Turnhallennutzung für Einschulungsfeiern

Kleine Anfrage - KA VII/0548

1. Werden in diesem Jahr Einschulungsfeiern in den Turnhallen von Grundschulen vom Bezirksamt genehmigt?
2. Wie viele Schulen haben schon Anträge dazu gestellt?
3. Welche Auflagen müssen Schulen/die Antragsteller erfüllen, um die Genehmigung für Einschulungsfeiern in Turnhallen zu erhalten?
4. Gibt es von Seiten des Bezirksamtes dazu Unterstützung? Wenn ja, welche?
5. Wer Prüft diese Anträge?
6. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt, ob eine solche Veranstaltung in den Turnhallen stattfinden kann? Spielt dabei die Bauweise der Turnhalle eine Rolle?
7. Wie lange dauert die Genehmigung eines Antrages auf Sondernutzung einer Turnhalle?

Gestellt am: 20.05.2014

Von Heike Kappel

Beantwortet am: 05.06.2014

Zu 1.
Seitens des Schulträgers wird eine Zustimmung, die wiederum abhängig ist von der
Erteilung einer Baugenehmigung, erteilt wenn die örtlichen Gegebenheiten bzw. die
räumlichen Bedingungen dies erfordern.


Zu 2.
Von 7 Schulen wurden Anträge gestellt.


Zu 3.
Die bauaufsichtliche Genehmigung kann nur aufgrund eines Bauantrages und der dazu
 gehörenden Bauvorlagen erteilt werden. Die Erfüllung der Anforderungen gemäß Bauordnung für Berlin, Betriebsverordnung und weiterer Sonderbauvorschriften ist
im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Die Baugenehmigung kann im jeweiligen
Einzelfall unter Auflagen und Bedingungen sowie befristet erteilt werden.


Zu 4.
Durch das Bezirksamt, vertreten durch die SE FM, wird für die Antragstellung ein Ingenieurbüro gebunden, dass die Antragsunterlagen erstellt. Die Kosten belaufen sich
je Standort auf ca. 2,0 T€. Die Bauaufsicht berät über die formellen und materiellen Vorschriften und zur rechtzeitigen Antragstellung.

Zu 5.
Die Bauaufsicht. Unabhängig davon muss der Verfügungsberechtigte die Sondernutzung
gestatten.


Zu 6.
Für die Durchführung der Veranstaltung muss eine Baugenehmigung vorliegen. Ob weitere Kriterien eine Rolle spielen, muss der Verfügungsberechtigte entscheiden. Die
Rolle des Belreibers gemäß § 32 Betriebsverordnung ist zu beachten.

Zu 7.
Ausschreibung und Beauftragung Planungsbüro: ca.4 Wochen

Begehung, örtliche Prüfung, Erstellung Bauantrag: ca. 4 Wochen

Genehmigung Bauaufsicht: ca. 8Wochen
Die Dauer eines Antrags ist mit einem Zeitrahmen von 16 Wochen zu veranschlagen

Gernot Klemm

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