Unterrichtung der BVV zu Baumaßnahmen der Wasserbetriebe

Antrag

Antrag 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV über geplante Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe (Liste I des Senats) jeweils umgehend nach Vorliegen der Liste zu unterrichten.

 

Begründung:


Hier gilt die Beteiligungspflicht der BVV, diese sollte aber nicht nur die einzelne Maßnahme sondern auch die Planung umfassen, damit eine rechtzeitige Meinungsbildung zur Straßenausbaubeitragsverpflichtung beginnen kann. 

 

Ernst Welters