Umsetzung BVV-Beschluss Graffitiflächen
Schriftliche Anfrage IX/0012
Ich frage das Bezirksamt:
Wie ist der Umsetzungsstand des BVV-Beschlusses "Minna-Todenhagen-Brücke und Mathilde- Rathenau-Brücke künstlerisch aufwerten" (0757/37/20)?
Welche Aktivitäten wurden vom Bezirksamt unternommen?
Wie ist die Haltung der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung?
Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Wie viele dauerhaft legale frei zugängliche Graffitiflächen stellt der Bezirk Graffitikünstlerinnen und Graffitikünstlern zur Verfügung und wo befinden sich diese?
Gestellt von Philipp Wohlfeil am 23.11.2021
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick am 09.12.2021:
Der o.g. Beschluss vom 24.09.2020 lautet: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, gegenüber der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung anzuregen, eine künstlerische Gestaltung der freien Betonflächen der Minna-Todenhagen-Brücke und der Mathilde-Rathenau-Brücke zu ermöglichen – z. B. durch Graffiti. Dieses Konzept sollte auch freie Flächen zum Sprühen beinhalten.“
Zu 1.-3.
Diesem Auftrag ist das Bezirksamt bereits mit Schreiben vom 09.11.2020 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr (SenUVK) vollumfänglich nachgekommen. SenUVK antwortete mit Schreiben vom 15.02.2021 und wies darauf hin, dass sich die Minna- Todenhagen-Brücke in ihrer Verwaltung befindet, die Mathilde-Rathenau-Brücke jedoch in der Verwaltung der Autobahn-GmbH des Bundes. SenUVK stehe einer künstlerischen Gestaltung „nicht unbedingt ablehnend gegenüber“ und schlug vor, durch den Bezirk Treptow-Köpenick einen interessierten Kunstverein oder freien Träger zu suchen, der mit der zuständigen Abteilung Tiefbau der SenUVK eine Gestaltungsidee abzustimmen. Das Bezirksamt nahm diese Antwort zum Anlass, über den Auftrag der BVV hinaus initiativ zu werden. Am 23.03.2021 fand ein Gespräch zwischen Vertretern von Graffiti Lobby e.V. und Bezirksamt statt, bei dem es unter anderem um die Möglichkeit der Vermittlung bezüglich der Gestaltung der Betonflächen der Minna-
Todenhagen-Brücke zwischen dem Bezirk Treptow-Köpenick und der SenUVK ging. Der Verein wurde im Oktober 2021 vom Fachbereich Kultur und Museum zur Teilnahme an einem Gestaltungswettbewerb zur Kunst im öffentlichen Raum eingeladen, Entwürfe für eine mit circa 14.000 Euro Realisierungsmitteln hoch dotierte Gestaltung von Brückenwangen und Unterführungsflächen einzureichen. Er kündigte zwar eine Teilnahme am Wettbewerb an, nutzte jedoch die Gelegenheit ausschließlich dafür, öffentliche Wandflächen für die Graffitiszene beim Bezirk Treptow Köpenick einzufordern und lehnte die Teilnahme am Wettbewerb schließlich ab.
Zu 4.
Bezirksamt und SenUVK sind bezüglich des Vorhabens auch weiterhin im Austausch. Das Bezirksamt hat über die Bauwerke anderer Verwaltungen jedoch keinerlei Entscheidungskompetenz.
Zu 5.
Der Bezirk Treptow Köpenick stellt über die zuständige Serviceeinheit Facility Management keine Flächen zur Nutzung durch Graffitikünstlerinnen und Graffitikünstlern zur Verfügung.
Im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden vor allem projektbezogen einzelne Möglichkeiten für Graffiti-Künstlerinnen und –Künstler geschaffen und für eine künstlerische Gestaltung zur Verfügung gestellt. Diese Flächen richten sich vor allem an die Zielgruppen der jeweiligen Jugendfreizeiteinrichtungen. Eine konkrete Anzahl an Flächen kann nicht benannt werden, da sie einerseits statistisch nicht erfasst wird und die Flächen zudem, teilweise temporär, beispielsweise bei Gestaltungsaktionen in den Einrichtungen, zur Verfügung stehen.