Schwimmhallensanierung

Kleine Anfrage KA VII/0484

 

  1. Wann hat der Bezirksstadtrat für Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport die im Sportausschuss besprochen Anfragen an die Bäderbetriebe gestellt bzw. nachgefragt, wann mit der Berichtigung der fehlerhaften Sanierung der Schwimmhalle für 1,9 Millionen Euro zu rechnen ist? 
  2. Ist dem Bezirksstadtrat bekannt, dass die Schwimmhalle in der Pablo-Neruda- Straße 5 für 1,9 Millionen Euro saniert und 2007 wieder eröffnet wurde? 
  3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass diese Eröffnung mit Protesten der Bürgerrinnen und Bürger verbunden war, da man die Schwimmhalle ohne barrierefreie Nutzermöglichkeit saniert hatte? 
  4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es von Seiten des Bezirkes bzw. der Senatsverwaltung (Herrn Lipinski, BBB-Chef und Herrn Dr. Ehrhart Körting, SPD) seit 2007 Versprechungen gab, diese Missstände in kürzester Zeit zu beseitigen? 
  5. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die sanitären Anlagen sowie die Eingänge nicht barrierefrei gestaltet sind? 
  6. Gib es schon ein Antwortschreiben? Wenn nicht, wann ist nach Meinung des Bezirksamtes damit zu rechnen?

Gestellt am: 10.02.2014

Von Heike Kappel

 Beantwortet am: 03.03.2014


Antwort des Bezirksamts

Zu 1.: Die Problematik ist am 24. April 2013 im Sportausschuss thematisiert worden. Durch meine Verwaltung erfolgte am 25. April 2013 eine Nachfrage beim zuständigen Regionalleiter der Berliner Bäderbetriebe.

Zu 2.: Ja. Allerdings wurde die Schwimmhalle Pablo-Neruda-Straße 5 erst am 20. September 2010 wieder eröffnet.

Zu 3.: Ja.

Zu 4.: Ja, allerdings erst 2010.

Zu 5.: Die sanitären Anlagen waren zum Zeitpunkt der Wiedereröffnung nicht barrierefrei gestaltet.


Zu 6.: Ein Antwortschreiben auf das Schreiben meiner Verwaltung vom 25. April 2013 ist bis heutenicht eingegangen. Ein Schreiben mit der Übermittlung dieser Kleinen Anfrage vom 11. Februar 2014 mit der Bitte um Stellungnahme blieb bislang ebenfalls unbeantwortet.
Die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Frau Rühling, wurde in die
Beantwortung mit einbezogen. Aus dem von ihr zur Verfügung gestellten Schriftverkehr mit den Berliner Bäderbetrieben geht hervor, dass die Problematik noch im Herbst 2010
aufgegriffen wurde.


Aktuell ist folgender Sachstand zu verzeichnen:

1. Für mobilitätsbehinderte Personen ist am seitlichen Zugang eine Klingel installiert, mit
der Schiebehilfe bei der Auffahrt und zum Öffnen der Tür durch das Personal gerufen
werden kann. Im Bereich der Eingangsstufe wurde der vorhandene Bodenbeton
niveaugleich angehoben.
2. Zur Überwindung der jeweiligen Stufe zu den Umkleidebereichen Damen und Herren
wurde eine mobile leichte Rampe angeschafft, die durch das Personal angelegt wird.
3. In den Umkleiden sind separate und abschließbare Bereiche vorhanden, die für die
Rollstuhlfahrer/-innen zur Wahrung der Intimsphäre bei Bedarf zur Verfügung gestellt
werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch das Hallenpersonal.
4. Das WC wurde in der ehemaligen Solarkabine barrierefrei hergestellt.
5. Es wurde ein Badlifter beschafft.

Frau Rühling schätzt das Bad als „bedingt barrierefrei“ und als vertretbare Lösung im Bereichdes baulich Machbaren in einem Bestandsbauwerk ein.

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