Wohnen im Alten Kabelwerk

Aus dem Rathaus

Denkmalgeschützte Bauten sollen teilweise erhalten werden

Auf dem Gelände des ehemaligen Kabelwerks Köpenick (Fried­richshagener Straße 10-12) ist der Bau von 900-1000 Wohnungen geplant. Das antwortet des Bezirksamtes auf die Frage von Petra Reichardt (DIE LINKE). Demnach ist das Grundstück von der Deutschen Wohnen erworben worden. Ziel sei es, die denkmalgeschützten Bauten zumindest in Teilen zu erhalten.

Daneben sind Wohngebäude geplant, die sich an das Ber­liner Modell der kooperativen Baulandentwicklung halten sollen. Danach wären mindestens 30% der Wohnfläche als bezahlbarer Wohnraum herzustellen. Die Deutsche Wohnen soll diesem Vorhaben bereits zugestimmt haben, die Abstimmungen zum Bebauungskonzept laufen derzeit, so das Amt.

Derweil scheint es um die Standsicherheit der Hallen nicht gut bestellt. Laut einem Gutachten der Deutsche Wohnen werden die tragenden Bauteile der Hallen nicht mehr als standsicher beurteilt. Im Bezirksamt wird nun eine kritische Prüfung dieses Gutachtens durch die Untere Denkmalschutzbehörde (UD) erfolgen.

Gegenüber der UD habe die Deutsche Wohnen bereits zugesichert, unabdingbare Maßnahmen für den Substanzerhalt (Reparatur der Dachdeckung an den Geschossbauten) einzuleiten.


Gutachten: Vergesellschaftung verfassungsgemäß

Das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ fordert ein Gesetz des Landes Berlin, um Wohnungen großer privater Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Dabei beruft man sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes:

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Die Fraktionen DIE LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin und DIE LINKE im Bundestag haben den Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) gebeten, ein Gutachten zu erstellen, um Klarheit über die rechtlich relevanten Vorgaben für eine solche Vergesellschaftung zu gewinnen.

Aus dem Gutachten geht hervor, dass das Land Berlin befugt ist, ein Gesetz zur Vergesellschaftung zu erlassen und dieses sowohl mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung von Berlin als auch dem Recht der Europäischen Union und der Schuldenbremse vereinbar ist. Zudem formuliert Prof. Dr. Wieland in seinem Gutachten konkrete Anforderungen an ein solches Vergesellschaftungsgesetz.

Der gesamte Text des Gutachtens ist im Internet unter www.linksfraktion.berlin/gutachten/ zu finden.


Dieser Artikel erschien zuerst in Aus dem Rathaus vom 07.11.2019

Aus dem Rathaus ist die monatlich erscheinende Zeitung der BVV-Fraktion DIE LINKE, in der über aktuelle Themen der Bezirksversammlung und Kommunalpolitik berichtet wird. Sie wird als Einleger im Blättchen flächendeckend im Bezirk verteilt. Beide sind zudem auch kostenlos online erhältlich.

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