Müggelschlößchenweg

Schriftliche Anfrage IX/0018

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Warum wurde die Gefahrenstelle auf dem Müggelschlößchenweg in Höhe des Waldgebietes nicht beseitigt, sondern durch eine Warnbake markiert sowie sichtbar gemacht und damit die Zufahrt zu den Grundstücken am Müggelsee behindert oder gänzlich verhindert?

  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Versorgung bzw. Entsorgung der anliegenden Grundstücke nicht mehr gegeben ist?

  3. Welche Abteilungen des Bezirksamtes waren in diese Entscheidungen einbezogen?

  4. Soll der Müggelschlößchenweg in der nächsten Zeit saniert werden und, wenn ja, welche Pläne liegen dazu vor und welche Kosten sind für diese Maßnahme geplant?

  5. Die wievielte Bake wurde an dieser Stelle schon errichtet bzw. verändert und wie hoch sind die Kosten, die dem Bezirksamt an dieser Stelle bereits entstanden sind?

  6. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Straßenteil des Müggelschlößchenweges im Waldgebiet an vielen Stellen beschädigt ist und demzufolge solcher Baken bedarf?

  7. Dieser Weg ist als öffentliches Straßenland gewidmet. Gibt es für Fußgänger Hinweisschilder und Anordnungen, außer dem Schild für eine Tempo-30-Zone am Anfang des Weges, die auf die Nutzungsform dieser Straße hinweisen?

  8. Warum war es nötig, an der Bake einen Baum zu fällen?

Gestellt von Heike Kappel am 07.12.2021

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick am 22.12.2021:

Zu 1.) und 2.)
Bei der Schadstelle handelt es sich um eine Wurzelhebung, welche sich nicht ohne Weiteres be- seitigen lässt. Bevor Baumwurzeln gegebenenfalls entfernt werden können, ist eine fachliche Ein- schätzung des zugehörigen Baumbestandes durch die Berliner Forsten bzw. den Fachbereich Grün des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamts nötig. Um zwischenzeitlich die Verkehrssi- cherheit zu gewährleisten, wurde deshalb eine Warnbake installiert. Nach Einschätzung des Be- zirksamtes war die Zufahrt zu den Grundstücken am Müggelsee bzw. deren Ver- und Entsorgung gesichert.

Zu 3.)
In die Entscheidung waren die Fachbereiche Tief und Grün des Straßen- und Grünflächenamts miteinbezogen.

Zu 4.)
Für den gesamten Radweg R 1 südlich des Müggelsees ist eine teilweise Instandsetzung notwen- dig. Diese wäre mit erheblichen Kosten verbunden. Seit Jahren weist das Bezirksamt die Senats- verwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) darauf hin, dass es auch konsumtiver Mittel bedarf, um die zahlreichen, bereits vor Jahren ausgebauten Radverkehrsanlagen angemes- sen unterhalten zu können. Leider gibt es dafür dennoch bis heute keine Lösung. Aus dem jährli- chen Unterhaltsbudget für die Straßenunterhaltung und -aufsicht allein können diese Arbeiten nicht finanziert werden. Zu den erforderlichen Mitteln für den Radweg R 1 können derzeit keine detaillierten Angaben gemacht werden. Eine Instandsetzung wird voraussichtlich erst mittelfristig möglich sein. Das Bezirksamt wird die SenUVK nach dem Vorliegen des neuen Doppelhaushalts erneut auf den dringenden Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit hinweisen.

Zu 5.)
Bislang wurde dort nur eine Warnbake errichtet. Es entstanden Material- und Selbstkosten durch die Realisierung über die Regiekolonne des Straßen- und Grünflächenamts in Höhe von rund 300 Euro.

Zu 6.)
Dem Bezirksamt ist bekannt, dass der Müggelschlößchenweg im Waldgebiet Schäden aufweist. Grundsätzlich ist die Verkehrssicherheit gegeben. Es besteht kein Bedarf für weitere Baken.

Zu 7.)
Nein. Die Beschilderung im Zufahrtsbereich weist eine Parkverbotszone aus. Zudem ist diese We- gebeziehung für Kraftfahrzeuge (PKW und Motorräder) gesperrt. Anliegende sind davon ausge- nommen.

Zu 8.)
Die Fällung der Birke war unvermeidbar. Das Lichtraumprofil konnte auf anderem Wege nicht wiederhergestellt werden. Bei dem Baum handelte es sich um einen Wildwuchs, der sich zur Straße neigte und den Durchfahrtsraum einengte. Darüber hinaus war die Birke bereits geschä- digt und wies mehrere Spechtlöcher auf, welche ein Indiz für Pilz- und Insektenbefall sind.

Schriftliche Anfrage IX/0018