Schutz vor Eigenbedarfskündigung auch in Treptow-Köpenick

interfraktioneller Antrag

Dem Bezirksamt wird empfohlen sich dafür einzusetzen, dass das Gebiet in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (gemäß § 577a Abs. 2 BGB) auf Treptow-Köpenick ausgedehnt wird und somit die Voraussetzung geschaffen wird, dass ein verlängerter Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Eigenbedarfskündigungen auch in unsrem Bezirk möglich ist.

Begründung:
Der Senat prüft die Verlängerung des Kündigungsschutzes vor Eigenbedarfskündigungen auf 10 Jahre in den nach § 577a Abs. 2 BGB festgelegten Gebieten. Treptow-Köpenick sollte auch in dieses Gebiet einbezogen werden, da sich  inzwischen die Situation der Mieterinnen und Mieter sowie der Wohnungssuchenden verschlechtert hat. Die Leerstandsquote bei Wohnungen hat sich in Treptow-Köpenick sehr stark verringert und der Wohnungsmarkt ist angespannt.



Berlin TK, den 10.06.13
Philipp Wohlfeil
(Fraktionsvorsitzender)


Fachlicher Ansprechpartner

Ernst Welters

 

Drucksache VII/0495