Kein Zweckentfremdungsverbot für verfallende Häuser in der Altstadt

Aus dem Rathaus
Treptow-Köpenick

Ärgerlicher Schandfleck sollte behoben werden

Sie dürfen nicht abgerissen werden, weil sie denkmalgeschützt sind. Der Eigentümer dürfe aber ebenfalls nicht gezwungen werden, den Wohnraum der Gebäude wiederherzustellen, meint das Bezirksamt.

Die zwei Häuser in der Laurenzstr. 1 und 1a der Altstadt Köpenick stehen unterdessen weiter leer.

Den Abriss ­hatte das Bezirksamt 2006 mit Hinweis auf den Denkmalschutz untersagt. Den aktuellen Zu- und Leerstand bezeichnete das Amt als „überaus misslich“, eine Handlungsaufforderung an den Eigentümer sei allerdings nicht möglich. Das Bezirksamt nennt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 1977 als Grund. Die Wiederherstellung der Vermietbarkeit sei mit nicht zumutbarem Aufwand verbunden. Die Gebäude fallen demnach nicht unter das Berliner Zweckentfremdungsverbot, nach dem Wohnraum nicht ungenutzt bleiben oder zweckentfremdet werden darf. Damit offenbart sich indes auch ein Zirkelschluss, der eigentlich nur noch den allmählichen Verfall der Gebäude zulässt.

Abgerissen oder umfangreich umgebaut werden dürfen die Gebäude wegen des Denkmalschutzes nicht. Der Eigentümer kann aus den Wohngebäuden also nicht einfach profitables Gewerbe oder Ladengeschäfte machen. Eine Wiederherstellung der Gebäude zu Wohnzwecken lohnt sich nach der obigen Aussage des Bezirksamtes nicht und kann daher nicht angeordnet werden. Allein wird der Eigentümer dann aber ebenfalls nicht handeln. Ein unbebautes Grundstück in zentraler Lage, mitten in der Altstadt Köpenick, würde unterdessen wohl schwindelerregende Höchstpreise auf dem Immobilienmarkt erzielen.

Dazu erklärt Uwe Doering, Sprecher für Stadtentwicklung der Fraktion DIE LINKE:

"Eine alternativlose Lage, in die sich das Bezirksamt da argumentiert hat. Während das Bezirksamt nicht erklärt, wie es zu der Auffassung kommt, die Sanierung der Gebäude wäre unzumutbar, zeigt der Blick ins angestaubte Urteil von 1977 ein weniger eindeutiges Bild, als es das Amt uns glauben machen möchte. Außerdem gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. Oktober 2019 zum Geisterhaus in Friedenau, das eine ganz andere Richtung einschlägt.

Der Eindruck entsteht, das Bezirksamt hätte sich entschieden, dem Verfall der zwei Gebäude tatenlos zuzusehen. Währenddessen lässt sich der Eigentümer Zeit und wartet, bis der Verfall soweit fortgeschritten ist, dass nur noch ein Abriss infrage kommen kann und genehmigt werden muss. Das Bezirksamt ­unterläuft damit seine eigene Anordnung, weil es offensichtlich eine mög­liche Auseinandersetzung vor Gericht scheut."


Dieser Artikel erschien zuerst in Aus dem Rathaus vom 07.11.2019

Aus dem Rathaus ist die monatlich erscheinende Zeitung der BVV-Fraktion DIE LINKE, in der über aktuelle Themen der Bezirksversammlung und Kommunalpolitik berichtet wird. Sie wird als Einleger im Blättchen flächendeckend im Bezirk verteilt. Beide sind zudem auch kostenlos online erhältlich.

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