Bebauungsplanverfahren zum vorhabenbezogenen B-Plan XV-1 9-1 VE (Auto-Zellmann)

Kleine Anfrage KA VII/0486

 

  1. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand des Bebauungsplanverfahrens zum vorhabenbezogenen B-Plan XV-1 9-1 VE (Auto-Zellmann)?
  2. Gibt es bestimmte Fristen, die einzuhalten sind?
  3. Gibt es Bearbeitungshemmnisse, wenn ja, welche?
  4. Welchen Einfluss hat die Bearbeitungszeit auf die Umsetzung des o. g. B-Planes?

Gestellt am: 10.02.2014

Von Petra Reichardt

 Beantwortet am: 20.02.2014

Antwort des Bezirksamts


Zu 1.:
Der aktuelle Planungsstand stellt sich wie folgt dar: Die Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist erfolgt - derzeit ist die Vorbereitung der frühzeitigen Behörden - und Trägerbeteiligung (TÖB) durchzuführen.

Zu 2.:
Es gibt einen Vertrag vom 14.09.2011 für die befristete Zwischennutzung des Grundstückes im Geltungsbereich des noch gültigen Bebauungsplans XV-19 für einen Verkaufspavillon und eine Ausstellungsfläche für PKW, welcher nach 4 Jahren und 6 Monaten endet (März 2016). Bei dieser Fristbestimmung wurde davon ausgegangen, dass dann Planungsrecht für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan besteht, der diese Nutzung dauerhaft ermöglichen soll.

Im allgemeinen gibt es keine bestimmten Fristen, die bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuhalten sind. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan bestimmt der Vorhabenträger in gewisser Weise das Tempo des Verfahrens.


Zu 3.:
Seit Februar 2013 haben der Investor und sein beauftragtes Planungsbüro keine fachlichen Gespräche mehr mit dem Bezirksamt geführt. Die Unterlagen zur Durchführung der frühzeitigen Trägerbeteiligung sind nicht erstellt und erlauben daher keine Fortsetzung des Verfahrens. Da für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
der Vorhabenträger das Planungsbüro beauftragt und bezahlt, ist keine direkte Einflussnahme des Bezirks möglich. Ohnehinhandelt es sich hier nicht um einen prioritär zu bearbeitenden Bebauungsplan gemäß der Prioritätenliste.

Zu 4.:
Je intensiver und zügiger der Investor und das von ihm beauftragte Planungs- und Gutachterbüro Unterlagen erarbeiten, umso schneller geht die Umsetzung der weiteren Planungsschritte - frühzeitige TÖB, TÖB, Auslegung/Bürgerbeteiligung und Festsetzung des Bebauungsplans - als Grundlage für die Umsetzung des geplanten Vorhabens.

Rainer Hölmer

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