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            <title>Fraktion in der BVV Treptow-Köpenick: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Fraktion in der BVV Treptow-Köpenick</copyright>
            
            <pubDate>Sun, 04 Oct 2026 16:01:52 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Sun, 04 Oct 2026 16:01:52 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-112853</guid>
                <pubDate>Tue, 25 Aug 2026 16:21:13 +0200</pubDate>
                <title>Zukunft der landeseigenen Kleingartenanlagen in Treptow-Köpenick</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/zukunft-der-landeseigenen-kleingartenanlagen-in-treptow-koepenick/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr.&nbsp;<a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6303" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1231</a>&nbsp;vom 14.08.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p><ol><li><p class="text-justify">Wie bewertet das Bezirksamt den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 26.06.2026 für ein "Kleingartenflächensicherungsgesetz" (Drs. 19&nbsp;/2822) und dessen Umsetzung im Bezirk?</p></li><li><p class="text-justify">Welche Veränderungen haben sich im Bestand der bezirklichen landeseigenen Kleingartenanlagen (KGA) seit dem Senatsbeschluss zum Kleingartenanlagenentwicklungsplan 2030 vom August 2020 ergeben?</p></li><li><p class="text-justify">Für welche landeseigenen Kleingartenanlagen gibt es im Bezirk bereits aufgestellte oder beschlossene Bebauungspläne, die eine andere Nutzung beinhalten, und wie wird das Bezirksamt die Anlagen vor künftigen Nutzungsänderungen zur Sicherung des vorhandenen Grüns schützen (<i>bitte Aussage zur jeweiligen KGA</i>)?</p></li><li><p class="text-justify">In welchen Größenordnungen können im Bezirk Ersatzflächen für KGA bereitgestellt werden, die für soziale Infrastruktur (Kita, Schule, Sport) aufgegeben werden sollen?</p></li><li><p class="text-justify">Wie viele landeseigene Kleingartenanlagen gibt es im Bezirk, die kleiner als 0,5 ha sind und nach dem Kleingartenflächensicherungsgesetz ohne Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses umgenutzt werden können?</p><p class="text-justify">5.1. Wie können diese Kleingartenanlagen durch den Bezirk gesichert werden?</p></li></ol><p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) begrüßt den Abschluss des<br>„Kleingartenflächensicherungsgesetzes“.<br><br>Zu 2.<br>Seit dem Beschluss sind in der KGA Treptow im Jahr 2020 insgesamt sieben Kleingartenparzellen<br>für den Erweiterungsstandort der Anna-Seghers-Schule entfallen. Im Ortsteil Köpenick sind keine<br>Kleingartenflächen entfallen.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 3.<br>Die Kleingartenanlage ‚Ehrliche Arbeit‘ in Adlershof ist die einzige landeseigene<br>Kleingartenanlage, die sich in einem aufgestellten Bebauungsplan befindet und die einer<br>anderen Nutzung zugeführt werden soll. Gemäß dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplan<br>9-77 ist es vorgesehen, diese Fläche künftig als Fläche für den Gemeinbedarf „Schule“ der Anna-<br>Seghers-Schule zuzuordnen, um hier dringend notwendige Sport- und Freiflächen realisieren zu<br>können. Diese Kleingartenanlage ist entsprechend des Kleingartenentwicklungsplans auch der<br>Kategorie 4 - bauliche Entwicklung von Kleingärten - zugeordnet.<br>Bei landeseigenen Kleingartenanlagen hat es das Land Berlin grundsätzlich selbst in der Hand,<br>ob sie erhalten oder zugunsten anderer Nutzungen aufgegeben werden, dies sind dann in der<br>Regel politische Entscheidungen.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 4.<br>Im Ortsteil Treptow exisitiert derzeit eine Fläche, welche als KGA-Ersatzfläche vom SGA<br>vorgehalten wird. Im Ortsteil Köpenick existieren mehrere Kleinstflächen, welche als Ersatzflächen<br>genutzt werden könnten. Zu beachten ist jedoch, dass die Ersatzflächen im nahen Umkreis der<br>entfallenden Flächen liegen müssen.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 5.<br>Im Ortsteil Treptow sind alle landeseigenen KGA größer als 0,5 Hektar. Eine Ausnahme bildet die<br>bereits teilentwidmete KGA „Ehrliche Arbeit.“ Für die Restfläche dieser KGA wird gerade ein<br>Bebauungsplan (9-77) aufgestellt, da auch diese Restfläche (13 Parzellen) für die Erweiterung der<br>Anna-Seghers-Schule beansprucht wird. Ersatzparzellen werden aus dem Bestand, durch<br>Parzellenteilung bei Pächterwechsel oder durch Neuschaffung einer Ersatzfläche (Vorhaltefläche<br>des SGA) zur Verfügung gestellt.<br>Für das Planungsgebiet Späthswalde werden im Projekt bereits Ersatzflächen mitgeplant.<br>In der Ortslage Köpenick gibt es sechs landeseigene Kleingartenanlagen, die kleiner als 0,5<br>Hektar sind.<br>Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass es auf die Größe der KGA nicht ankommt, denn es ist<br>durchaus möglich, auch von größeren KGA Teilflächen für Bauprojekte in Anspruch zu nehmen,<br>die kleiner als 0,5 Hektar sind.