Einbahnstraßenregelung in der Johanna-Tesch-Straße

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0166 vom 10.06.2022 des
Bezirksverordneten Gernot Klemm – DIE LINKE

Ich frage das Bezirksamt:
1. Inwiefern hält das Bezirksamt die Einrichtung einer Einbahnstraßenreglung in der Johanna-
Tesch-Straße zur Entzerrung des dortigen Anwohnendenverkehrs für sinnvoll?

2. Was spricht aus Sicht des Bezirksamtes für die Beibehaltung der gegenwärtigen
Verkehrsregelung?


Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1. und 2.
Die Einrichtung von Einbahnstraßen erfolgt in erster Linie im Interesse des Kraftfahrzeugverkehrs.
Erfahrungsgemäß werden höhere Fahrgeschwindigkeiten wegen des fehlenden Gegenverkehrs
festgestellt. Gleichzeitig würden die zu fahrenden Umwege das Verkehrsaufkommen im
Siedlungsgebiet unnötig erhöhen. Das kann nicht im Interesse der Anliegenden sein und ist auch
nicht das gewünschte Ziel in Tempo-30-Zonen, in welchen stets eine defensive und umsichtige
Fahrweise geboten ist.
Aufgrund von Tiefbauarbeiten (Regenwassernetz, Trinkwassernetz) unter Vollsperrung und
großräumigen Haltverboten bis zum 30.08.2022 ist eine Prüfung auf Notwendigkeit einer
Einbahnstraßenregelung derzeit nicht möglich. Bis 2024 erfolgt der Neubau von 150 Wohnungen,
sodass bis dahin mit weiteren temporären Verkehrseinschränkungen zu rechnen ist. Mit
Fertigstellung des Neubauvorhabens wird die Verkehrssituation in der Johanna-Tesch-Straße
überprüft.