Jugendfreizeitzentrum 2.0 im Mellowpark errichten

Antrag interfraktionell mit SPD und B'90/Grüne

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Antrag auf Förderung aus dem Sonderprogramm
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Kultur und Sport zu stellen, um den Abriss und
die Planungen sowie erste Baumaßnahmen für den Neubau des Jugendfreizeitzentrums 2.0 im
Mellowpark schnellstmöglich umzusetzen und realisieren zu können.
Dabei sollten die Ideen und Beiträge, die im seit 2020 laufenden Projekt "Jugendzentrum 2.0" für das
Jugendfreizeitzentrum im Mellowpark durch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
zusammengetragen wurden und in Planungsskizzen vorliegend in die weiteren Planungen maßgeblich
einfließen.

Begründung:
Seit dem Umzug der Jugendfreizeiteinrichtung Mellowpark auf das neue Gelände bestehen keine
winterfesten Möglichkeiten, Jugendarbeit Indoor durchzuführen. Das derzeit genutzte Gebäude ist
baulich in einem nicht länger nutzungsfähigen Zustand, dessen Nutzungserlaubnis Ende dieses Jahres
abläuft. Im vom Bund, Land und Bezirk geförderten seit 2020 laufenden Beteiligungsprojekt
"Jugendzentrum 2.0" konnten Kinder und Jugendliche unterstützt durch All eins e. V., insbesondere
durch eine Sozialarbeiterin und eine Stadtplanerin, ihre Ideen und Wünsche für ein Jugendzentrum 2.0
in eine realisierbare Perspektive für die Errichtung der Jugendfreizeiteinrichtung einbringen. Dieses
beispielgebende Modellprojekt steht Ende des Jahres vor seinem Ende, ohne dass es eine greifbare
Perspektive für die Umsetzung des Jugendzentrums gibt. Dies wirkt auf die sich beteiligenden Kinder
und Jugendlichen im laufenden Projekt desillusionierend und ist auch im Hinblick auf die gewährten
Fördermittel für Dritte nicht nachzuvollziehen. Um zumindest durch den geplanten Abriss und den
Beginn der Planungsmaßnahmen ein Signal an die sich beteiligenden Kinder und Jugendlichen zu
geben, dass ihr Einsatz gewürdigt wird und somit auch die Leitlinien des Bezirks für die Beteiligung
von Bürgerinnen und Bürgern als auch das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz im Bezirk umgesetzt
werden, sollte der Bezirk nach seinem Möglichkeiten alles versuchen, um nach dem sich als sehr
erfolgreich abzeichnenden Beteiligungsprojekt auch das Projekt zeitnah in die Phase der Realisierung
begleiten zu können.

Karin Kant

Drs.Nr.: IX/0257

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