Errichtung von neuen Sporthallen
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/0818 vom 15.08.2024 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Vorhaben zur Errichtung von Sporthallen sind derzeit offen?
2. Liegen für die einzelnen Vorhaben Einpassplanungen und Bauplanungsunterlagen vor und sind diese mit dem Senat abgestimmt?
3. Die Realisierung welcher Vorhaben ist derzeit finanziell abgesichert?
4. Wann ist bei den einzelnen Maßnahmen mit Beginn und Fertigstellung zu rechnen?
5. Welche Rangliste verfolgt das Bezirksamt bei der Realisierung der offenen Vorhaben und nach welchen Kriterien wurde diese aufgestellt?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1. - 4.
Die bezirklichen Planungen zur Errichtung und Sanierung von gedeckten Sportanlagen (Sporthallen), die Finanzierung sowie der Planungsstand sind beigefügter Anlage zu entnehmen.
Fortschreibung und Anmeldung zur Investitionsplanung 2025-2029 werden derzeit erarbeitet.
Alle in der Anlage benannten Sporthallen sind Schulen oder Schulneubauten zugeordnet. Die Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erfolgt daher unterjährig im Rahmen des sog. Monitoringverfahrens. Dies gilt auch für Maßnahmen, die nicht nach dem Regelverfahren nach den ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den AV § 24 LHO aufgestellt und umgesetzt werden. Im Regelverfahren sind Hochbaumaßnahmen von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung sowie der fachlich zuständigen Senatsverwaltung zu prüfen.
Sanierungsmaßnahmen werden fachlich zwischen der bezirklichen Baudienststelle der Serviceeinheit Facility Management und dem Fachbereich Schule im Schul- und Sportamt abgestimmt.
Zu 5.
Die Priorisierung schulischer Hochbaumaßnahmen einschließlich der Sporthallen ist der Dringlichkeitsliste der Anmeldung zum Investitionsprogramm zu entnehmen (vgl. DrsNr. IX/0418, Beschluss 0289/19/23). Die Abstimmung der Priorität erfolgt nach schul- und baufachlichen Erwägungen zwischen bezirklichen Baudienststelle der Serviceeinheit Facility Management und dem Fachbereich Schule des Schul- und Sportamtes. Maßgeblich sind hier insbesondere der aktuelle bauliche Zustand, der Planungsstand sowie die Bedarfe der Versorgung von Schülerinnen und Schülern. Ausgenommen sind Schulneubau- und Typenbaumaßnahmen, die durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bzw. die HOWOGE umgesetzt werden.
Bei Instandhaltungen und Sanierungen sind in der Regel der bauliche Zustand oder akute Havarien maßgeblich für die Priorisierung einzelner Maßnahmen.