WLAN in bezirkseigenen Gebäuden mit Publikumsverkehr (Nachfragen)
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/0846 vom 11.10.2024 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Ausweichende, unvollständige und sachlich falsche Antworten auf Anfragen führen zu weiteren Anfragen und dadurch zu weiteren Belastungen. Ich bitte darum, Fragen sachgerecht und im Sinne der Fragestellung zu beantworten, statt etwa Fragen zu beantworten, die nicht gestellt wurden.
1.
Nachfrage zu Antwort 3 der SchA IX/0809: Warum kommt zur Umsetzung des BVV-Beschlusses 0322/20/23 (Drucksache IX/0513) nur der Einzelplan 25 in Frage und warum ist keine Finanzierung aus Einzelplan 33 möglich, analog der Ausstattung der Kiezklubs mit Wifi (Vgl. SchA IX/0610, Antwort auf Frage 2)?
2.
Nachfrage zu Antwort 7 und 8 der SchA IX/0809: Stimmt das Bezirksamt zu, dass die Frage so formuliert war, dass nach einer Erklärung für die extrem abweichenden Kosten eines Posten im Preisvergleich / Wirtschaftlichkeitsprüfung gefragt wurde und nicht ob das betreffende Produkt beschafft wurde?
2.1 Stimmt das Bezirksamt zu, dass Preisvergleiche realistische Zahlen abbilden müssen, um eine sinnvolle Wirtschaftlichkeitsprüfung darzustellen?
2.2 Stimmt das Bezirksamt zu, dass Preisvergleiche mit unrealistischen und stark überhöhten Preisen für einzelne Produkte den Preisvergleich / Wirtschaftlichkeitsprüfung unnütz werden lassen?
2.3 Ist dem Bezirksamt bewusst, dass Preisvergleiche mit unrealistischen, falschen oder überhöhten Preisen zu Ausgaben führen können, die der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 7 ff, widersprechen?
2.4. Hält das Bezirksamt unter diesen Voraussetzungen daran fest, dass - auch unter der Berücksichtigung von Mitarbeiterkosten, Montage, Installations- und Wartungskosten (Vgl. Antwort auf 8.) - die in der Antwort auf die Anfrage XI/0610 angehängten Preisvergleichen ein "Beschaffungspreis pro Produkt [Euro/Produkt]" von 24.646,49 € bzw. 1.552,23 € für die verglichenen Geräte ein sinnvoller Preisvergleich war?
2.5 Wenn ja, welche Montage, Installations- und Wartungskosten führen zu einem Pro-Stück Preis von über 24.000 € für einen Switch der für unter 1.000 € gehandelt wird, und hält das Bezirksamt das für eine nachvollziehbare Kalkulation?
2.6 Wenn hier bereits Wartungskosten kalkuliert wurden (Vgl. Antwort auf 8.), warum wurden zusätzlich Wartungskosten im Leistungsvertrag vereinbart und um welche handelt es sich dabei in Abgrenzung (Seite 40 der Antwort XI/0809, Pos-Nr. 14.1 bis 14.4)?
3.
Nachfrage zu Antwort 9 und 10 der SchA XI/0809: Geht das Bezirksamt davon aus, dass die PoE-Funktion des Switches "TP-Link" voll ausgenutzt worden wäre, so dass die Leistungsaufnahme von 250 W und so die berechneten Lebenszykluskosten realisiert worden wären?
3.1 Schließt das Bezirksamt aus, dass Lebenszykluskosten falsch berechnet werden, weil etwa Stromkosten einmal in den Lebenszykluskosten des Switches als auch bei den angeschlossenen Geräten berechnet werden?