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 5.1.<br>Siehe oben: Nr. 5 entfällt für Ortslagen Treptow. In Köpenick liegen davon zwei der KGA in<br>Gebieten, für die ein Bebauungsplan aufgestellt wurde. Betroffen sind die KGA „Zum Steingarten“<br>und die KGA „Mühlenfließ“ (Friedrichshagener Str. 8 b), wobei beide Verfahren ruhen. Für den<br>Fall einer Inanspruchnahme sieht das Kleingartenflächensicherungsgesetz den vollständigen<br>Flächenersatz vor. Die landeseigenen Kleingartenflächen bleiben somit, wenn auch an anderer<br>Stelle, erhalten.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Grünflächen</category><category>Verwaltung</category><category>Treptow-Köpenick</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112850</guid>
                <pubDate>Tue, 25 Aug 2026 15:57:21 +0200</pubDate>
                <title>Brandschutz, Gefahrgut und Umgang mit Havariefällen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/brandschutz-gefahrgut-und-umgang-mit-havariefaellen/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr. <a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6302" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1230</a> vom 12.08.2026 der Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/karin-kant/" target="_top" class="link" title="internal link">Karin Kant</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p><ol><li><p class="text-justify">Handelt es sich bei dem Entwicklungszentrum von Tesla aufgrund der dort vorgesehenen Tätigkeiten, Stoffe und Mengen um eine Betriebsstätte mit besonders hoher oder erhöhter Brand- bzw. Explosionsgefährdung?</p></li><li><p class="text-justify">Welche Gefahrgüter bzw. gefährlichen Stoffe werden vor Ort verarbeitet, verwendet, gelagert bzw. müssen angeliefert werden?</p></li><li><p class="text-justify">Gibt es für das Labor bzw. den Standort entsprechende Rettungs-, Havarie- oder Einsatzpläne, die auch den Umgang mit gefährlichen Stoffen im Falle einer Havarie regeln?</p></li><li><p class="text-justify">Ist für den Standort eine Werksfeuerwehr vorhanden bzw. vorgesehen und, wenn nicht, welche Feuerwehr ist für den Standort zuständig?</p></li><li><p class="text-justify">Wurde die Feuerwehr über den Zweck und die Nutzung des Entwicklungszentrums sowie den Umgang mit gefährlichen Stoffen und insbesondere über mögliche Gefahren und notwendige Maßnahmen im Falle einer Havarie informiert?</p></li><li><p class="text-justify">Wie viel Wasser steht für einen Brandfall als Löschwasser zur Verfügung, an welchen Stellen auf dem Gelände befindet sich dieses und wo verbleibt das bei einem Brand anfallende möglicherweise mit Gefahrstoffen kontaminierte Löschwasser?</p></li><li><p class="text-justify">Ist ein Löschwasserrückhaltebecken vorgesehen und, wenn ja, welche Kapazität ist hierfür vorgesehen?</p></li><li><p class="text-justify">Wie wird verhindert, dass im Falle eines Brandes oder einer Havarie kontaminiertes Löschwasser auf dem Gelände in den Boden versickert, in die Kanalisation gelangt oder über die Entwässerung in die Spree eingeleitet wird?</p></li><li><p class="text-justify"><i>Auch im regulären Betrieb ist davon auszugehen, dass giftige bzw. gefährliche Abfälle anfallen</i>. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um diese Abfälle auf dem Gelände – insbesondere im Hinblick auf die Nähe zum Gewässer – sicher zu lagern und wie wird verhindert, dass von der Lagerung eine Gefahr für Boden, Grundwasser oder die Spree ausgeht?</p></li><li><p class="text-justify">Wie erfolgt der Abtransport dieser gefährlichen Abfälle, handelt es sich dabei um Gefahrguttransporte und welche entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen sind für den Transport vorgesehen?</p></li></ol><p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Gemäß § 2 (4) Nr. 19 BauO Bln ist die bauliche Anlage als ein Sonderbau zu klassifizieren, deren<br>Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr<br>verbunden ist. Dies wurde im Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten insbesondere bei der<br>Brandschutzprüfung berücksichtigt.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 2.<br>Ausweislich der Betriebsbeschreibung kommen „in den Laboren Laborchemikalien in<br>labortypischem Umfang zum Einsatz. Sie werden an den Orten des Einsatzes in Kleingebinden (z.