Sicherung Fassade Gummifabrik, Nachfrage zur SchA VIII/0746

Schriftliche Anfrage Drucksache Nr. SchA IX/0259  vom 21.10.2022 des Bezirksverordneten Christian Kerntopf - Fraktion DIE LINKE


Ich frage das Bezirksamt:

1. Wurde vom Eigentümer der Gummifabrik am Kaisersteg eine Sondernutzungsgebühr für die
zwischenzeitliche Absperrung von 190 Quadratmeter öffentlichen Raumes vor dem Gebäude
verlangt (siehe SchA VIII/0746)?

2. Falls ja, wie hoch war die Gebühr und wurde Sie durch den Eigentümer beglichen?

3. Falls nein, weshalb wurde keine Sondernutzungsgebühr erhoben?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Der Eigentümer wurde für den abgesperrten Bereich zu Gebühren nach der
Sondernutzungsgebührenverordnung und der Verwaltungsgebührenordnung veranlagt.

Zu 2.
Die Sondernutzungsgebühr für die in Anspruch genommene Fläche betrug 3.000,00 €, darüber
hinaus wurden 50,00 € Verwaltungsgebühr erhoben. Die geltend gemachten Gebühren wurden
beglichen.

Zu 3.
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 2.

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