Einschulungsuntersuchung

Schriftlichen Anfrage Nr. SchA IX/0350 vom 30.01.2023 der BezirksverordnetenKarin Kant – Fraktion Die Linke


Ich frage das Bezirksamt:

1. In welchem Zeitraum wurden die Einschulungsuntersuchungen für das Schuljahr 2022/2023 durchgeführt?

2. Erhielten alle betreffenden Kinder in Treptow-Köpenick rechtzeitig eine Einschulungsuntersuchung?

3. Wie viel eigentliche Schulanfänger /-innen wurden zum Start des Schuljahres 2022/2023 in Treptow-Köpenick von der Einschulung zurückgestellt?

4. Wie viele zum Schuljahr 2022/2023 eingeschulte Schüler/ -innen in Treptow-Köpenick hatten eigentlich eine Rückstellungsempfehlung, mussten jedoch auf Grund des Mangels an Kitaplätzen eingeschult werden?

5. Welche Grundschulen betraf das mehrfach?

6. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, wenn eigentliche Rücksteller /-innen trotz fehlender Einschulungsvoraussetzungen eingeschult wurden?

7. Was sind die häufigsten Gründe für Rückstellungen?

8. Welche Chancen erhalten zu früh Eingeschulte, um die fehlenden Einschulungsvoraussetzungen aufzuholen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die das Bezirksamt nicht in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Die Fragen 3-8 wurden durch die Regionale
Schulaufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantwortet.


Zu 1.
Die Einschulungsuntersuchungen für den Schuleintritt 2022/23 wurden von September 2021 bis September 2022 durchgeführt, etwas verlängert als geplant infolge der Corona-Pandemie.

Zu 2.
Alle Kinder in Treptow-Köpenick erhielten eine Einschulungsuntersuchung.

Zu 3.
Für das Schuljahr 2022/23 wurden insgesamt 403 Schülerinnen und Schüler zurückgestellt.

Zu 4. und 5.
Diese Daten werden von der Regionalen Schulaufsicht nicht erfasst.

Zu 6.
Mit allen Schulanfängerinnen und Schulanfängern wird zu Beginn der Schulanfangsphase der sog. Lau-Be Test durchgeführt. Die Lernausgangslage Berlin (LauBe) ist ein wissenschaftlich fundiertes Erhebungsinstrument zur Feststellung individueller sprachlicher und mathematischer Kompetenzen von Berliner Schulanfängerinnen und Schulanfängern innerhalb der ersten Schulwochen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Vorerfahrungen der Kinder sichtbar zu machen, damit jedes Kind individuell im Unterricht unterstützt werden kann.
Sofort nach Eingabe der Daten erhalten die Lehrkräfte eine übersichtliche und aufgabenspezifische Rückmeldung zu den Ergebnissen der einzelnen Kinder und der gesamten Klasse. Mithilfe der in den Rückmeldungen bereitgestellten Vergleichswerten können sie die Leistungen der Kinder informationsbringend einordnen und die Kenntnisse des einzelnen Kindes unabhängig von und über den Klassenverband hinausgehend einschätzen. Zugleich erhalten die Lehrkräfte Aufschluss über einen ggf. bestehenden zusätzlichen Förderbedarf sowie Hinweise zur Förderung der spezifischen Teilkompetenzen. Für jede Klasse der Schulanfangsphase werden vier zusätzliche Stunden für sonderpädagogische
Förderung bereitgestellt. Die Schulen entwickeln eigene Konzepte über die Verwendung dieser Stunden (z. B. Temporäre Lerngruppen, Teilungsstunden, Einzelförderung). Zielgruppe dieser Maßnahmen sind besonders auch die in der Frage angesprochenen Kinder. Darüber hinaus kann für den Bereich der Ergänzenden Förderung und Betreuung ein erhöhter
Betreuungsbedarf beantragt werden. Bei einer Zuweisung dieses Bedarfs werden zusätzliche Unterstützungszeiten und -angebote durch Facherzieherinnen und Facherzieher bereitgestellt.

Zu 7.
Die Gründe für Rückstellungen sind entsprechende Anträge der Eltern, Empfehlungen des Kinder-und Jugendgesundheitsdienstes, Empfehlungen der Kita und Empfehlungen des SIBUZ (Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum).

Zu 8.
Der Anspruch der Berliner Schulen ist es, jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu fördern und die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse stärker zu berücksichtigen. In der Grundschulverordnung ist geregelt, dass Schülerinnen und Schüler, deren Lernentwicklung nach zwei Schuljahren eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in Jahrgangsstufe 3 nicht erwarten lässt, auf Beschluss der Klassenkonferenz - dem auch ein Antrag der Erziehungsberechtigten zugrunde liegen kann - ein drittes Schuljahr in der Schulanfangsphase verbleiben. Dieses wird nicht auf die allgemeine Schulpflicht angerechnet. Entscheidungskriterien sind die in den Rahmenlehrplänen formulierten Anforderungen, insbesondere beim Schriftspracherwerb und in Mathematik.