<br>B. Kanistern) in Gefahrstoffschränken gelagert. […] Die Labore sind mit Anlagen wie Batterie-<br>Zyklisierern, Klimakammern und hochauflösenden Mikroskopen ausgestattet. Sie verfügen zudem<br>über Sicherheitstechnik, um thermisches Durchgehen von Batterien rechtzeitig zu erkennen und<br>bei entsprechenden (erwarteten) Ereignissen sachgerecht und sicher zu reagieren. […] Im Rahmen<br>des Betriebs fallen Abfälle an, die gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften<br>ordnungsgemäß entsorgt werden. Dies schließt auch gefährliche Abfälle ein, die in den Laboren<br>anfallen. Die Handhabung, Lagerung und Entsorgung dieser Abfälle erfolgt unter Einhaltung der<br>gesetzlichen Vorgaben sowie der einschlägigen Verordnungen, um Umwelt- und<br>Gesundheitsrisiken auszuschließen. Für die Entsorgung werden ausschließlich zugelassene<br>Entsorgungsfachbetriebe beauftragt. Anfallende Abfälle werden vor Ort nicht behandelt. Sie<br>werden bis zu ihrem regelmäßigen Abtransport durch zugelassene Fachbetriebe<br>zwischengelagert. […]“ Bei den Entwicklungstätigkeiten anfallende nicht gefährliche Abfallarten<br>sind nachfolgend beispielhaft aufgezählt: Innenraumteile / Sitze / Kunststoffe / Textilien,<br>Glasabfälle, Metallabfälle, Reifen, Verpackungsabfälle. Bei den Labortätigkeiten anfallende<br>gefährliche Abfallarten sind nachfolgend beispielhaft aufgezählt: Wischtücher, defekte Zellen,<br>fehlerhafte Lithium-Batteriepacks, Elektrolyt, kontaminiertes Wasser, Laborchemikalienreste<br>(flüssig/fest). Für die Sammlung gefährlicher Abfälle werden in den betreffenden Laboren<br>gesicherte Sammelstellen eingerichtet. Dazu dienen zugelassene dichte, gedeckelte bzw.<br>verschließbare Sammelbehälter, die die einschlägigen Anforderungen der Technischen Regeln<br>für Gefahrstoffe (TRGS) erfüllen. Die ordnungsgemäße Abfallsammlung wird durch qualifiziertes<br>Personal überwacht.<br>Die gesammelten Abfälle werden abhängig von der Abfallart und -menge in regelmäßigen oder<br>bedarfsabhängigen Abständen von den Sammelstellen durch zugelassene<br>Entsorgungsfachbetriebe abgeholt. Das beantrage Vorhaben „umfasst keine Anlagen zum<br>Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. In den Laboren werden wassergefährdende<br>Einsatzstoffe nur in laborüblichen Mengen eingesetzt und vorgehalten. Ihre Lagerung erfolgt in<br>Gefahrstoffschränken mit integrierter Auffangwanne, die jeweils den Inhalt des größten<br>vorgehaltenen Gebindes auffangen kann. Die Lagermenge wassergefährdender Stoffe beträgt in<br>jedem Gefahrstoffschrank unter 220 l. Aus Arbeitsschutzgründen muss dem offenen Kühlkreislauf<br>der Rückkühlanlagen ein Biozid zugesetzt werden zur Unterdrückung von Bakterien. Das Gemisch<br>aus Wasser und Biozid, das im offenen Kreislauf zirkuliert, (…) ist nicht wassergefährdend.“<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 3.<br>Entsprechend dem Brandschutznachweis zum Vorhaben wurde für das gesamte Werksgelände in<br>Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle (Berliner Feuerwehr) ein Feuerwehrplan erstellt und<br>ein Brandschutzbeauftragter benannt. Des Weiteren war eine übergeordnete Brandschutzordnung<br>(Teil A-C) für das Werksgelände zu erstellen. Alle Mitarbeitenden des Werkes sind regelmäßig zu<br>unterweisen.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 4.<br>Entsprechend der Aussage des Bauherrenvertreters ist keine Werksfeuerwehr vorgesehen. Gemäß<br>dem Brandschutznachweis zum Vorhaben ist die zuständige Feuerwehr die Feuerwache Köpenick,<br>Katzengraben 1, 12555 Berlin.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 5.<br>Im Rahmen der Erteilung der Baugenehmigung war ein Brandschutznachweis für das Vorhaben zu<br>erstellen, der von einem Prüfingenieur für Brandschutz geprüft wurde. Dazu wurde auch die<br>Berliner Feuerwehr um Stellungnahme gebeten.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 6.<br>Ausweislich des Brandschutznachweises im Baugenehmigungsverfahren beträgt nach Nr. 5.1<br>MIndBauRL die erforderliche Löschwassermenge mit selbsttätiger Feuerlöschanlage mind. 96<br>m³/h über einen Zeitraum von 1 Stunde. Zur Kompensation der übergroßen<br>Brandabschnittsflächen werden 192 m³/h für 2 Stunden zur Verfügung gestellt. Die erforderliche<br>Löschwassermenge wurde bereits im Bestand genehmigt.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 7.<br>Nein, ein Löschwasserrückhaltebecken ist nicht vorgesehen.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 8.<br>s. Beantwortung zu 2.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 9.<br>s. Beantwortung zu 2.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 10.<br>s. Beantwortung zu 2.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Energie und Klima</category><category>Innere Sicherheit</category><category>Ordnung</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Umweltschutz</category><category>Verwaltung</category><category>Treptow-Köpenick</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112849</guid>
                <pubDate>Tue, 25 Aug 2026 15:38:03 +0200</pubDate>
