Verfahren Elterngeld

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage Nr. SchA IX/0306 vom 13.12.2022 des Bezirksverordneten Heike Kappel – Fraktion DIE LINKE

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Elterngeldanträge gehen im Schnitt unvollständig im Bezirksamt ein und welche Unterlagen müssen zum größten Teil nachgefordert werden?

2. Wann und in welchem Zeitraum erfahren die Antragssteller/-innen, dass ihr Elterngeldantrag unvollständig ist?

3. Wie lange brauchen die Antragsteller/-innen im Schnitt, bis die Unterlagen vollständig eingereicht sind und wie lange arbeitet das Bezirksamt dann an dem Elterngeldantrag (bitte entsprechende Zeiträume angeben)?

4. Welche Papiere werden am meisten nachgereicht?

5. Welche Gruppe der Antragsteller/-innen (Verheiratete, Alleinstehende, Selbständige im Arbeitsleben, Angestellte) benötigt mehr Aufwand zur Erstellung des Elterngeldantrages und welche der benannten Gruppen nimmt letztendlich mehr Zeit bei der Antragsbearbeitung in Anspruch (bitte in Stundenzahl angeben)?

6. Wie schätzt das Bezirksamt die Vorgaben zur Beantragung der Elterngeldanträge ein, könnten hier Dinge vereinfacht werden, um schneller reagieren und Arbeitsabläufe besser gestalten zu können und, wenn ja, welche?

7. Wie viele Elterngeldanträge sind derzeit zwar vollständig im Bezirksamt eingegangen, können jedoch aus welchem Grund zurzeit nicht bearbeitet werden?

8. Was ist der häufigste Grund für die Nichtbearbeitung von Elterngeldanträgen?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Hierzu kann nur geschätzt werden, dass 90 Prozent der Anträge unvollständig eingehen. Zum größten Teil werden nicht alle Verdienstnachweise eingereicht. Da der Bemessungszeitraum die 12 Monate vor Geburt umfasst, Monate mit Mutterschaftsgeld vor Geburt jedoch unberücksichtigt bleiben, fehlen meist die ersten Monate des Bemessungszeitraums. Außerdem muss jede Gehaltskorrektur für Monate des Bemessungszeitraums mit eingereicht werden, diese fehlen sehr häufig.
Oft fehlen auch Unterschriften und es werden nicht alle in den Formularen gestellten Fragen beantwortet. Häufig fehlt der Nachweis über die vereinbarte Elternzeit und das gesamte
Mutterschaftsgeld. Deshalb müssen diese genannten Unterlagen und Nachweise (Verdienstnachweise, Korrekturabrechnungen, Nachweise über Mutterschaftsgeld, Elternzeit) nachgefordert werden. Formulare, die nicht unterschrieben wurden, werden in Kopie zurückgeschickt, damit die Unterschrift nachgeholt werden kann.

Zu 2.
Die eingegangenen Anträge müssen zunächst gesichtet, im Fachverfahren EGPlus erfasst und auf Vollständigkeit geprüft werden. Dies soll innerhalb von einer Woche nach Eingang des Antrags im Bezirksamt erfolgt sein. In den vergangenen Monaten war die Situation in der Elterngeldstelle nicht nur durch angehäufte Rückstände, sondern zusätzlich noch durch einen hohen Krankenstand geprägt. Dadurch wurden die Anträge häufig erst nach 4 Wochen auf Vollständigkeit geprüft. Somit dauerte es 4 – 5 Wochen, bis die Antragsteller/-innen erfuhren, dass ihr Antrag unvollständig eingereicht worden ist. Da sich die Bearbeitung aller vollständig vorliegenden Anträge nach dem Datum der
Vollständigkeit richtet, wird ein verspätetes Anschreiben später bei der Feststellung des Vollständigkeitsdatums berücksichtigt, damit den Antragsteller/innen daraus keine Nachteile
entstehen.

Zu 3.
Hierzu kann nur geschätzt werden, dass es durchschnittlich 3 – 4 Wochen dauert, bis die Unterlagen dann vollständig sind. Es kommt jedoch auch nicht selten vor, dass Unterlagen nur teilweise nachgereicht wurden und ein erneutes Anschreiben zu weiterhin fehlenden Nachweisen verschickt werden muss. Ab vollständig vorliegendem Antrag dauerte es 2022 durchschnittlich 16 Wochen, bis der Antrag bearbeitet, beschieden und zur Auszahlung gebracht wurde.

Zu 4.
Siehe dazu Antwort zu Frage 1.

