Sichere Querung des Fürstenwalder Damms

Interfraktioneller Antrag SPD, DIE LINKE

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich erneut bei den zuständigen Stellen für eine sichere Querung des Fürstenwalder Damms zwischen Ahornallee und Bölschestraße einzusetzen.

Begründung:

Bereits in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick vom 26. Januar 2017 wurde der Beschluss gefasst, dem Bezirksamt zu empfehlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Lichtsignalanlage an der Einmündung der Aßmannstraße/ Fürstenwalder Damm an die Einmündung der Ahorn- und der Lindenallee in den Fürstenwalder Damm versetzt wird.

Mit Schreiben vom 4. Mai 2017 hat die zuständige Senatsverkehrsverwaltung darauf hin mitgeteilt, dass die Lichtsignalanlage an der Einmündung der Aßmannstraße/ Fürstenwalder Damm weiterhin als erforderlich angesehen werde. Zugleich seien zur Überprüfung einer zusätzlichen Lichtsignalanlage durch die Verkehrslenkung Berlin die in der Unfallstraßendatei der Polizei registrierten Verkehrsunfälle ausgewertet worden. Dabei sei festgestellt worden, dass das Unfallgeschehen am Fürstenwalder Damm zwischen Stillerzeile und Ahornallee insgesamt unauffällig sei. So sein im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Januar 2017 keine Unfälle registriert worden, an denen zu Fuß gehende beteiligt gewesen wären. Zudem seien anlässlich wiederholt durchgeführter Ortsbesichtigungen ausreichende Lücken im Verkehrsaufkommen festgestellt vorhanden, welche zur Überquerung der Fahrbahn genutzt werden könnten. Der geradlinige Straßenverlauf ermögliche zudem eine weite Einsicht in den Straßenverkehr. Die Fahrbahn sei mit ihrer geringen baulichen Breite auch leicht zu überqueren. Lediglich zu den Berufsverkehrsspitzenzeiten könnten sich längere Wartezeiten für zu Fuß gehende ergeben. Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sein Verkehrszeichen, zu denen auch eine Lichtsignalanlage gehört, aber nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sei. Demnach dürften Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung des Schutzes und der Sicherheit erheblich übersteigt.

Diese Einschätzung der Senatsverkehrsverwaltung aus dem Jahre 2017 zur verkehrlichen Situation anlässlich der Ortsbesichtigung entspricht jedoch nicht den Erfahrungen der Anwohner/innen als auch der dort den Fürsternwalder Damm regelmäßig querenden. Die Einschätzung der Senatsverwaltung, dass das Unfallgeschehen im Fürstenwalder Damm zwischen Stillerzeile und Ahornallee insgesamt unauffällig sei, entspricht zudem jedenfalls inzwischen auch nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten. So hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport inzwischen mit Schreiben vom 26. September 2019 auf eine Anfrage hin mitgeteilt, dass es in den Jahren 2016, 2017 und 2018 auf dem Fürstenwalder Damm, Höhe Löbauer Weg, in östlicher Richtung bis hin zur Ampelkreuzung Fürstenwalder Damm / Bölschestraße (S-Bahnhof Friedrichshagen) zu 86 Verkehrsunfällen gekommen sei. Dabei sein 22 Personen zu Schaden gekommen, wobei es sich dabei um 13 zu Fuß gehende und Radfahrende handelt.

Es ist daher geboten, dass sich das Bezirksamt erneut bei den zuständigen Stellen für eine sichere Querung des Fürstenwalder Damms zwischen Ahornallee und Bölschestraße einsetzt.

Ansprechpartner:

Philipp Wohlfeil

Drucksache VIII/0941

Verwandte Nachrichten