Neue Schutzkategorien für Kleingartenanlagen – wie sicher sind die Kleingärten im Bezirk?

Marina Borkenhagen

Schriftliche Anfrage VIII/0613

  1. In welcher Form war beziehungsweise ist das Bezirksamt in die Aktualisierung des Kleingartenentwicklungsplans durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Natur und Klimaschutz eingebunden?
  2. Welche Stellungnahme hat das Bezirksamt zum Vorschlag der Senatsverwaltung für Umwelt, Natur und Klimaschutz für neue Schutzkategorien für Kleingartenanlagen abgegeben?
  3. Welche Absprachen hat es zwischen dem Bezirksamt und den Bezirksverbänden der Kleingärtner beziehungsweise Gartenfreunde zu den neuen Schutzkategorien gegeben?
  4. Welche Rolle spielt die Sicherung und Entwicklung von Kleingartenanlagen im bezirklichen Infrastrukturkonzept?
  5. Welche Ersatzflächen stehen im Bezirk für Kleingärten zur Verfügung, wenn zur Verbesserung der Infrastruktur Parzellen benötigt werden?
  6. Wie viele von den vorhandenen Kleingartenanlagen sind durch B-Pläne gesichert und wie viele Aufstellungsbeschlüsse befinden sich im Verfahren?
  7. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, Änderungen im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ für gefährdete Kleingartenanlagen zu forcieren und gibt es bereits bezirkliche Aktivitäten, z. B. durch Veränderungssperren?
  8. Wie viele Kleingartenparzellen wurden in den letzten zehn Jahren in Treptow-Köpenick aufgegeben (bitte um Aufschlüsselung der Standorte und Anzahl der Parzellen im Bezirk)?
  9. Wie viele Kleingartenparzellen wurden in den letzten Jahren im Bezirk neu angelegt (bitte um Aufschlüsselung der Standorte und Anzahl der Parzellen im Bezirk)?
  10. Welche Planungen zur Aufgabe von Parzellen beziehungsweise zur Neuanlage von Parzellen in nächster Zeit sind dem Bezirksamt bekannt?

gestellt am 20.09.2018

von Marina Borkenhagen

Das Bezirksamt antwortet am 22.10.2018

In welcher Form war beziehungsweise ist das Bezirksamt in die Aktualisierung des Kleingartenentwicklungsplans durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Natur und Klimaschutz eingebunden?

Siehe Antwort zur SchA Vlll/0467 (1)

Die Fortschreibung des Kleingartenentwicklungsplans durch die zuständige Senatsverwaltung erfolgt in 2 Phasen. Die erste Phase, in der eine Überprüfung der bestehenden Schutzfristen vorgenommen wurde, ist mit dem Senatsbeschluss vom 07.01.2014 abgeschlossen worden. Es erfolgte eine Schutzfristverlängerung bis zum Jahr 2020 für 11 Kleingartenanlagen und für eine Anlage bis zum Jahr 2017. Hierüber wurde der Bezirk Ende 2012 informiert und um Stellungnahme gebeten.
ln der daran anschließenden Phase wurde zuerst eine Konzeption zur Struktur und zum lnhalt des Kleingartenentwicklungsplanes erarbeitet. Hierüber wurde der Bezirk informiert. Des Weiteren wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, in der neben Vertretern der Landes- und Bezirksverbände der Gartenfreunde auch Vertreter aus Stadtplanungs- und Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke, aus der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusammengearbeitet haben. Der Bezirk Treptow-Köpenick war hier durch eine Mitarbeiterin aus dem Stadtentwicklungsamt von 2014 bis 2015 vertreten. Diese Arbeitsgruppe hat sich insbesondere mit dem Thema "Schutzfristen" befasst.
ln die sich daran anschließende Planerarbeitung wurde der Bezirk bisher einmalig einqezogen, als im Dezember 2017 bei der zuständigen Senatsverwaltung ein gemeinsamer Gesprächstermin stattfand. Daran haben von bezirklicher Seite Vertreter aus dem Straßen- und Grünflächenamt Bereich Kleingartenwesen und aus dem Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung teilgenommen. Es wurden mögliche Sicherungsstufen für die einzelnen Kleingartenanlagen diskutiert und planerische Belange des Bezirks vorgetragen sowie ergänzen de Informationen und Hinweise aus bezirklicher Sicht gegeben. Weitere inhaltliche Abstimmungen zum Kleingartenentwicklungsplan mit Vertretern des Bezirks gab es bisher nicht.

