Schutz für Mieter bei Hausverkäufen

Aus dem Rathaus
Treptow-Köpenick

Abwendungserklärung nach dem München Modell

Milieuschutzgebiete sind einige der wenigen Möglichkeiten auf Bezirksebene, für Mietpreisdämpfungen und Schutz von Mieterinnen und Mietern zu sorgen. Eine Möglichkeit für das Bezirksamt ist, bei Hausverkäufen im Milieuschutzgebiet das Vorkaufsrecht auszuüben, wenn der neue Eigentümer das nicht per Abwendungserklärung verhindern kann oder will.

In einer Abwendungsvereinbarung verpflichtet sich der neue Hauseigentümer, die Ziele des Milieuschutzes einzuhalten.

„Wir wollen, dass diese Verpflichtung möglichst umfangreich ist, damit die Mieterinnen und Mieter in den betroffenen Häusern vor Mietsteigerungen geschützt werden“, erklärt Uwe Doering, Sprecher für Stadtentwicklung. Es zeichne sich aktuell ab, dass es trotz Milieuschutzgebiet und Abwendungsvereinbarungen zu Mietsteigerungen kommt, weil teure Fahrstühle ­angebaut werden oder kostspielige Modernisierungen umgesetzt werden.

Mit der Abwendungserklärung kann ein Kaufinteressent das Objekt doch er­werben, wenn er sich zu bestimmten Auflagen verpflichtet, u. a. sowohl die ­Umwandlung in Eigentumswohnungen (Aufteilungsverbot) als auch unangemessene Modernisierungsmaßahmen (Verbot von Luxussanierungen) zu unterlassen.

Im vergangenen Jahr hat München diese Erklärung nunmehr erheblich verschärft. So darf nach der Erklärung u.a. nur noch an Mieter vermietet werden, deren Einkommen unter eine bestimmte Grenze fällt. Eine Neuvermietung darf nur noch an berechtigte Personen vorgenommen werden und muss die Voraussetzungen des jeweils aktuellen Stadtratsbeschlusses zu „Wohnen in München“ für das München Modell Miete erfüllen und darf die dort festgelegte Einkommensobergrenze nicht überschreiten. Mieterhöhungen sind nur maximal bis zum Mietspiegel möglich.

„Was in München funktioniert, sollte auch in Treptow-Köpenick umgesetzt werden, um die aktuelle Mietenkrise in den Griff zu bekommen“, so Doering.
Deshalb hat jetzt die BVV Fraktion DIE LINKE gemeinsam mit der SPD in einem Antrag gefordert, das Bezirksamt solle prüfen, in wie weit die Auflagen zur Anwendung der Abwendungserklärung nach dem München Modell angewandt werden können, die eine deutliche Verschärfung für den Käufer der Immobilie beinhalten.

Die Auflagen und Prüfkriterien sollten folgende Punkte enthalten:

  1. Bei Neuvermietung orientiert sich die Miete an dem Mietspiegel.
  2. Eigenbedarfskündigungen sind unzulässig.
  3. Staffelmietverträge bei Neuvermietung sind ausgeschlossen.
  4. Modernisierungsumlage nur solange, bis die Maßnahme refinanziert ist.
  5. Verpflichtung zur Begrenzung auf Modernisierungsumlagen auf max. 6 % bzw. 2 Euro/ m2.
  6. Bindung der Abwendungserklärung solange die Immobilie in einem Erhaltungsgebiet liegt.
  7. (Umfassende) Informationspflicht über den Inhalt der abgeschlossenen Abwendungserklärung gegenüber den Mietern.
  8. Grundsätzlicher Verzicht auf Grundrissänderungen, einschließlich Balkonanbau.
  9. An- und Einbau von Personenaufzügen nur in standardisierter Variante und einfacher Ausführung sowie unter Beachtung der Punkte 4 und 5.

jro/kfo


Dieser Artikel erschien zuerst in Aus dem Rathaus vom 06.06.2019

Aus dem Rathaus ist die monatlich erscheinende Zeitung der BVV-Fraktion DIE LINKE, in der über aktuelle Themen der Bezirksversammlung und Kommunalpolitik berichtet wird. Sie wird als Einleger im Blättchen flächendeckend im Bezirk verteilt. Beide sind zudem auch kostenlos online erhältlich.

Um regelmäßig über die Neuerscheinung von Aus dem Rathaus und Blättchen informiert zu werden, abonnieren Sie unseren Newsletter oder folgen Sie uns auf Facebook, Twitter oder  Instagram.