Räumung der Skateranlage an der Minna-Todenhagen-Brücke

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1519

  1. Ist es zutreffend, dass die Räumung der von Jugendlichen errichteten Skateranlage in der Nähe der Minna-Todenhagen-Brücke durch das Straßen- und Grünflächenamt veranlasst wurde?
  2. Ist es zutreffend, dass die Fläche eigentlich der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung zugeordnet ist und, wenn ja, warum hat nicht diese die Räumung veranlasst?
  3. Aus welchen Gründen wurde die Räumung veranlasst? Bestand eine etwa die Verkehrssicherheit gefährdende Situation?
  4. Gab es Vermittlungsversuche zwischen den Jugendlichen und dem Bezirksamt?
  5. Wer muss für die Kosten aufkommen?
  6. Wie ist der Bearbeitungsstand zum BVV-Beschluss Nr.: 0499/26/19 — Skateranlage an Minna-Todenhagen-Brücke — und wann beabsichtigt das Bezirksamt, die BVV in Form von Zwischen- oder Schlussberichten zu unterrichten?

gestellt am 07.07.2021

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 22.07.2021

Ist es zutreffend, dass die Räumung der von Jugendlichen errichteten Skateranlage in der Nähe der Minna-Todenhagen-Brücke durch das Straßen- und Grünflächenamt veranlasst wurde?

Es ist zutreffend, dass die Räumung der von Jugendlichen errichteten Skateranlage durch das Straßen- und Grünflächenamt verfügt wurde. Es ist jedoch anzumerken, dass sich die Skateranlage direkt unterhalb des Brückenbauwerkes im Bereich des südwestlichen Brückenwiderlagers befindet.
Das Straßen- und Grünflächenamt hat mit Schreiben vom 29.06.2021 mit Terminstellung binnen 3 Wochen nach Bekanntgabe zur Beräumung aufgefordert.

Ist es zutreffend, dass die Fläche eigentlich der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung zugeordnet ist und, wenn ja, warum hat nicht diese die Räumung veranlasst?

Die Flächen unterhalb der Minna-Todenhagen-Brücke zwischen Spree und Köpenicker Landstraße befinden sich in der Straßenbaulast des Landes Berlin, hier vertreten durch das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirkes Treptow-Köpenick.
Die Brücke selbst fällt als Ingenieurbauwerk in die Bewirtschaftungsverantwortung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. V (s. a. Nr. 10 Abs. 6 des Kataloges zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz). Für die Beräumungsanordnung ist aber der Bezirk nach Nr. 15 Abs. 2 des Zuständigkeitskataloges zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesstz verantwortlich.

Aus welchen Gründen wurde die Räumung veranlasst? Bestand eine etwa die Verkehrssicherheit gefährdende Situation?.

Die Räumung der Skateranlage ist notwendig aus Verkehrssicherheitsgründen, da die Skateranlage eine hohe, den Bestand der Brücke gefährdende Brandlast darstellt.
Die Verkehrssicherheit bezieht sich in erster Linie auf die Sicherheit des Brückenbauwerkes.
Dabei gilt es insbesondere, eine schadensverursacht mögliche Einschränkung der Brückennutzung z. B. durch längerfristige Sperrung für LKW zu vermeiden/verhindern.
Es liegt hierzu eine eindeutige Stellungnahme der zuständigen Senatsverwaltung SenUVK Abt. V Tiefbau (V D) (E-Mail vom 03.05.2021) vor, die das Bezirksamt auffordert, die Skateranlage vollständig aus dem Brückenbereich zu entfernen.
Um zu verdeutlichen, welches Schadensausmaß diesbezüglich möglich ist, kann folgende Information der SenUVK aus der 0.9. E-Mail zur Verfügung gestellt werden "Die latente Brandgefahr lässt sich bereits anhand eines Schadensereignisses unterhalb des {inzwischen abgebrochenen) Spannbetonüberbaus der Elsenbrücke belegen.
Auch der Fußgängertunnel in Schöneweide ist ein gravierendes Beispiel für ein vergleichbares Gefahrenpotenzial. (...) Schadenssumme von rd. 500.000 €‘.

Gab es Vermittlungsversuche zwischen den Jugendlichen und dem Bezirksamt?

Vermittlungsversuche zwischen den Jugendlichen und dem Bezirksamt sind in dieser Angelegenheit nicht zielführend, da die Gefahr einer Brandlast durch die Rampe besteht und an diesem Standort auch nicht aufgelöst werden kann.
Es fanden durch das SGA Bemühungen um einen Ausweichstandort in unmittelbarer Nähe (Bereich Kalanlage) statt. Hier wurde jedoch gutachterlich eingeschätzt, dass die Verkehrssicherheit der Fläche derzeitig nicht gegeben ist und insofern dieser Standort in unmittelbarer Nähe nicht zum Tragen kommen kann. Insofern sind die Bemühungen des SGA um einen Ausweichstandort belegt, jedoch schlugen diese leider fehl.
Das Bezirksamt insgesamt ist aufgefordert, Alternativflächen für die Einrichtung / Weiterführung dieser Skateranlage bereitzustellen.
Die Kontakthaltung hierzu erfolgte über das Jugendamt.

Wer muss für die Kosten aufkommen?

Für die Kosten der Beräumung ist der Verursacher der nicht erlaubnisfähigen Nutzung verantwortlich.

Wie ist der Bearbeitungsstand zum BVV-Beschluss Nr.: 0499/26/19 — Skateranlage an Minna-Todenhagen-Brücke — und wann beabsichtigt das Bezirksamt, die BVV in Form von Zwischen- oder Schlussberichten zu unterrichten?

Zurzeit wird die Planung zur verkehrssicheren Ertüchtigung der Kaianlage, auf der dann später u.a. auch eine Half-Pipe errichtet werden soll, erstellt.
Voraussichtlich kann die Maßnahme in 2023 umgesetzt werden.
Ein erster Zwischenbericht wird in Kürze vorgelegt. Es wird darauf verwiesen, dass bereits in der Sitzung des UmNatGrün-Ausschusses am 27.01.2021 zu den entsprechenden Planungen , informiert wurde.

Schriftliche Anfrage -SchA VIII/1519