Weitere Spiel- und Sportflächen in Alt-Treptow bzw. im Bereich des Treptower Parks

Schriftlichen Anfrage Nr. SchA IX/0347 vom 25.01.2023 der Bezirksverordneten Heike Kappel – Fraktion Die Linke

 

Ich frage das Bezirksamt:

1. Hat das Bezirksamt für die nächsten zwei Jahre in Alt-Treptow bzw. im Bereich des TreptowerParks weitere Spiel- und Sportflächen geplant und, wenn ja, welche und wo genau?

2. Gibt es im Bezirk Entwicklungspläne für Spielflächen, die nicht dem Amtsbereich Sport zugeordnet sind und, wenn ja, wer wurde an diesen Plänen beteiligt?

3. Wie erfolgt die Auswahl dieser Flächen und wer bestimmt die Spielgeräteinstallation bzw. wie wird die bedarfsgerechte Installation ermittelt?

4. In welchen Zeiträumen der jetzigen Legislatur erfolgte das Treffen der Spielplatzkommission?

5. Welche Entscheidungen wurden auf den Sitzungen der Spielplatzkommission getroffen, wurden diese protokollarisch festgehalten, bekommen die zuständigen Ausschüsse diese Protokolle regelmäßig oder können diese eingesehen werden?

6. Stimmt das Bezirksamt der Auffassung zu, dass durch die Verdichtung des Wohnungsbaus viele Spiel- und Sportflächen verloren gegangen und zur Verhinderung von Lärm Spielgeräte durch Gesellschaften abgebaut worden sind (Tischtennisanlagen, Basketballkörbe)?

7. Ist es richtig, dass beim Neubau von Wohnhäusern mehr Spielflächen für Kleinkinder errichtet werden als für Heranwachsende und, wenn ja, kann das Bezirksamt hierauf Einfluss nehmen?

8. Es kommen immer mehr Anfragen zur Installation von Basketballkörben / Fußballanlagen (Kleinfeld) und Volleyballanlagen am sogenannten Eisenbahnspielplatz in Baumschulenweg oder für den Treptower Park. Wie würde das Bezirksamt antworten, wenn diese Nachfragen das zuständige Amt erreichten?

9. Wie viele Anfragen zu Entwicklung von Spielplätzen erreichten das Amt in den letzten zwei Jahren und wie viele wurden umgesetzt bzw. sind in der Planung?


Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) beabsichtigt, die Fläche eines bereits vorhandenen kleinen Kinderspielplatzes an der südwestlichen Seite der Großen Liegewiese / „Am Treptower Park“ im Treptower Park zu vergrößern. Da es sich beim Treptower Park um ein Gartendenkmal handelt, muss die Zustimmung zu dieser Erweiterung von der Unteren Denkmalschutzbehörde eingeholt werden.

Zu 2.
Nein.

Zu 3.
Vor dem Hintergrund einer sich zunehmend verdichtenden Stadt kann hier nicht von einer Flächenauswahl gesprochen werden. Vereinzelt werden Flächen verfügbar bzw. bemüht sich dasBezirksamt darum, ungenutzte Flächen über die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) für die Verwendung als Spiel- und Sportfläche zu erhalten. Das SGA hat bereits 2017 Fachbedarf für die Clusterfläche / Splitterfläche Kiefholzstraße 389 angemeldet. Auf der Fläche soll der Bedarf an einer Skateranlage in Alt-Treptow gedeckt werden.

Zu 4. und 5.
Eine Spielplatzkommission wurde in der letzten Wahlperiode nicht eingerichtet. Insofern liegen auch keine Protokolle vor, die eingesehen werden können. Das Bezirksamt beabsichtigt, in der laufenden Wahlperiode die gemäß Kindespielplatzgesetz des Landes Berlin (KISpPlG BE) § 6 vorgesehene Spielplatzkommission neu einzurichten. Derzeitig erfolgen Überlegungen zu einem ersten Termin und zur Festlegung des Mitgliederkreises der Spielplatzkommission. Gemäß § 6 KISpPlG BE soll die „Spielplatzkommission (...) bei der Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen beratend mitwirken sowie den Behörden Anregungen und Vorschläge unterbreiten“.

Zu 6.
Der Eindruck, dass durch Nachverdichtungsvorhaben auf Grundstücken städtischer Wohnungsbaugesellschaften und anderer Bauherren Spielplätze abgebaut werden, kann
durchaus entstehen. Dabei handelt es sich nicht um öffentliche Spielplätze, sondern private Kinderspielplätze. Allerdings ist dafür in der Regel ein Ersatz zu schaffen. Gemäß Bauordnung § 8 Abs. 2 BauO Berlin ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen ein Spielplatz für Kinder anzulegen und instand zu halten (notwendiger Kinderspielplatz). Je Wohnung sollen mindestens 4 m² nutzbare Spielfläche vorhanden sein; der Spielplatz muss jedoch mindestens 50 m² groß und mindestens für Spiele von Kleinkindern geeignet sein. Bei Bauvorhaben mit mehr als 75 Wohnungen muss der Spielplatz auch für Spiele älterer Kinder geeignet sein. Wird ein bauordnungsrechtlich notwendiger Kinderspielplatz aufgrund eines Bauvorhabens auf dem Baugrundstück abgebrochen, ist entsprechend den Bedarfsvorgaben der Bauordnung für den baulichen Bestand zusätzlich zum Bedarf an Spielplätzen, der aus dem Neubau resultiert, ein neuer Kinderspielplatz zu errichten.

Zu 7.
Ja, das ist richtig, siehe Antwort zu 6. Das Bezirksamt kann auf die Rechtsgrundlage (Bauordnung Berlin) nur im Rahmen eines Gesetzänderungsverfahrens Einfluss nehmen (im Rahmen der Beteiligung des Rats der Bürgermeister zu Gesetzgebungsverfahren des Landes Berlin).

Zu 8.
Auf dem Spielplatz „Hänselstraße/ Kiefholzstraße“ gibt es bereits einen Bolzplatz mit Toren zum Fußball- und Handballspielen. Eine Volleyballanlage kann hier nicht betrieben werden, da diese die anderen Sportarten beeinträchtigen würde. Pfosten und Netz stehen mitten auf dem Spielfeld.

Zu 9.
Die Anzahl der Anfragen werden im Fachbereich nicht erfasst. Siehe auch Antworten zu Fragen 1 und 3.

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