Pressedienst: DIE LINKE zur BVV im Mai

Linksfraktion in der BVV

Handlungsfähigkeit des Bezirks sichern, Personalabbau stoppen

Eine weitere Gemeinschaftsschule einrichten

Handlungsfähigkeit des Bezirks sichern, Personalabbau stoppen

Die Fraktion DIE LINKE hat die jüngsten Pläne zur Umsetzung der in der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU vorgesehen Reduzierung des Personals der Bezirksämter auf stadtweit 20.000 Stellen mit Entsetzen zur Kenntnis genommen und fordert die Mitglieder des Abgeordnetenhauses aus Treptow-Köpenick in einem Antrag in der BVV auf, sich diesen Plänen entgegenzustellen.

 

Das Bündnis aus SPD und CDU im Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seinem Koalitionsvertrag einen weitreichenden Stellenabbau bei den Bezirksämtern beschlossen. Allein in Treptow-Köpenick sollen mehr als 300 Stellen weg fallen. Die Ergebnisse einer solchen massiven Kürzung wären drastisch, warnt Philipp Wohlfeil, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE: „Bereits jetzt können wichtige Bereiche, wie etwa der Trinkwasserschutz, Veterinär- und Lebensmittelaufsicht und der Kinderschutz kaum ausreichend abgedeckt werden. Mit zusätzlichen Personalstreichungen wird sich die Lage drastisch verschärfen“.

 

Skandalös sei überdies die künftig vorgesehene Personalbemessung im Wesentlichen anhand der Einwohnerzahl der Bezirke. Nicht jede in einem Bezirk erbrachte Leistung stehe überhaupt im Zusammenhang mit der Bevölkerungszahl. Bei einigen Aufgaben etwa der Grünflächenpflege, der wohnortnahen Grundschulversorgung oder dem Vorhalten von Straßen und Radwegen begründe die vergleichsweise dünne Besiedlung offenkundig sogar einen höheren Personalaufwand, mahnt Wohlfeil. Bei Umsetzung der Sparpläne drohe letztendlich wegen nachteiliger Effekte in der Zuweisungssystematik finanziell die völlige Handlungsunfähigkeit des Bezirks, so der Fraktionschef abschließend. 

 

Ansprechpartner:

Philipp Wohlfeil,

Fraktionsvorsitzender DIE LINKE in Treptow-Köpenick

(Link, E-Mail)

 

Eine weitere Gemeinschaftsschule einrichten

Das Bezirksamt wird ersucht, in Gymnasien insbesondere in den Ortsteilen Köpenick und Friedrichshagen für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe zu werben und im Erfolgsfalle die Schulentwicklungsplanung entsprechend anzupassen.

 

Immer mehr Schülerinnen und Schüler entscheiden sich für eine Anmeldung an einer Gemeinschaftsschule oder einer Integrierten Sekundarschule.  „Die Anmeldezahlen steigen, also müssen wir auch das Angebot entsprechend anpassen“, fordert Johann Eberlein, schulpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Während die bisherigen Standorte der Gemeinschaftsschulen vor allem im Westen des Bezirks zu finden seien, mangele es an entsprechenden Angeboten in Köpenick. Neben Plänterwald, Adlershof und Grünau müssten auch die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit bekommen, wohnortnah eine solche Schule zu besuchen, so Eberlein. 

 

Ansprechpartner:

Johann Eberlein

Sprecher für Schulpolitik der Fraktion DIE LINKE

(Link, E-Mail)

 

Kein störendes Gewerbe in Altglienicke
Das Bezirksamt wird ersucht, die, mit den Intentionen des rechtsfestgesetzten Bebauungsplans XV-19 übereinstimmenden Bauabsichten im Rahmen und in den Möglichkeiten (kein störendes Gewerbe) dieses bereits im Amtsblatts veröffentlichen Bebauungsplans zu entwickeln und daher den vorhabenbezogenen Bebauungsplan XV-19-1 VE aufzuheben.

Der auf die Umwandlung in ein Gewerbegebiet abzielende vorhabenbezogene Bebauungsplan steht im Widerspruch zum rechtsfestgesetzten Bebauungsplan XV-19 und ist demzufolge auch nicht aus diesem zu entwickeln. Der über zehn Jahre mit mehreren Bürgerbeteiligungen und Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange entwickelte Bebauungsplan XV-19 habe die Hauptintention der Stärkung und Arrondierung des Ortskerns Altglienicke vorwiegend mit Wohnungsbau und einem Mischgebiet ohne störendes Gewerbe. „Aus der Rechtsfestsetzung ergibt sich natürlich auch ein Vertrauensschutz,“ erklärt der stadtentwicklungspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE Ernst Welters. Diese Zielsetzung sei dem Vorhabenträger Zellmann bekannt. Eine aus Grundstückserwerb abgeleitete Änderung einer öffentlich rechtlichen Festlegung sei daher nicht nur rechtlich problematisch, sondern bedeute auch, dass städteplanerische Zielsetzungen unterlaufen werden können, wenn Schlüsselgrundstücke mit dem Ziel, eine andere Zweckbestimmung zu erreichen, erworben würden.

Ansprechpartner:

Ernst Welters
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Stadtentwicklung und Verkehr

(Link, E-Mail)