Erlass einer Verordnung für eine städtebauliche Erhaltungssatzung mit Priorität bearbeiten

Treptow-Köpenick

Interfraktioneller Antrag DIE LINKE, SPD

Das Bezirksamt wird ersucht, trotz der schwierigen Rahmenbedingungen die Bearbeitung des Erlasses einer Verordnung zur städtebaulichen Erhaltungssatzung für die Wohnanlage Mahlsdorfer Straße 54-61/ Genovevastraße 2 sicher zu stellen.

Begründung:

Das Bezirksamt hat im August 2018 einen Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung eines Erhaltungsgebietes für die Wohnanlage Mahlsdorfer Straße 54-61 / Genovevastraße 2 beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Die mit dem Aufstellungsbeschluss verbundene 12-Monatsfrist zur Sicherung der Erhaltungsziele ist im August 2019 abgelaufen. Da Anträge auf Baugenehmigung jetzt vom Amt bearbeitet werden müssen, ist Eile geboten, wenn die Ziele einer städtebaulichen Erhaltungssatzung jetzt noch erreicht werden sollen.

Ansprechpartner:

Uwe Doering

Drucksache VIII/0991