Zweckentfremdung von Wohnraum wirksam und schnell verfolgen - Spekulation mit Wohnraum darf sich nicht lohnen

Antrag

Das Bezirksamt wird ersucht, alle rechtlichen und verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Wohnungsleerstand wirksam und schnell zu bekämpfen. Die Ausführungsvorschriften über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum soll dabei konsequent angewendet werden.

Begründung:

Angesichts des Handlungsdrucks auf dem Berliner Wohnungsmarkt, sollten nicht nur genügend bezahlbare Wohnungen gebaut werden, sondern auch im Bestand gegen den zum Teil spekulativen Wohnungsleerstand und der Zweckentfremdung von Wohnraum schneller und konsequenter vorgegangen werden. Die schnelle Wiederherstellung von günstigen und regulären Wohnraum sollte dabei hohe Priorität haben. Zeiträume und Fristen für Modernisierung, Wiederbezug und der Vorlage von Bauanträgen sollten den Handlungsdruck auf dem Mietwohnungsmarkt widerspiegeln und zumutbar knapp bemessen sein. Auch Wohnraum, der vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots mangelhaft war, soll dabei nach Rechtsprechung, dem Zweckentfremdungsverbot unterfallen, solange er sich noch mit zumutbaren Aufwand in einem zumutbaren Wohnraum versetzen lässt.

Uwe Doering

Verwandte Nachrichten