Maßgabebeschluss zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre im Titel für Tarifbeschäftigte des Ordnungsamtes

Interfraktioneller Antrag SPD, DIE LINKE

Die BVV hebt die qualifizierte Haushaltsperre im Kapitel 3400 Ordnung im öffentlichen Raum (S. 142), Titel 42 801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten, in Höhe von 200.000 Euro für 2020 und 200.000 Euro für 2021 unter der Maßgabe auf, dass das Bezirksamt dem zuständigen Fachausschuss für Tiefbau- und Ordnungsangelegenheiten einen Konzeptentwurf zur personellen und inhaltlichen Weiterentwicklung des Ordnungsamtes, hier insbesondere des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD), noch vor der Sommerpause zukommen lässt, der dort gemeinsam weiterentwickelt und anschließend der BVV zum Beschluss vorgelegt wird.

Begründung:

Mit dem Beschluss des Haushaltes für die Jahre 2020 / 2021 hat die BVV dem Ordnungsamt die finanziellen Möglichkeiten eingeräumt sich personell und inhaltlich weiterzuentwickeln. Um diesen Prozess konstruktiv zu begleiten, hat die BVV einen Teil der zusätzlichen finanziellen Mittel für Tarifbeschäftigte gesperrt, bis das Bezirksamt ein Konzept zur inhaltlichen und personellen Entwicklung des Ordnungsamtes vorlegt, das von der BVV beschlossen wird.

Da das Ordnungsamt derzeit unter besonderem Druck steht, die Verordnungen zur Eindämmung von Corona zu kontrollieren und durchzusetzen, muss dem Ordnungsamt ermöglicht werden schnell Personal einzustellen.

Die BVV hält daran fest, bei der personellen- und inhaltlichen Entwicklung des Ordnungsamtes beteiligt zu werden, möchte der aktuellen Situation aber Rechnung tragen.

Deshalb gibt die BVV die gesperrten Personalmittel unter der Maßgabe, dass das Bezirksamt noch vor der politischen Sommerpause einen Konzeptentwurf in den Ausschuss für Tiefbau- und Ordnungsangelegenheiten einbringt, der dort diskutiert und weiterentwickelt und anschließend der BVV vom BA zur Beschlussfassung vorgelegt wird, bereits jetzt frei.

Ansprechpartner:

Philipp Wohlfeil

Drucksache VIII/1071