationalen Spiele statt, die sich für inklusiven Sport und allgemein die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an unserer Gesellschaft einsetzen. Durch den Antrag "Barrierefrei ist gut – inklusiv ist besser" des Berliner Abgeordnetenhauses vom 16.01.2020 wurde unter anderem das Ziel gesetzt, dass neu zu bauende Sportanlagen in den Bezirken inklusiv errichtet werden müssen. Wie die Sportentwicklungsplanung des Bezirksamts beschreibt, erfüllt "eine inklusive bzw. für den Inklusionssport geeignete Sportanlage [...] nicht nur die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit, die sich im Wesentlichen auf den allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr beziehen, sondern ist darüber hinaus explizit auf die Nutzung durch inklusive Sportgruppen unterschiedlicher Art ausgerichtet. Eine inklusive Sportanlage ermöglicht Menschen mit motorischen, kognitiven, visuellen und akustischen Einschränkungen sportlich aktiv zu werden." Der Senat hat jedoch noch keine verbindlichen Standards der Barrierefreiheit für inklusive Sportanlagen erarbeitet, wodurch die genaue praktische Umsetzung wage bleibt. Auch der Beauftragte des Bezirksamts betonte im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Inklusion am 22. Juni 2022, dass die derzeit bindenden Regelungen hinter der Zielstellung Inklusion zurückbleiben. Um dem Anspruch inklusiver Sportanlagen und der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben trotzdem gerecht zu werden, muss Fachexpertise hinzugezogen werden.

Heike Kappel

Philipp Wohlfeil

Drucksache - IX/0241