Nachfrage zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage SchA IX/0027 "Schuckerthöfe" hier die Beantwortung der Frage 3

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0095 vom 16.03.2022 des
Bezirksverordneten Uwe Doering - Fraktion DIE LINKE

Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Gründe bzw. Überlegungen führten dazu, dass aus denkmalschutzrechtlichen Gründen
an der Tiefgaragenzufahrt über die Herkomerstraße festgehalten wurde?

2. Aus welchen Gründen wurden die Planungen über eine Zufahrt zur Tiefgarage über die Straße
Am Treptower Park aus denkmalschutzrechtlichen Gründen verworfen?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1. und 2.
Es ist richtig, dass die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage auf dem Grundstück der Schuckerthöfe
aus der Straße Am Treptower Park aus denkmalfachlichen Gründen verworfen wurde.
Das Areal Schuckerthöfe auf den Grundstücken Am Treptower Park 28-30 ist eine in der Berliner
Denkmalliste aufgeführte Denkmalanlage und zugleich Bestandteil des Denkmalensembles
„Herrschaftliche Mietshäuser am Treptower Park“. Die Straßenansicht des Ensembles ist geprägt
durch eine hochwertige Architektur von stattlichen Mietshausvillen. Der repräsentative Charakter
des Ensembles ist erhalten. Auch die industriellen Gebäude der Schuckerthöfe weisen einen
hohen gestalterischen Anspruch auf. Trotz der geplanten Nachverdichtung des ehemaligen
Industriegrundstücks sollen Sichtbeziehungen zu den denkmalgeschützten Gebäuden erhalten
bleiben und neue Hofstrukturen geschaffen werden. So soll z. B. ein ehemaliger Durchgang des
vorderen parallel zur Straße stehenden Industriebaus wieder geöffnet werden, um einen
Durchgang zu einem geplanten Hof vor der ehemaligen Maschinenhalle (ältestes Gebäude, das
den Anfang der Industrieansiedlung auf diesem Gebiet markiert) zu schaffen. Dieser Durchgang
soll bis zur Straße Am Treptower Park fortgeführt und öffentlich zugänglich werden. Hierfür wird im
straßenseitigen Neubau eine Durchwegung angelegt.
Eine Zufahrt zu einer Tiefgarage von der Straße Am Treptower Park aus hätte eine zusätzliche
über 5 m breite Öffnung im Erdgeschoss des straßenbegleitenden Neubaus zur Folge. Da2
Tiefgaragenzufahrten i.d.R. mit technischen Anlagen wie Ampeln, Beschilderungen, Rollgitter oder
Rolltore usw. ausgestattet werden und die Erdgeschosszone geschosshoch unterbrechen, haben
sich die Untere Denkmalschutzbehörde und das Landesdenkmalamt gegen die Zufahrt an dieser
Stelle ausgesprochen. Für die Denkmalbehörden ist vor allem eine in der Kubatur angepasste und
verträgliche Gestaltung der neuen Baukörper an die bestehenden Altbauten wichtig. Zusätzlich
spielt die Fassadengestaltung eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Alt und Neu
zusammenzufügen. Dies ist besonders für die künftige Straßenansicht Am Treptower Park wichtig.
Eine Tiefgaragenzufahrt wäre hier ein störender, verunklärender Faktor gewesen. Die Grundstücke
innerhalb des Denkmalensembles haben geschlossene Fassaden, die nicht durch
Tiefgaragenzufahrten unterbrochen sind. Auch deshalb sollte die Hauptansicht auf die
Gesamtanlage davon unberührt bleiben.
Eine Verortung der Zufahrt im Eingangsbereich zwischen Alt- und Neubau schied aus, da in der
verbleibenden Durchfahrtsbreite, zwischen einem geschützten Baum, welcher in der
Entscheidungszeit gepflanzt worden ist, und dem Neubau, eine erforderliche Feuerwehrzufahrt
geplant ist.
Somit kamen die Denkmalbehörden in der Abwägung zu dem Ergebnis, dass die Verortung der
Tiefgaragenzufahrt von der Herkomer Straße aus weniger beeinträchtigend für das
Gesamterscheinungsbild ist als von der Straße Am Treptower Park aus. Diese Auffassung wurde
im Übrigen von den Planern und Investoren geteilt.