Sanierungsgebiet Niederschöneweide
Schriftliche Anfrage IX/0050
Ich frage das Bezirksamt:
Im Januar diesen Jahres hat der Senat die "Zweite Verordnung zur Änderung der Zehnten Verordnung über die förmliche Verordnung von Sanierungsgebieten" beschlossen. Mit dieser Verordnung wurde eine Teilaufhebung für das Sanierungsgebiet Niederschöneweide festgelegt und für zwei Bereiche (Schnellerstraße und Hasselwerderstraße) die Festlegung als Sanierungsgebiet befristet bis Ende 2026 verlängert.
1. Was bedeutet diese Verordnung für die weitere Bearbeitung der Bebauungsplanverfahren 9-72 "Bärenquell" und XV-11 "Hasselwerderstraße"?
2. Wie ist der jeweilige Stand hinsichtlich der Bearbeitung der Bebauungsplanverfahren 9-72 und XV-11?
Gestellt von Uwe Doering am 28.01.2022
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick am 15.02.2022:
Zu 1.
Mit der Verordnung ist lediglich die Verlängerung des bereits bestehenden Sanierungsgebiets für diese Teilbereiche beschlossen worden. Da die Belange ohnehin im Bebauungsplanverfahren Berücksichtigung finden, hat dies keine Auswirkungen auf den Fortgang der Bebauungsplanverfahren 9-72 "Bärenquell" und XV-11 "Hasselwerderstraße".
Zu 2.
Für den Bebauungsplan 9-72 („Bärenquell“) fanden in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zwischen dem Bezirksamt und dem Eigentümer sowie Nutzerinnen und Nutzern des Areals umfangreiche Abstimmungen zu den grundlegenden Nutzungen und deren Abgrenzungen statt. Im Ergebnis dessen wurden für die Untersuchung der Umweltbelange diverse Fachgutachter mit der Erarbeitung von Fachbeiträgen bzw. Gutachten zu Artenschutz, Verkehr, Schall, Luftschadstoffen und Niederschlagsentwässerung beauftragt. Parallel dazu wird die Planzeichnung und die Bebauungsplanbegründung vorbereitet. Nach Vorliegen der Gutachten und der Einarbeitung der Ergebnisse in den Bebauungsplan kann die Behördenbeteiligung erfolgen.
Für den Bebauungsplan XV- 11 („Hasselwerderstraße“) fand im Ergebnis des Anzeigeverfahrens bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine Betroffenenbeteiligung für die erforderlichen Plananpassungen statt. Im Ergebnis dessen wurde ein erneuter Festsetzungsbeschluss erarbeitet, der in Kürze dem Bezirksamt zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird. Nach dem im Anschluss daran erneut durchzuführendem Anzeigeverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen kann der Bebauungsplan der BVV zur Entscheidung vorgelegt werden.
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