Unterrichtung der BVV zu Baumaßnahmen der Wasserbetriebe
Antrag
Antrag
Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV über geplante Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe (Liste I des Senats) jeweils umgehend nach Vorliegen der Liste zu unterrichten.
Begründung:
Hier gilt die Beteiligungspflicht der BVV, diese sollte aber nicht nur die einzelne Maßnahme sondern auch die Planung umfassen, damit eine rechtzeitige Meinungsbildung zur Straßenausbaubeitragsverpflichtung beginnen kann.
Ernst Welters