Presseunterrichtung zur Kündigung von Herrn H.

Schriftliche Anfrage VIII/1358

  1. Warum ist die unter anderem vom Tagesspiegel zitierte Pressemitteilung, in der Bezirksstadtrat Geschanowski die Medien über die Umstände der Kündigung von Herrn H. unterrichtet, nicht auf der Internetseite des Bezirksamtes veröffentlicht? Wird sie noch veröffentlicht?
  2. Wann wurde die Pressemitteilung versendet (bitte Datum und Uhrzeit angeben)?
  3. Welche Gründe haben Bezirksstadtrat Geschanowski zu dieser Pressemitteilung veranlasst?
  4. Entspricht das Vorgehen der Geschäftsordnung des Bezirksamtes?
  5. Ist die Pressemitteilung in Hinblick auf mögliche personal- oder presserechtliche Fragen mit dem Rechtsamt abgestimmt gewesen?

gestellt am 04.01.2021

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 21.01.2021

Warum ist die unter anderem vom Tagesspiegel zitierte Pressemitteilung, in der Bezirksstadtrat Geschanowski die Medien über die Umstände der Kündigung von Herrn H. unterrichtet, nicht auf der Internetseite des Bezirksamtes veröffentlicht? Wird sie noch veröffentlicht?

Einen expliziten Hinweis an die Pressestelle gab es nicht.

Wann wurde die Pressemitteilung versendet (bitte Datum und Uhrzeit angeben)?

Die Information und Stellungnahme wurde am 20, 12.2020 um 21:48 Uhr versendet.

Welche Gründe haben Bezirksstadtrat Geschanowski zu dieser Pressemitteilung veranlasst?

Es bestand ein öffentliches Interesse an dem Ergebnis der personalrechtlichen Prüfung.

Entspricht das Vorgehen der Geschäftsordnung des Bezirksamtes?

Im §17 der GO des Bezirksamtes ist die Kommunikation geregelt. Jeder Dezernent kann in Bezug auf seinen Geschäftsbereich die Medien informieren.

Ist die Pressemitteilung in Hinblick auf mögliche personal- oder presserechtliche Fragen mit dem Rechtsamt abgestimmt gewesen?

Nein.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1358