Nachfrage zum 1. Zwischenbericht zur Drs. VIII/0712 "Wohnungsbaugenossenschaften auf dem Güterbahnhofsgelände berücksichtigen"

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage Drucksache SchA IX/0178   vom 27.06.2022 des Bezirksverordneten Uwe Doering - Fraktion DIE LINKE

In der von der BVV beschlossenen Drs. IIIV/0712 "Wohnungsbaugenossenschaften auf dem
Güterbahnhofgelände berücksichtigen" wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen
Stellen dafür einzusetzen, dass Wohnungsbaugenossenschaften beim geplanten Wohnungsbau im
Entwicklungsgebiet "Güterbahnhof Köpenick" stärker als bisher berücksichtigt werden.

Ich frage das Bezirksamt:
1. Warum sollen laut 1. Zwischenbericht von den 1.800 geplanten neuen Wohneinheiten "nur"
20% durch Wohnungsbaugenossenschaften realisiert werden, obwohl sich die BVV für einen
Anteil von mindestens 50% ausgesprochen hat?

2. Wie viele Wohneinheiten sollen durch städtische Wohnungsbaugesellschaften entstehen?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1. und 2.
Im städtebaulichen Entwicklungsbereich sollen nach aktueller Auskunft der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mindestens 20 % der 1.800 Wohnungen durch
Genossenschaften und mindestens 65 % durch landeseigene Wohnungsbaugesellschaften
errichtet werden. Damit werden 85 % – 90 % des Wohnungsbaus gemeinwohlorientiert gebaut.
Nur ein geringer Anteil von ca. 10 % kann durch Private (vorzugsweise Baugruppen) realisiert
werden. Hierbei handelt es sich um verbindliche Entwicklungsziele der Rechtsverordnung. Eine
Änderung würde eine politische Diskussion und Entscheidung im Berliner Abgeordnetenhaus
voraussetzen. Die Frage kann daher durch das Bezirksamt nicht konkreter beantwortet werden.