                <title>Hundeauslaufgebiete in Treptow-Köpenick</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/hundeauslaufgebiete-in-treptow-koepenick/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr.&nbsp;<a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6299" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1227</a>&nbsp;vom 12.08.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p><ol><li><p class="text-justify">Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht des Bezirksamtes gegeben sein bzw. geschaffen werden, damit Hundeauslaufgebiete im Bezirk eingerichtet werden können?</p></li><li><p class="text-justify">Was können Hundehalter und Hundehalterinnen konkret zur Einrichtung von Hundeauslaufgebieten beitragen?</p></li><li><p class="text-justify">Welche Anlagen und Flächen im Bezirk sind aus Sicht des Bezirksamtes für die Schaffung von Hundeauslaufgebieten geeignet?</p></li><li><p class="text-justify">Wie ist der aktuelle Stand der vom Bezirksamt angekündigten Gespräche mit den Berliner Forsten bezüglich der Schaffung von Hundeauslaufgebieten?</p></li><li><p class="text-justify">Falls das Bezirksamt ggf. keine Möglichkeiten sieht, Hundeauslaufgebiete im Bezirk einzurichten, warum, und auf welcher Grundlage ist das in anderen Bezirken möglich?</p></li></ol><p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.)<br>Da für die Bezirk weder eine gesetzliche Verpflichtung noch eine entsprechende Aufgabe besteht,<br>eigene Hundeauslaufgebiete einzurichten und zu betreiben, existieren auch keine Handlungs-<br>empfehlungen für die öffentliche Verwaltung oder ein standardisierter Katalog zur Einschätzung<br>einer Gebietseignung als Hundeauslaufgebiet.</p>
<p>Zu 2.)<br>Hundehalterinnen und Hundehalter können insbesondere eigene oder privat verfügbare Flächen<br>als mögliche Standorte in die Diskussion einbringen. Eine private Initiative könnte beispielsweise<br>prüfen, ob eine geeignete Fläche zur Verfügung gestellt und dort auf eigene Verantwortung ein<br>Hundeauslaufangebot geschaffen und betrieben werden kann.<br>Ein solches Vorhaben müsste allerdings im Einzelfall mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin<br>der Fläche sowie den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Dem Bezirksamt sind mehrere<br>Hundesportvereine im Bezirk bekannt, die auf eigenen Flächen entsprechende Auslaufmöglich-<br>keiten anbieten.</p>
<p>Zu 3.)<br>Es wird auf den Schlussbericht vom 11.10.2022 zu <a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/___tmp/tmp/45081036/QwbPLTRuyH5z1enewQ5AUgnpOcQwFei8otSmOhbv/fVtnfkuH/32-Anlagen/04/4_Version_vom_09_06_2022.pdf" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Beschluss-Nr. 0080/08/22</a> (<a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/vo020_r.asp?VOLFDNR=7064" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Drs.Nr. IX/0071</a> –<br>Betr.: Hundegärten für Treptow-Köpenick) verwiesen. Die bezirklichen Flächen wurden geprüft.<br>Das Ergebnis war, dass die bis dahin geprüften bezirklichen Freiflächen nicht geeignet waren. Ein<br>wesentlicher Grund hierfür ist, dass sich viele dieser Flächen in Natur- oder Landschaftsschutz-<br>gebieten befinden. Das Bezirksamt ist mit der Deutschen Bahn im Gespräch zur Einrichtung eines<br>Hundegartens auf dem Görlitzer Bahndamm.</p>
<p>Zu 4.)<br>Der in der Antwort zu Frage 3 erwähnte BVV-Beschluss sah ausdrücklich vor, die Berliner Forsten<br>in die Prüfung geeigneter Flächen einzubeziehen. Diese Beteiligung hat stattgefunden. Die Berli-<br>ner Forsten teilten damals mit, dass im Gebiet des Bezirks Treptow-Köpenick keine geeigneten<br>Flächen zur Verfügung stehen und aktuell auch keine neue Einrichtung von Hundeauslaufgebieten<br>vorgesehen ist.</p>
<p>Zu 5.)<br>Das Bezirksamt ist mit der Deutschen Bahn im Gespräch zur Einrichtung eines Hundegartens auf<br>dem Görlitzer Bahndamm. Eine mögliche Perspektive könnten ferner Flächen außerhalb des<br>Fachvermögens des Straßen- und Grünflächenamtes sein, auf denen eine entsprechende Nutzung<br>rechtlich zulässig ist und deren Eigentümer bzw. Betreiber eine solche Nutzung ermöglichen<br>wollen.<br>Zu den Regelungen und konkreten Verhältnissen in anderen Berliner Bezirken kann das hiesige<br>Straßen- und Grünflächenamt keine Aussage treffen.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Bezirke</category><category>Grünflächen</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Verwaltung</category><category>Treptow-Köpenick</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112327</guid>
                <pubDate>Thu, 23 Jul 2026 13:20:15 +0200</pubDate>
                <title>Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/umwandlungsverordnung-nach-250-baugb/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr.&nbsp;<a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6291" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1219</a>&nbsp;vom 14.07.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p><ol><li><p class="text-justify">Musste die Umwandlungsverordnung des Senats nach §&nbsp;250 BauGB vom 11.11.2025 bei beabsichtigten Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in Treptow-Köpenick bereits zur Anwendung kommen und, wenn ja, in welchen Fällen?</p></li><li><p class="text-justify">Wie viele Anträge zur Grundbuchumschreibung mit dem Ziel zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gab es bisher?