Welche Stellungnahme hat das Bezirksamt zum Vorschlag der Senatsverwaltung für Umwelt, Natur und Klimaschutz für neue Schutzkategorien für Kleingartenanlagen abgegeben?

Siehe auch Antwort zur SchA Vlll/0467 (2)

Das Bezirksamt ist bisher von der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr und Klima-
schutz nicht um eine Stellungnahme zu neuen Schutzkategorien gebeten worden. Eine Stellungnahme wurde bisher nicht abgegeben.

Welche Absprachen hat es zwischen dem Bezirksamt und den Bezirksverbänden der Kleingärtner beziehungsweise Gartenfreunde zu den neuen Schutzkategorien gegeben?

Es gab keine gesonderten Absprachen zwischen dem Bezirksamt und den Bezirksverbänden der Kleingärtner.
Eine Informationsveranstaltung erfolgte zwischen den Bezirksverbänden und SenUVK am 06.06.2018. Das Bezirksamt wurde entsprechend informiert.

Welche Rolle spielt die Sicherung und Entwicklung von Kleingartenanlagen im bezirklichen Infrastrukturkonzept?

Das "lnfrastrukturkonzept 2015 - Bezirkliches Konzept zur Entwicklung der sozialen und
grünen Infrastruktur in Treptow-Köpenick" (SIKO) stellt eine Vertiefung und Ergänzung zum bezirklichen Entwicklungskonzept Wohnen dar. Die Erstellung des SIKO erfolgte nach den von SenStadtWohnen vorgegebenen für Berlin einheitlichen Kriterien und betrachtet Kleingartenanlagen nicht gesondert sondern nur wohnungsnahe und siedlungsnahe Grünflächen. Als erholungswirksame Grünflächen fungierende Kleingartenanlagen wurden mit einbezogen.
Wie bereits in diversen Informationen des Bezirksamtes ausgeführt, setzt sich der Bezirk
verstärkt für den Erhalt von Kleingartenanlagen ein. Soweit nicht ausdrücklich erforderlich werden Kleingartenflächen für andere Planungen nicht zur Verfügung gestellt.
Eine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen, die im Flächennutzungsplan als Bauflächen für soziale und grüne Infrastruktur ausgewiesen sind, ist aber nicht zu vermeiden, wenn sich keine geeigneten landeseigenen Flächen ohne vorhandene Nutzungsbindung finden lassen.

Siehe weiterhin Antwort zur SchA Vlll/0467 (3)

Welche Ersatzflächen stehen im Bezirk für Kleingärten zur Verfügung, wenn zur Verbesserung der Infrastruktur Parzellen benötigt werden?

Aktuell stehen keine ausdrücklich ausgewiesenen Kleingartenersatzflächen zur Verfügung. Vom Fachamt, Bereich Kleingartenwesen, wurden diverse Flächen zur Übernahme in das Fachvermögen beantragt, welche zukünftig als Ersatzflächen entwickelbar wären. Weiterhin bestehen Überlegungen, ehemalige Friedhofsflächen nach Ablauf der Pietätsfrist als Kleingartenflächen zu entwickeln.

Wie viele von den vorhandenen Kleingartenanlagen sind durch B-Pläne gesichert und wie viele Aufstellungsbeschlüsse befinden sich im Verfahren?

Siehe Antwort zur SchA Vlll/0467 (5)

Folgende Kleingartenanlagen im Bezirk Treptow-Köpenick sind über festgesetzte Bebau-
ungspläne gesichert:

  • KGA Erlengrund (XV-20),
  • KGA Müggelheim II (9-26),
  • KGA Neu-Venedig (XVI-21 ).

