Wintersicherung des Eierhäuschens


Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Eigentümer zur Wintersicherung des historischen und unter Denkmalschutz stehenden Eierhäuschens verpflichtet wird. Sollte der Eigentümer dazu nicht in der Lage bzw. nicht bereit sein, so sollte das Bezirksamt Mittel für eine Ersatzvornahme zur Sicherung des historischen Eierhäuschens im Treptower Park beim Senat beantragen.

Begründung:
Das unter Denkmalschutz stehende Eierhäuschen befindet sich in einem besorgniserregenden Zustand. Der Eigentümer lässt in keiner Weise erkennen, dass er sich seiner Verantwortung bewusst ist und Anstrengungen zur Wintersicherung unternimmt.


Berlin TK, den 17.09.12

Udo Franzke

und


Philipp Wohlfeil
(Fraktionsvorsitzender)

 

Drucksachennummer VII/0271

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