</p></li><li><p class="text-justify">In welchen Fällen wurde die Umwandlung im Sinne der Verordnung abgelehnt und in welchen Fällen genehmigt?</p></li><li><p class="text-justify">Wie will oder kann das Bezirksamt die Einhaltung der Verordnung kontrollieren?</p></li></ol><p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Die „Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Absatz 1 Satz 1 BauGB für<br>die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit<br>angespannten Wohnungsmärkten“ (GVBl. 2021, S. 932) trat am 6. August 2021 in Kraft und<br>wurde am 11. November 2025 neu erlassen, mit Inkrafttreten zum 01. Januar 2026 (GVBl. 2025,<br>S. 576).<br>Seit dem 01.01.2026 wurden beim Bezirksamt Treptow-Köpenick zwei Genehmigungen zur<br>Begründung von Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 250 Abs. 1 BauGB erteilt. In beiden<br>Fällen waren keine Bestandswohnungen betroffen, da es sich entweder um einen<br>Dachgeschossausbau oder um Gewerbeflächen handelte.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 2.<br>In Fällen, in denen eine Genehmigung erforderlich war, wurde noch nie die Umwandlung von<br>Miet- in Eigentumswohnungen genehmigt. Seite 2021 wurden insgesamt sechs Genehmigungen<br>nach § 250 BauGB erteilt. Die erteilten Genehmigungen betrafen entweder Neubauten, bereits aufgeteilte Gebäude oder Dachgeschossausbauten, sodass kein bestehender Mietwohnraum<br>betroffen war.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 3.<br>Es kam bisher einmal zur Ablehnung eines Antrages nach § 250 BauGB. Dieser Fall wurde aber<br>später genehmigt, da § 250 BauGB mit der Novellierung des BauGB im Oktober 2025 geändert<br>wurde. Mietwohnungen waren nicht betroffen, es handelte sich um einen Dachgeschossausbau.<br>Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Genehmigung nach § 250 Abs. 1 BauGB nur in bestehenden<br>Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen zu beantragen/zu erteilen ist (Vgl. § 250 Abs. 1<br>Satz 2 BauGB). Die Umwandlung findet daher am häufigsten bei Wohngebäuden mit weniger als<br>fünf Wohneinheiten statt, welche keiner Genehmigung bedarf.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 4.<br>Die Kontrolle erfolgt im Wesentlichen durch das Grundbuchamt. Die Eigentümer/innen werden<br>spätestens durch das Grundbuchamt über die Genehmigungspflicht nach § 250 BauGB<br>informiert. Das Grundbuchamt vollzieht keine Aufteilung oder Umwandlung ohne Vorliegen einer<br>Genehmigung oder eines Negativattestes nach § 250 BauGB. Dieses Dokument muss durch das<br>Stadtentwicklungsamt ausgestellt und gesiegelt an das Grundbuchamt gegeben werden. Insofern<br>ist ein Umgehen der Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB, bspw. im Unterschied zum<br>Baugenehmigungsverfahren, so gut wie ausgeschlossen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Bezirke</category><category>Mieten- und Wohnungspolitik</category><category>Verbraucherschutz</category><category>Verwaltung</category><category>Wohnen</category><category>Treptow-Köpenick</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-112326</guid>
                <pubDate>Thu, 23 Jul 2026 13:10:49 +0200</pubDate>
                <title>Bauvorhaben Wattstraße / Mentelinstraße</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/bauvorhaben-wattstrasse-mentelinstrasse/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr.&nbsp;<a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6288" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1216</a>&nbsp;vom 13.07.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p><ol><li><p class="text-justify">Was ist bei dem Bauvorhaben Wattstraße / Mentelinstraße konkret geplant und wie ist der aktuelle Stand der Planungen?</p></li><li><p class="text-justify">Wie fügt sich das geplante Bauvorhaben in die vorhandene Baustruktur gem. §&nbsp;34&nbsp;BauGB ein?</p></li><li><p class="text-justify">Wie werden bei den Planungen zum Bauvorhaben die Folgen im Quartier auf den Verkehr, die zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die Infrastruktur sowie die Folgen bzw. die Auswirkungen auf Natur und Umwelt berücksichtigt?</p></li><li><p class="text-justify">Ist bei den Planungen zum Bauvorhaben eine Information über das Vorhaben oder gar die Beteiligung der Nachbarschaft vorgesehen und, wenn ja, was ist diesbezüglich vorgesehen?</p></li></ol><p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Im April 2026 wurde für das genannte Vorhaben ein positiver Vorbescheid erlassen.<br>Dieser beinhaltet die Errichtung von sechs Mehrfamilienhäusern mit insgesamt ca. 324<br>Wohneinheiten sowie zwei Tiefgaragenanlagen mit rund 231 Stellplätzen.<br>Die bauliche Ausgestaltung ist an die bestehende Struktur des Areals angepasst:<br>Innerer Bereich: Die drei Gebäude, die zwischen den bestehenden Zeilenbauten platziert werden,<br>nehmen die Höhenausbildung des Bestands auf. Sie sind IV-geschossig konzipiert und sollen eine<br>Höhe von Oberkante First 13,34 m erreichen.