Nächtlichen Lärmschutz durch Geschwindigkeitskontrollen gewährleisten

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch in der Zeit von 22-6 Uhr dort Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, wo aus Lärmschutzgründen in der betreffenden Zeit Tempo 30 angeordnet ist.

Begründung:
Laut Information des Polizeipräsidenten wurden im Jahr 2012 im Bezirk 796 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Obwohl die technischen Möglichkeiten dafür bestehen, fand eine einzige davon in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr statt. Auf eine Einhaltung der nächtlichen Tempo 30-Limits kann damit nicht hingewirkt werden. Dies läuft zum Beispiel im Bereich Oberschöneweide der Lärmminderungsplanung zuwider, die bis zur Fertigstellung der Südostverbindung zwischen Rummelsburger und Köpenicker Landstraße lediglich die nächtliche Anordnung von Tempo 30 auf der Siemensstraße und verstärkte Geschwindigkeitskontrollen vorsieht.

Berlin TK, den 11.03.13

Johann Eberlein

und

Philipp Wohlfeil
(Fraktionsvorsitzender)

 

Drucksache VII/0405