Hindernisse für den Radverkehr

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0754 vom 06.05.2024 des Bezirksverordneten Anderé Schubert – DIE LINKE.


Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass viele Radfahrende auf der Baumschulenstraße zwischen Forsthausallee und Königsheideweg aufgrund der regelmäßigen Unterschreitung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands beim Überholen durch Kraftfahrzeugnutzerinnen und Kraftfahrzeugnutzer an dieser Stelle um ihre Sicherheit fürchten, und wann wird diesem Umstand z. B. durch Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auf dem verbreiterten Gehweg oder die Anlage einer sicheren Radverkehrsanlage gemäß § 43 MobG BE Rechnung getragen?

2. Aus welchem Grund wurden am Berliner Mauerweg an der Elsenstraße Drängelgitter angebracht und welchen Abstand haben diese laut Plan bzw. tatsächlich zwischen den beiden Elementen?

3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass diese Drängelgitter von Radfahrenden mit Lastenfahrrädern oder Anhängern kaum durchfahren werden können und diese daher auf den anliegenden Grünstreifen ausweichen und welche Alternativen zum Drängelgitter, z. B. Verlangsamung des Kraftverkehrs in der Elsenstraße durch Aufpflasterungen oder Verhinderung des Schleichverkehrs Elsenstraße - Heidelberger Straße - Treptower Straße durch Einbahnstraßenregelungen, Queroder Diagonalsperren, wurde mit welchem Ergebnis geprüft und aus welchen Gründen verworfen?

4. Aus welchem Grund wurde das entwidmete Teilstück der Heidelberger Straße am Schmollerplatz beidseitig komplett für die Durchfahrt auch mit Fahrrädern gesperrt?

5. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Berliner Mauerweg entlang der Heidelberger Straße Teil des Berliner Radverkehrsnetzes und dem Radverkehr dort gemäß Radverkehrsplan "eine Führung als Bestandteil des berlinweiten Radverkehrsnetzes ermöglicht werden [soll]" und wie und wann plant das Bezirksamt, dies so zu ermöglichen, dass der Vorrang des Fußverkehrs an diesen Stellen konfliktfrei/-arm sichergestellt wird, was laut Aussagen von Anwohnerinnen und Anwohnern derzeit nicht der Fall ist, z. B. durch teilweise Öffnung der Gitter am Schmollerplatz und einer kurvenreichen Führung zur Verlangsamung des Radverkehrs?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.

Es ist dem Bezirksamt bekannt, dass eine schwierige verkehrliche Situation im Bereich der westlichen Baumschulenstraße zwischen Forsthausallee und Königsheideweg besteht. Auch wenn die Frage der Zuständigkeit für eine verkehrsrechtliche Anordnung weiter strittig ist, steht aus baulichen Überlegungen heraus für den Straßenbaulastträger fest, dass die Breite der ausgebauten Gehwege nicht ausreicht. Im Schlussbericht zu Beschluss-Nr. 0822/41/21 (Drs.Nr. VIII/1250) - Sicher über den Britzer Verbindungskanal radeln - vom 29.02.2024 ist hierzu folgendes vermerkt: „Das Straßen- und Grünflächenamt hat in 2021 und 2022 die durch Radfahrende regelwidrig genutzten Gehwege der Baumschulenstraße beidseitig des Britzer Verbindungskanals in den Rampenbereichen baulich so ertüchtigt, dass das zur Verfügung stehende öffentliche Straßenland voll ausgenutzt wurde. Die vorhandene Gehwegbreite im Bereich der Brücke „Britzer Zweigkanal“ in der Baumschulenstraße liegt somit zwischen 2 und 2,5 m und ist nicht ausreichend, um auch den Radverkehr mittels entsprechender Beschilderung zuzulassen. In erster Linie ist eine gefahrfreie Nutzung durch Zufußgehende sicher zu stellen. Eine Freigabe für den Radverkehr birgt ein zu großes Gefährdungspotential für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden in sich. Mithin wird eine Zulassung ausgeschlossen.“

Zu 2.

Die Anordnung der Umlaufsperre an bezeichneter Stelle des Mauerradweges / Elsenstraße wurde in Abarbeitung des Beschlusses der BVV Nr.: 0609/31/19 (Drs.Nr.: VIII/0818) - Verkehrssicherheit an der Kreuzung Elsenstraße / Ecke Heidelberger Straße erhöhen - vorgenommen. Obwohl die Verkehrslage unauffällig ist, hatte sich das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt (SGA) entschieden, hinter der Gehwegüberfahrt/ Feuerwehrzufahrt Heidelberger Straße eine schwenkbare, rot-weiß-schraffierte Wegesperre einzubauen. Dieser Abschnitt als Teil des öffentlichen Straßenlandes sichert die Erschließung bzw. die Zufahrt zur Grünanlage für Pflegezwecke und den Rettungsweg im Brandfall. Durch den Einbau der Sperre geht das SGA davon aus, dass Radfahrende und zu Fuß Gehende zukünftig aufmerksamer in den Bereich der Elsenstraße treten werden. Ein Fahrzeugverkehr in Richtung der Grünanlage oder illegales Parken sollte damit ebenfalls ausgeschlossen werden. In diversen Gesprächen mit Kiezbewohnenden wurde mehrfach der Wunsch geäußert, die Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich der Heidelberger Straße in den Wildenbruchpark zu verbessern. Das Amt beabsichtigt diese Maßnahme zunächst über einen gewissen Zeitraum zu beobachten und anschließend ihre Wirksamkeit zu evaluieren.

Zu 3.