<br>Ecksituationen: Die V-geschossigen Eckgebäude orientieren sich hingegen an den straßenseitig<br>gegenüberliegenden Arealen. Sie sollen eine Höhe von Oberkante 5. Obergeschoss 15,95 m +<br>Oberkante Staffelgeschoss 19,73 m haben.<br>Insgesamt besitzen die Gebäude Grundflächen von ca. 670 m² bis 1.200 m². Die neu zu<br>überbauende Fläche beträgt 6.017 m². Die Tiefgaragen sind unterirdisch angelegt und verfügen<br>über eine Erdüberdeckung von 80 cm.<br>Aktueller Status: Derzeit bereiten die Bauherren bzw. Antragsteller einen weiteren Bauantrag vor.<br>Es ist davon auszugehen, dass hierbei Anpassungen oder Abweichungen zu den im Vorbescheid<br>geplanten Vorhaben vorgenommen werden. Im Fokus steht derzeit die Überlegung, anstelle der<br>ursprünglich geplanten sechs Mehrfamilienhäuser künftig nur noch fünf Wohngebäude zu errichten.<br>Dabei wird geprüft, ob auf die Tiefgaragen verzichtet werden kann und stattdessen ein sechster<br>Baukörper als Quartiersgarage realisiert wird. Ein endgültiger, rechtsverbindlicher Planungsstand<br>liegt aufgrund dieser laufenden Neuplanung durch die Antragsteller derzeit noch nicht vor.</p>
<p>Zu 2.:<br>Das Vorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, sodass die<br>Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 Abs. 1 BauGB zu prüfen sind. Demnach ist ein Vorhaben<br>zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der<br>Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und<br>die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br>müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.<br>Da derzeit, wie unter Punkt 1. ausgeführt, ein in Teilen vom Vorbescheid abweichender Entwurf für<br>den geplanten Bauantrag erarbeitet wird, liegt zum aktuellen Zeitpunkt kein vollständiger<br>Planungsstand vor, der eine abschließende planungsrechtliche Prüfung ermöglicht. Die Planung<br>erfolgt jedoch in enger Abstimmung zwischen Bauherrn und dem Stadtentwicklungsamt, um<br>sicherzustellen, dass ein genehmigungsfähiges Vorhaben eingereicht wird. Sobald ein Bauantrag<br>eingegangen ist, wird das Stadtentwicklungsamt das Vorhaben anhand der oben genannten<br>Kriterien des § 34 BauGB prüfen.</p>
<p>Zu 3.:<br>Im Baugenehmigungsverfahren, welches immer grundstücksbezogen bearbeitet wird, müssen<br>Fahrradabstellplätze und ggf. PKW-Stellplätze für Menschen mit Behinderung auf dem Grundstück<br>nachgewiesen werden. Eine Nachweispflicht für PKW-Stellplätze gibt es seit über 50 Jahren nicht<br>mehr in Berlin. Der öffentliche Straßenraum kann nicht durch ein Baugenehmigungsverfahren<br>reguliert werden. Um dennoch die Verkehrssicherheit und -leichtigkeit zu wahren, ist es geplant, den<br>Verlust von 119 Stellplätzen auszugleichen und darüber hinaus ein Mindestverhältnis von 0,3 PKW-<br>Stellplätzen pro neu geplanter Wohneinheit auf dem privaten Grundstück zu gewährleisten.<br>Hinsichtlich der Umweltverträglichkeit erfolgte eine enge Abstimmung mit den zuständigen<br>Fachbehörden, insbesondere der unteren Naturschutzbehörde, um den Umgang mit dem<br>Baumbestand und die Umweltaspekte zu klären.<br>Zudem hat der Bezirk Empfehlungen zur sozialverträglichen Ergänzung des Wohnquartiers<br>ausgesprochen, insbesondere die Bereitstellung von Flächen für nachbarschaftsbezogene oder<br>gemeinwohlorientierte Nutzungen im Erdgeschossbereich. Eine rechtliche Grundlage für die<br>verpflichtende Umsetzung dieser Empfehlungen besteht jedoch nicht; die Entscheidung über deren<br>Umsetzung liegt beim Vorhabenträger.</p>
<p>Zu 4.:<br>Die Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens<br>stellt im Rahmen des Antragsverfahrens für einen Bauvorbescheid grundsätzlich keine gesetzliche<br>Verpflichtung dar. Es liegt im Ermessen des Vorhabenträgers, eine solche Veranstaltung ggf. selbst<br>zu organisieren. Das Bezirksamt wirkt gemäß § 25 Abs. 3 VwVfG darauf hin, dass eine<br>Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Die Art der Information obliegt dabei ebenfalls dem<br>Vorhabenträger. Aktuell ist dem Bezirksamt nicht bekannt, dass der Vorhabenträger konkret plant,<br>eine solche freiwillige Maßnahme durchzuführen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Treptow-Köpenick</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111729</guid>
                <pubDate>Tue, 16 Jun 2026 15:38:04 +0200</pubDate>
                <title>Nachfrage zum Schlussbericht zur Drucksache IX/0670</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/nachfrage-zum-schlussbericht-zur-drucksache-ix-0670/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr. <a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6279" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1207</a> vom 16.06.2026 der Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/petra-reichardt/" target="_top" class="link">Petra Reichardt</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p>
