Verkehrssicherheit Einmündung Erwin-Bock-Straße in den Müggelschlößchenweg

Schriftliche Anfrage IX/0014

Ich frage das Bezirksamt:

Das Abbiegen von der Erwin-Bock-Straße in den Müggelschlößchenweg ist u. a. durch parkende Fahrzeuge so unübersichtlich, dass Fahrrad- und Autofahrende sich und andere Verkehrsteilnehmer /-innen regelmäßig dabei gefährden.

  1. Inwieweit ist eine Änderung der Parkordnung im Müggelschlößchenweg vor und hinter der Einbiegung Erwin-Bock-Straße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorgesehen bzw. vorstellbar?

  2. Welche anderen Möglichkeiten, wie z. B. die Anbringung eines Verkehrsspiegels, sieht das Bezirksamt als Abhilfe?

  3. Gibt es seitens des Bezirksamtes andere Vorschläge zur Verbesserung der Situation und bis wann könnten diese umgesetzt werden?

Gestellt von Gernot Klemm am 30.11.2021

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick am 14.12.2021:

Zu 1.) & 3.)
Das Bezirksamt, Straßen- und Grünflächenamt, ist bereits selbst auf diesen Zustand aufmerksam geworden. Um die Sicht auf den fließenden Verkehr im Müggelschlößchenweg zu verbessern, ist geplant, das Längsparken im Seitenraum vor der Erwin-Bock-Straße aus Richtung Köpenick kommend um mindestens drei Fahrzeuglängen zu verkürzen. Auf dieser Fläche sollen Fahrradbügel installiert werden. Die bauliche Umsetzung soll kurzfristig noch im Jahr 2021 bzw. Anfang des Jahres 2022 erfolgen, sofern die Witterung es erlaubt.

Zu 2.)
Das Längsparken zu verkürzen, hält das Straßen- und Grünflächenamt für die nachhaltigste und effektivste Lösung. Verkehrsspiegel sind keine Verkehrseinrichtungen gemäß § 43 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und können nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Auch der Straßenbaulastträger stellt die Spiegel aus Haftungsgründen nicht in eigener

Verantwortung auf. Verkehrsspiegel sind nicht geeignet, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsbeteiligten zu erhöhen. So verursachen Verkehrsspiegel Orientierungsschwierigkeiten bei den Kraftfahrenden, weil die Spiegel den Verkehrsraum und die sich nähernden Fahrzeuge verkleinert wiedergeben. Die Gefahr der Fehleinschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen ist daher sehr hoch. Zusätzlich entstehen tote Winkel, was wiederum zu Fuß Gehende und Radfahrende besonders gefährdet. Aus diesen Gründen wird durch den Straßenbaulastträger von einer Installation von Verkehrsspiegeln im öffentlichen Straßenland abgesehen.

Schriftliche Anfrage IX/0014