Die Durchsetzungsmöglichkeiten für die Umsetzung sozialer, ökologischer und stadtentwicklungspolitischer Kriterien entscheidend verbessern.

Linksfraktion in der BVV

Antrag:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für verbindliche Regelungen einzusetzen, so dass
1. bei Wohnungsneubau in städtebaulichen Verträgen mit den jeweiligen Vorhabensträgern Kontingente mit sozialverträglichen Mieten ausgehandelt und durchgesetzt werden können,
2. in Bestandsgebieten die Durchsetzung des Millieuschutzes zeitlich gestraffter und zielführender gestaltet wird, wenn Verdrängungsgefahren sich abzeichnen,
3. die Mittel der Bezirke zur Bearbeitung von Bauvorhaben einschließlich der Erarbeitung städtebaulicher Verträge angemessen erhöht werden,
4. zusätzliche Mittel zur Weiterentwicklung städtebaulicher und sozialer Infrastruktur in angemessener Höhe durch Schaffung eines Wohnungsbaufonds bereitgestellt werden.


Begründung:
Das gesamte Instrumentarium der Förderung des Wohnungsbaus muss überprüft werden.  In Bezirken wie Treptow-Köpenick mit attraktiven Wohnlagen hat der Anteil des privaten Wohnungsbaus eine zunehmende Tendenz. Die Gestaltung des Stadtraums auch in seinen sozialen Dimensionen tritt hinter dem Verwertungsinteresse der Investoren zurück. Das Eingriffsinstrumentarium der öffentlichen Hand ist nicht ausreichend. Auch die Wohnungsbaugesellschaften unterliegen diesem Mechanismus. Finanziell erschwinglicher Wohnraum entsteht bei ihnen in Kompensation durch Gegenfinanzierung in den Vorhaben. Die dadurch sich entwickelnde Durchschnittsmiete führt im Prinzip zu einer Erhöhung des Mietspiegels. Auch die Entlastung von öffentlichen Aufgaben und Planungskosten führen durch die Investoren zur Umlage auf die Miete und sind daher nicht immer der richtige Weg.  

Berlin, den 24.02.14

Philipp Wohlfeil
(Fraktionsvorsitzender)

und
Ernst Welters