3.2 Warum wurden beim beschafften Produkt "Unifi USW-Pro-24-PoE" in der Berechnungshilfe / Preisvergleich im Anhang der Antwort auf die Anfrage IX/0610 nur 50 W und nicht die 450 W für die Stromkosten berücksichtigt, die aus der Tabelle Seite 27 Spalte 2, Zeile 8 (Power Supply), Zeile 10 (Max Power Consumtion excluding PoE Output) und Zeile 18 (Total Available PoE) der Antwort auf SchA XI/0809 hervorgehen?
3.3 Warum wurde folglich für das Gerät "TP-Link" Lebenszykluskosten / Stromkosten mit PoE Leistungsaufnahme berechnet und bei "Unifi" nicht?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Die Umsetzung des BVV-Beschlusses für öffentlich zugängliches WLAN in Berlin und in allen öffentlichen Gebäuden ist in der Umsetzungsplanung des Senates über das Projekt Public WLAN (Einzelplan 25) vorgesehen.
In der Planung baulicher Unterhalt im Einzelplan 33 sind im Doppelhaushalt 24/25 keine Umsetzungen vorgesehen. Wenn es im Bezirksamt Erkenntnisse gibt, wo im öffentlichen Bereich keine Umsetzung des Public-WLAN-Konzepts greift, werden alternative Finanzierungen zur Umsetzung durch das Bezirksamt geplant. So war auch der Sachstand nach dem Auslaufen der Verträge und möglichen Verlängerungsoptionen mit ABL FreeWifi Berlin. Das Bezirksamt hat danach die Umsetzung des WLAN-Ausbaus für die KIEZKLUBs gemäß BVV-Beschluss veranlasst. Zum damaligen Zeitpunkt gab es keine zentralen Lösungen im Land Berlin, wie jetzt bei Public WLAN.
Zu 2.
Das BA hat bei der Beschaffung die Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“ verpflichtend anzuwenden. Gemäß Ziffer 11 der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) sind bei der Beschaffung von strombetriebenen Geräten gemäß Abschnitt II, Ziffer 7.1. alleine die Lebenszykluskosten alleiniges Zuschlagskriterium. Die VwVBU stellt dabei nur auf den Anschaffungspreis, die Nutzungszeit, die Stromkosten und die Abzinsung ab.
Sonstige Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie externe Kosten bleiben aus Vereinfachungsgründen außer Betracht. Im Einzelfall kann der/die Auftraggeber/in in der Leistungsbeschreibung jedoch weitere Kostenpositionen wie Betriebskosten und Instandhaltungskosten bei der Berechnung von Lebenszykluskosten einfließen lassen. Hierzu legen Auftraggeber/innen entsprechende einheitliche Anforderungen fest (Nr. 11.1.1 VwVBU, Seite 11, 4. Absatz). Aus Vereinfachungsgründen hat das BA hier zulässigerweise darauf verzichtet.
Zu 3.
Die Gesamtkosten der Maßnahme beliefen sich bei Bieter 1 auf 39.857,00 € Brutto und bei Bieter 2 auf 178.312,35 €. Dieser Preisunterschied kam größtenteils durch die unterschiedlich angebotenen Wartungskosten zustande. Bieter 1 bot 989,50 € Wartungskosten für insgesamt 4 Jahre und Bieter 2 bot 127.866,34 € Wartungskosten für 4 Jahre. Es besteht die Möglichkeit, dass in der Tabelle der Lebenszykluskosten die Stromkosten nicht korrekt dargestellt wurden. Aufgrund des extremen Kostenunterschiedes in den Wartungskosten, welche definitiv zu den Lebenszykluskosten gehören, bleibt das Ergebnis gleich.
Wenn aufgrund eines Fehlers der Bieter 2 gewonnen hätte, wäre ein Schaden für das Land Berlin entstanden, und dies ist nicht geschehen. Die Vergabe wurde durch den Zentralen Einkauf geprüft und unterzeichnet, somit ist die Vergabe rechtens. Kein/e Bieter/in hat einen Widerspruch eingelegt, alle Bieter/innen haben das Vergabeergebnis ohne Einspruch akzeptiert.