<p class="text-justify">Bedeutet die Aussage im Schlussbericht zur Drucksache <a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/vo020_r.asp?VOLFDNR=7663" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/&nbsp;0670</a> vom 21.07.2025 "Nachhaltige Gestaltung von Bezirksfesten ohne Feuerwerk", dass das Bezirksamt weiterhin am Höhenfeuerwerk zum Köpenicker Sommer festhält und nicht weiter nach umweltfreundlichen Konzepten sucht?</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Alternativen zum Höhenfeuerwerk, wie etwa Laser- oder Drohnenshows, sind zum gegenwärtigen<br>Zeitpunkt nicht finanzierbar. Die Kosten für solche Alternativen belaufen sich derzeit auf etwa das<br>Doppelte der Kosten eines konventionellen Höhenfeuerwerks. Zudem stand das diesjährige<br>Programm des Köpenicker Sommers im Zeichen zweier Jubiläen: dem 65. Köpenicker Sommer<br>sowie dem 120-jährigen Bestehen der Köpenickiade.<br>Wie bereits ausführlich im Schlussbericht zur <a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/vo020_r.asp?VOLFDNR=7663" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">Drucksache IX/0670</a> vom 21. Juli 2025 dargelegt,<br>wären vergleichbare Alternativveranstaltungen mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Der<br>Schutz der Umwelt liegt uns selbstverständlich am Herzen. Dennoch müssen wir feststellen, dass<br>die derzeit verfügbaren umweltfreundlichen Alternativen nur überschaubar sind und leider mit<br>sehr hohen Kosten verbunden sind. Wir werden die Entwicklungen im Bereich nachhaltiger<br>Lösungen weiterhin aufmerksam verfolgen und prüfen. Sofern künftig eine ökologisch verträgliche<br>Variante gefunden wird, die zugleich wirtschaftlich vertretbar ist, wird deren Einsatz für den<br>Köpenicker Sommer in Betracht gezogen.<br>Offizielle Feuerwerke - insbesondere im Rahmen von Silvesterfeierlichkeiten - können überdies<br>dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger auf private Feuerwerke verzichten.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Kultur</category><category>Tierschutz</category><category>Umweltschutz</category><category>Treptow-Köpenick</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111728</guid>
                <pubDate>Tue, 16 Jun 2026 15:29:28 +0200</pubDate>
                <title>Mehrzweckarena und Vereinscampus von ALBA Berlin in Johannisthal / Adlershof</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/mehrzweckarena-und-vereinscampus-von-alba-berlin-in-johannisthal-adlershof/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr.&nbsp;<a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6277" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1205</a>&nbsp;vom 10.06.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p><ol><li><p class="text-justify">Wie ist der genaue Kenntnisstand des Bezirksamtes bezüglich der Planungen von ALBA Berlin für eine Mehrzweckarena und einen Vereinscampus im Entwicklungsgebiet Johannisthal/Adlershof?</p></li><li><p class="text-justify">Wurde das Bezirksamt vom Senat bei den Überlegungen und Planungen bezüglich der Mehrzweckarena und eines Vereinscampus einbezogen und, wenn ja, wie wurde das Bezirksamt einbezogen?</p></li><li><p class="text-justify">Wie positioniert sich das Bezirksamt zu den Planungen, auch bezüglich der Nähe zum Landschaftspark Johannisthal und seiner klimaausgleichenden Fläche?&nbsp;</p></li></ol><p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Der bezirkliche Kenntnisstand entspricht dem öffentlichen, durch zahlreiche Presseartikel dargestellten Kenntnisstand: ALBA ist auf das Land Berlin mit einem Vorschlag zur Entwicklung eines bislang noch landeseigenen Grundstücks im Entwicklungsgebiet Adlershof/Johannisthal zugegangen. ALBA plant einen sogenannten Zukunftscampus, der alle Aktivitäten von ALBA an einem Standort vereint. Dazu gehört eine Mehrzweckhalle/ Arena für Sportveranstaltungen sowie ein Bildungscampus mit Kita und Schule.</p>
<p>Zu 2.<br>ALBA hat den Bezirk Treptow-Köpenick frühzeitig informiert. Dem Bezirksamt wurde der Vorschlag einer Basketball-Arena mit angeschlossenem Bildungscampus vorgestellt. Das Bezirksamt hatte Gelegenheit, bezirkliche Belange zu platzieren, so dass ALBA frühzeitig Gelegenheit hat, diese in<br>die weitere Planung zu integrieren.</p>