Zu 5.
Die Antragstellung erfolgt durch alle aufgeführten Gruppen von Antragsteller/innen in gleicher Weise. Der Antrag kann schriftlich oder teildigital (online ausfüllen und ausgedruckt übersenden) gestellt werden. Zum eigentlichen Aufwand bei der Ausfüllung des Antrags sollten Antragstellende befragt werden. Nach Einschätzung der Elterngeldstelle gibt es keine Unterschiede bzgl. des Aufwandes. Lediglich die einzureichenden Nachweise unterscheiden sich, da diese sich nach der Art der ausgeübten Erwerbstätigkeit richten. Den wenigsten Aufwand bei der Antragstellung dürften Eltern ohne Erwerbstätigkeit mit Anspruch nur auf den Mindestbetrag haben, da diese keine Einkommensunterlagen einreichen müssen.
Über die tatsächlich benötigte Zeit für die Bearbeitung eines vollständig vorliegenden Antrags liegen keine genauen Angaben vor. Hier kann nur geschätzt werden, da es sehr unterschiedliche3 Fallgestaltungen geben kann. Eine kurze Befragung der Sachbearbeiter/innen ergab eine Bearbeitungszeit von ca. 15 Minuten für einen Fall mit nur Mindestbetrag ohne
Erstattungsanspruch des Jobcenters bis ca. 1 Stunde, wenn z. B. Verschiebungsmöglichkeiten im Bemessungszeitraum durch Kurzarbeit genutzt wurden. Es gibt auch komplizierte einzelne Sachverhalte, die ggf. auch länger dauern können. Die Antwort bezieht sich nur auf die reine Bearbeitung, nachdem der Antrag vollständig war. Die bis dahin benötigte Arbeitszeit (von Antragseingang, Sichtung, Aktenanlage, Dateneingabe, Anschreiben, erneute Sichtung und Feststellung der Vollständigkeit) ist nicht berücksichtigt, könnte aber auch nicht dargestellt werden.

Zu 6.
In Kürze wird die Beantragung von Elterngeld komplett online möglich sein. Die Anträge werden dann direkt ins Fachverfahren übertragen und die Eltern können die erforderlichen Nachweise digital einreichen. Ob sie dies dann vollständiger vornehmen, bleibt abzuwarten. Für die Elterngeldstelle wird dadurch die Dateneingabe entfallen, jedoch müssen bis zur Einführung der elektronischen Akte noch sämtliche Nachweise ausgedruckt und in die anzulegende Papierakte gelegt werden. Eine wirkliche Verbesserung der Arbeitsabläufe wird erst mit der elektronischen Akte erwartet. Der Zeitpunkt dafür ist noch nicht bekannt.

Zu 7.:
Es wird eine Übersicht über sämtliche vollständig zur Bearbeitung vorliegenden Sachverhalte geführt. Diese enthält jedoch nicht nur die erstmalig zu bearbeitenden Anträge, sondern sämtliche im Verlauf einer Bearbeitung auftretenden Änderungsanträge. So beantragen Eltern häufig erstmal für einen Teil der ihnen zur Verfügung stehenden Lebensmonate das Elterngeld, später folgt dann ein weiterer Antrag. Viele Eltern wollen auch Änderungen an der Aufteilung der Elterngeldmonate vornehmen, andere nehmen, anders als ursprünglich geplant, eine Erwerbstätigkeit auf und müssen deshalb erneut bearbeitet und geändert werden. Einen nicht unerheblichen Teil nehmen auch Vorgänge ein, in denen angemeldete Erstattungsansprüche des Jobcenters erfüllt werden müssen. Bis einschließlich Dezember 2022 lagen ca. 820 dieser offenen Anträge vor, die ältesten Anträge sind seit September 2022 bearbeitungsreif. Diese offenen Anträge werden der Reihe nach bearbeitet. Neben der Bearbeitung der vollständigen Vorgänge gehen aber weiterhin immer neue Anträge ein, die ebenfalls gesichtet und auf Vollständigkeit geprüft werden müssen, Posteingänge und E-Mails, auch sehr viele Beschwerden von Eltern, müssen geprüft und beantwortet werden. In Härtefällen werden Anträge vorgezogen.

Zu 8.:
Von Nichtbearbeitung kann keine Rede sein. Es werden alle der Reihe nach bearbeitet. Werden Anträge wegen finanzieller Härte vorgezogen, warten andere entsprechend länger.
Der Antragsstau in der Elterngeldstelle ist über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr entstanden. Zwar wurden im Frühjahr 2022 die drei fehlenden Stellen besetzt. Da die neuen
Kolleginnen sich in das sehr umfangreiche Rechtsgebiet Bundeselterngeld jedoch erst einarbeiten mussten und dies noch immer tun, konnte nicht erwartet werden, dass die Situation sich kurzfristig ändern würde. Mit einem allmählichen Abbau der Rückstände kann aber mittelfristig gerechnet werden. Zusätzlich wurden auch noch zwei befristete Beschäftigungspositionen geschaffen, deren Besetzung demnächst erfolgen wird.

 

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