Folgende Kleingartenanlagen im Bezirk Treptow-Köpenick befinden sich innerhalb von im
Verfahren stehenden Bebauungsplänen und sollen in diesem gesichert oder teilweise gesichert werden:

  • KGA Müggelspreeufer, KGA Schulzendienstwiese (XVI-77),
  • KGA Zum Steingarten (XVI-5),
  • KGA Am Freibad (XVI-35),
  • KGA Baumfreunde, KGA Britzer Allee, KGA Gemütlichkeit 111, KGA Harmonie,
    KGA Holunderbusch, KGA Kuckucksheim II, KGA Lerchen höhe, KGA Silberlinde(XV-50).

Des Weiteren ist ein so genannter Sammelbebauungsplan zur Sicherung der Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingarten mit der Bezeichnung XV-F im Verfahren, der für folgende KGA gilt:

  • Am Falkenberg,
  • Am Hederichweg,
  • An der Südostallee,
  • Aprikosensteig,
  • Bachespe,
  • Einigkeit/Meran,
  • Holderbusch,
  • Felsenfest,
  • Formosa,
  • Heimatscholle,
  • Helmutstal,
  • Immergrün Treptow,
  • Blumenhain,
  • Buckersberg,
  • Frohsinn Treptow,
  • Gemütliches Heim,
  • Goldweide,
  • Heide Am Wasser,
  • Hermannsruh,
  • Lindenthal,
  • Neuseeland,
  • Späthswalde,
  • Meisengrund,
  • Morgensonne,
  • Oberer Damm,
  • Pappelgrund,
  • Semmelweis,
  • Späthstraße,
  • Treidelweg.

Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, Änderungen im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ für gefährdete Kleingartenanlagen zu forcieren und gibt es bereits bezirkliche Aktivitäten, z. B. durch Veränderungssperren?

Eine Flächennutzungsplanänderung (lfd. Nr. 06/03) zugunsten Grün erfolgte im Bereich der KGA "Grünauer Straße 1920" im Jahr 2005.
Einem BVV-Beschluss folgend, setzte sich das Bezirksamt im Jahr 2008 erneut für Darstellungen von 13 Kleingartenanlagen im Flächennutzungsplan ein. Von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung wurde jedoch kein Bedarf für eine Änderung des Flächennutzungsplans gesehen. In den meisten Fällen wurde aber daraufhin die Schutzfrist verlängert. Weitere Möglichkeiten gibt es seitens des Bezirkes nicht.

Wie viele Kleingartenparzellen wurden in den letzten zehn Jahren in Treptow-Köpenick aufgegeben (bitte um Aufschlüsselung der Standorte und Anzahl der Parzellen im Bezirk)?

Eine differenzierte Aussage kann hierzu nicht erfolgen.
Landeseigene Kleingartenparzellen mussten sowohl für Bauvorhaben als auch durch Verkauf nach dem SachenRBerG aufgegeben werden. Weitere Kleingartenparzellen auf privaten Flächen wurden von den Pächtern aufgekauft. Der gesamte Kleingartenbestand (Landesbestand und privat) in Treptow-Köpenick hat sich in den letzten 10 Jahren um ca. 3.384 Parzellen verringert.

Wie viele Kleingartenparzellen wurden in den letzten Jahren im Bezirk neu angelegt (bitte um Aufschlüsselung der Standorte und Anzahl der Parzellen im Bezirk)?

ln den letzten Jahren wurden keine Parzellen neu angelegt. Durch Teilung von Parzellen bei Pächterwechsel sind geringfügig neue Parzellen entstanden.

Welche Planungen zur Aufgabe von Parzellen beziehungsweise zur Neuanlage von Parzellen in nächster Zeit sind dem Bezirksamt bekannt?

Aktuell werden im Jahr 2021 ca. 20 Parzellen für die Erweiterung der Anna-Seghers-Schule, Radikestr. 43-49 in Adlershof wegfallen.
Eine weitere Reduzierung erfolgt mit dem Bau der weiteren Abschnitte der Süd-Ost-Verbindung (SOV). Da der genaue Verlauf der Trasse noch nicht feststeht, können derzeitig keine präzisen Angaben zum Wegfall von Parzellen getroffen werden.
Neuanlagen von Parzellen sind aktuell nicht bekannt.

Schriftliche Anfrage - Sch A VIII/0613