Die Ausführung dieser Umlaufsperre ist entsprechend der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) umgesetzt worden. Wie in der Antwort zur Frage 2 ausgeführt, wird das Amt die Wirksamkeit der Maßnahme evaluieren. Andere Alternativen zu Verkehrsführungen wie Einbahnstraßenregelungen, Quer- oder Diagonalsperren wären im Rahmen übergeordneter verkehrlicher Untersuchungen zu klären (ggf. Kiezblock). Es kann weiterhin mitgeteilt werden, dass der Standort Elsenstraße / Heidelberger Straße zwischenzeitlich in der AG Querungshilfen am 07.09.2023 besprochen wurde. Im Ergebnis sollte eine Verkehrszählung durchgeführt werden. Die Zähldaten liegen zwischenzeitlich vor. Anhand des in der Zählung ermittelten Fußgänger- und Kfz-Verkehrsaufkommens ist ein Fußgängerüberweg (FGÜ) gemäß der Matrix aus der R-FGÜ 2001 möglich bzw. wird sogar empfohlen. Eine abschließende Entscheidung und insofern auch eine Ankündigung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) steht aus. Beabsichtigt ist darüber hinaus der Einbau von Fahrradbügeln im Seitenstreifen (Elsenstr.) und am rechten Fahrbahnrand (Heidelberger Str.), da ein erhöhter Bedarf besteht. Der Gehweg ist zu schmal, um Fahrradabstellanlagen zu realisieren. Zugleich dient die Wegnahme des ruhenden Verkehrs sowie der Kennzeichnung einer Querungsstelle der besseren Einsicht in den Einmündungsbereich.

Zu 4. und 5.

Hintergrund der Sperrung ist eine Volleinziehung eines Teilabschnittes der Heidelberger Straße in einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Weder im Rahmen der Ankündigung noch der eigentlichen Verfügung sind Einwendungen erfolgt. Durch die Einziehung ist die Straßenlandeigenschaft vorliegend gänzlich entfallen. Gleichzeitig wurde der eingezogene Bereich als öffentliche Park- und Grünanlage nach dem Grünanlagengesetz von Berlin gewidmet. Es ist richtig, dass der ehemals bestehende Straßenabschnitt der Heidelberger Straße im Bereich des Schmollerplatzes Teil des Radverkehrsnetzes des Landes Berlin ist. Die Heidelberger Straße ist Teil des Ergänzungsnetzes. Neben der Funktion im Ergänzungsnetz ist im Bereich der Heidelberger Straße zwischen der Lohmühlen- und Bouchéstraße die Route als touristisches Radverkehrsangebot vorhanden. Ein qualifizierter Ausbau einer Radverkehrsanlage ist aber nicht gegeben. Die im Ergebnis der Umsetzung der Straßenlandvolleinziehung zu fahrenden Umwege für Kraftfahrzeug- und Radverkehr werden nicht als übermäßige Mehrbelastung für die anliegenden Straßen eingestuft. Die aufgrund der Volleinziehung notwendige Beschilderung der Verkehrsführung rund um den Schmollerplatz ist unter Anhörung der Träger öffentlicher Belange abgestimmt und ebenfalls umgesetzt worden. Das Radfahren entgegen der Einbahnstraßen für Radfahrende ist möglich. Mit der Einziehung des Abschnittes wird die Reduzierung des Durchgangsverkehrs sowie eine Unterstützung der Kiezumgestaltung verfolgt. Zur Zielerreichung der Schaffung einer durchgängigen Grünanlage Schmollerplatz ist es notwendig, den Schmollerplatz frei von querenden Verkehren zu halten, die insbesondere auch durch die Radfahrenden hervorgerufen werden. Leider ist immer wieder festzustellen, dass bei Freigabe von Radfahren in Grünanlagen Nutzungskonflikte zu Lasten der Schwächeren (u.a. Kinder/ ältere Menschen / Spaziergängerinnen und Spaziergänger) auftreten. Radführungen im Bereich von Grünanlagen sind zwar grundsätzlich denkbar (vgl. § 6 GrünanlG), sollten aber auf ein Minimum beschränkt werden. Bei Radverkehrsführungen durch Grünanlagen sollten diese vorwiegend an den Rand der Grünanlage treten. Es ist festzustellen, dass der Großteil der Radfahrenden den Gehweg zur Weiterfahrt nutzen. Bei dem Gehweg in Fahrtrichtung Lohmühlenstraße sind die Borde auch beidseitig abgesenkt. In der Gegenrichtung, d.h. Fahrtrichtung Bouchéstraße, sind Absenkungen jedoch nicht vorhanden und der Zustand des Gehweges teilweise auch schadhaft. Bis zum vorgesehenen Umbau des Schmollerplatzes soll insofern zunächst das Radfahren in der Grünanlage zugelassen werden – hier auf der Seite in Fahrtrichtung Lohmühlenstraße. Hierfür wurde ein Schild mit dem Hinweis „Gemeinsamer Geh- und Radweg, Fußgänger haben Vorrang“ angebracht. Dies soll aber nur interimsweise gelten – eine dauerhafte Führung des Radverkehrs über den Schmollerplatz, gerade nach erfolgtem Umbau, soll aus den oben genannten Gründen und aus Gestaltungssicht nicht erfolgen. Das Bezirksamt hatte sich bezüglich der notwendigen Änderung des offiziellen Radverkehrsnetzes und auch der Veränderung der Radroute einschließlich der wegweisenden Beschilderung mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) und auch der GB InfraVelo abgestimmt. Die neue Beschilderung für die geänderte Radwegweisung wird durch die GB InfraVelo angebracht.

 

Verwandte Nachrichten