Sondernutzung von Straßenland – Begrenzung der Anzahl an Wahlplakaten

Treptow-Köpenick

Interfraktioneller Antrag CDU, SPD, DIE LINKE, B´90Grüne, Einz.-BzV (FDP)

Das Bezirksamt wird ersucht, für die kommenden Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Berliner Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung die Anzahl an Wahlplakaten pro Partei, die über eine Sondernutzungserlaubnis genehmigt werden, zu begrenzen.

Begründung: 

Zu den letzten Bundestagswahlen wurde den Parteien im Bezirk die Erlaubnis für das Anbringen von mehr als 25.000 Wahlplakaten erteilt. Natürlich kann nicht überprüft werden, ob diese sich letztlich alle im Straßenbild wiedergefunden haben. Gleichzeitig kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Parteien mehr Plakate angebracht haben oder gar keine Erlaubnis für eine Plakatierung eingeholt haben.

Wahlplakate haben eine lange Tradition und erfüllen eine wichtige Funktion in der Demokratie. Sie unterstützen die Willensbildung in der Bevölkerung und ermöglichen es auch kleineren Parteien bzw. Wahlbewerbern, im Straßenbild und damit in der Öffentlichkeit präsent zu sein, unabhängig von großen Budgets und dem Vorhandensein einer starken Parteiinfrastruktur.

Dennoch sind die Erfahrungen mit der "Massenplakatierung" eher ernüchternd. Die wünschenswerte Information der Wahlberechtigten wird durch eine zu große Anzahl an Plakaten eher erschwert, weil selbst kleinere Straßenzüge teilweise mit hunderten Plakaten der unterschiedlichen Parteien zugepflastert werden. Es ist auf einen Blick kaum zu erfassen, welche Botschaft von einer Laterne gesendet wird, wenn dort mehrere Plakate übereinander hängen. Das verunstaltet das Stadtbild zum Teil ganz erheblich.

Nicht selten hängen Plakate auch regelwidrig und verdecken Verkehrszeichen oder schneiden Radwege. In diesem Jahr finden die Berliner Wahlen parallel zu den Bundestagswahlen statt. Es ist also auch so schon mit einem höheren Plakataufkommen zu rechnen. Dem Bezirksamt sollte mit diesem Beschluss daher eine Möglichkeit an die Hand gegeben werden, die Sondernutzung von Straßenland durch Wahlplakate mengentechnisch zu begrenzen.

Ansprechpartner:

Philipp Wohlfeil

Drucksache VIII/1315