Schutz vor Eigenbedarfskündigung auch in Treptow-Köpenick

Linksfraktion in der BVV

interfraktioneller Antrag

Dem Bezirksamt wird empfohlen sich dafür einzusetzen, dass das Gebiet in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist (gemäß § 577a Abs. 2 BGB) auf Treptow-Köpenick ausgedehnt wird und somit die Voraussetzung geschaffen wird, dass ein verlängerter Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Eigenbedarfskündigungen auch in unsrem Bezirk möglich ist.

Begründung:
Der Senat prüft die Verlängerung des Kündigungsschutzes vor Eigenbedarfskündigungen auf 10 Jahre in den nach § 577a Abs. 2 BGB festgelegten Gebieten. Treptow-Köpenick sollte auch in dieses Gebiet einbezogen werden, da sich  inzwischen die Situation der Mieterinnen und Mieter sowie der Wohnungssuchenden verschlechtert hat. Die Leerstandsquote bei Wohnungen hat sich in Treptow-Köpenick sehr stark verringert und der Wohnungsmarkt ist angespannt.



Berlin TK, den 10.06.13
Philipp Wohlfeil
(Fraktionsvorsitzender)


Fachlicher Ansprechpartner

Ernst Welters

 

Drucksache VII/0495