Senatsverwaltung für Stadtentwicklung düpiert BVV

Auf Gesetzesgrundlage darf die Bezirksverordnetenversammlung bestimmen, in welcher Art und Weise Straßen im Bezirk ausgebaut werden. In der Wendenschloßstraße in Treptow-Köpenick wird die beschlossene Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung jedoch nicht umgesetzt.

Auf Gesetzesgrundlage darf die Bezirksverordnetenversammlung bestimmen, in welcher Art und Weise Straßen im Bezirk ausgebaut werden. In der Wendenschloßstraße in Treptow-Köpenick wird die beschlossene Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung jedoch nicht umgesetzt.

Das Straßenausbaubeitragsgesetzt präsentiert Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer als Erfolg für die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. In Zusammenarbeit mit Anwohnerinnen und Anwohnern lägen Entscheidungen über die Details eines Straßenausbaus bei der Bezirksverordnetenversammlung. Das Recht auf Mitbestimmung ist jedoch teuer erkauft, denn die Anwohnerinnen und Anwohnern müssen sich an den Kosten des Straßenausbaus beteiligen. Wie gering der von Junge-Reyer präsentierte Gewinn an Mitbestimmung ist, zeigt aktuell der Fall der ausgebauten Wendenschloßstraße.

Dem Ausbau der Wendenschloßstraße in Köpenick gingen zahlreiche Anwohnergespräche, Ausschussberatungen und BVV-Beschlüsse voraus. Um die Straße weniger gefährlich zu machen und die Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner zu mindern, sollte auf der neu ausgebauten Straße lediglich Tempo 30 gestattet sein. Diverse bauliche Maßnahmen wurden auf diese Verkehrsberuhigung abgestimmt: die Straße wurde schmaler und auf Fahrradwege wurde verzichtet. Die Verkehrslenkung Berlin hat nun jedoch die Geschwindigkeitsreduzierung auf die Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr beschränkt.

Auf einen Brief der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick, der diese Umstände hervorhebt, antwortet Junge-Reyer zwar ausführlich, ohne jedoch auf die beschriebenen Probleme einzugehen. „Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden zu Recht in das Ausbauverfahren eingebunden. Nun müssen sie aber für den Ausbau einer Straße zahlen, die weder sie noch die BVV in dieser Art gewollt haben. Außerdem ist die Straße ohne Verkehrsberuhigung ein potentieller Unfallschwerpunkt“, erklärt Ernst Welters, Mitglied des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr für die Fraktion DIE LINKE. Welters kündigte an, seine Abgeordnetenhausfraktion zu bitten, den Vorgang dem wissenschaftlichen Parlamentsdienst zur Prüfung vorzulegen. Eine nachgeordnete Instanz könne nicht ihre eigenen Gesetze einfach durch die Hintertür umgehen, so Welters weiter.  

 

Ansprechpartner: 
Ernst Welters