<p>Zu 3.<br>Das Bezirksamt befürwortet die Ansiedlung von ALBA BERLIN in Adlershof. Mit ALBA würde der Standort nicht nur einen der erfolgreichsten Basketballvereine Deutschlands gewinnen, sondern auch einen gesellschaftlich engagierten Akteur, der Spitzensport mit Bildungs-, Integrations- und Breitensportangeboten verbindet. Besonders die langjährig etablierte Jugendarbeit und die enge Zusammenarbeit mit Schulen und Bildungseinrichtungen stehen für das gesellschaftliche Engagement von ALBA und zeigen, wie stark der Verein in der Berliner Stadtgesellschaft verankert ist.<br>Der geplante ALBA-Campus soll Multifunktionsarena, Nachwuchs- und Breitensport sowie Bildungsangebote von der Kita bis zur Oberschule und Räume für Begegnung im Kiez beinhalten.<br>Entstehen soll ein offener Ort für Sport, Bildung und Gemeinschaft, der eng mit der Nachbarschaft zusammenarbeitet und regionale Bedarfe berücksichtigt und damit auch Chancen für die benachbarten Quartiere eröffnet. Gleichzeitig stärkt die neue Multifunktionsarena Berlin als internationale Basketball- und Veranstaltungsmetropole und erweitert das kulturelle und sportliche Angebot der Stadt.<br>Im weiteren Planungsprozess wird es zugleich wichtig sein, die Fragen der Erschließung und Erreichbarkeit sorgfältig zu prüfen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere eine verkehrliche Untersuchung sowie eine schalltechnische Untersuchung erforderlich sein, um die Auswirkungen auf den Standort und die Nachbarschaft fundiert zu bewerten.<br>ALBA wird zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen. Das Bezirksamt wird sich – wie in der Zusammenarbeit im Entwicklungsgebiet Adlershof/ Johannisthal gewohnt – konstruktiv und fachlich intensiv einbringen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Sport</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Treptow-Köpenick</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111618</guid>
                <pubDate>Tue, 09 Jun 2026 13:49:22 +0200</pubDate>
                <title>Wohnungsbauvorhaben &quot;Germanenstraße&quot; (B-Plan XV-25-1)</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/wohnungsbauvorhaben-germanenstrasse-b-plan-xv-25-1/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr.&nbsp;<a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6276" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1204</a>&nbsp;vom 09.06.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p>
<p class="text-justify">Wie wird bei den Planungen zum B-Planverfahren XV-25-1 "Germanenstraße" die zukünftige Infrastruktur, bezogen auf Gewerberäumlichkeiten und Arztpraxen, berücksichtigt und wie ist der aktuelle Stand der Planungen?</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans XV-25-1 können nicht störende Gewerbebetriebe gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO auch künftig ausnahmsweise im Allgemeinen Wohngebiet zugelassen werden. Die konkrete Zulässigkeit ist jeweils im Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der vorgesehenen Nutzung zu prüfen.<br>Arztpraxen zählen bauplanungsrechtlich zu den freiberuflichen Nutzungen. Da im Rahmen des Verfahrens zur Bebauungsplanänderung die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) anstelle des bisherigen Mischgebiets (MI) vorgesehen ist, können sie gemäß § 13 BauNVO in einzelnen Räumen von Gebäuden zugelassen werden.<br>Im Frühjahr 2025 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Derzeit erfolgen abschließende Abstimmungen zu fachlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Entwässerung des Plangebiets. Nach Abschluss dieser Abstimmungen ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu Beginn des III. Quartals 2026 vorgesehen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Bezirke</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Verwaltung</category><category>Wohnen</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111610</guid>
                <pubDate>Mon, 08 Jun 2026 17:26:19 +0200</pubDate>
                <title>Baumaßnahme &quot;Wohnhaus Elsenstraße 41&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/baumassnahme-wohnhaus-elsenstrasse-41/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr.&nbsp;<a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6273" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1201</a>&nbsp;vom 03.06.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p><ol><li><p class="text-justify">Welche Baumaßnahmen wurden für das Haus Elsenstr. 41 in Alt-Treptow (ein Zugang über die Elsenstraße, zwei Zugänge über die Heidelberger Straße) beantragt und welche Baumaßnahmen wurden vom Bezirksamt genehmigt?</p></li><li><p class="text-justify">Bis wann sollen die Baumaßnahmen beendet bzw. abgeschlossen sein?</p></li><li><p class="text-justify">Können die Kosten der Baumaßnahmen nach Kenntnis des Bezirksamtes auf die Mieten der Mieterinnen und Mieter umgelegt werden und, wenn ja, in welchem Ausmaß bzw. zu welchen Mieterhöhungen können die Baumaßnahmen führen?</p></li><li><p class="text-justify">Ist nach Kenntnis des Bezirksamtes eine Absenkung der Mieten für die Zeit der Baumaßnahmen möglich?</p></li><li><p class="text-justify">Ist bzw. war der Bauherr bzw. Hauseigentümer verpflichtet, die Mieter / -innen des Hauses über die Baumaßnahmen - vor Beginn der Baumaßnahmen - zu informieren?</p></li></ol><p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Mit Bescheid Nr. 2023/2720 vom 09.12.2024 wurde die „Energetische Sanierung, Heizungstausch und Ersatz von vorhandenen Balkonen“ genehmigt.</p>
<p>Zu 2.<br>Darüber hat das Bezirksamt keine Kenntnis. Für ein Baugenehmigungsverfahren sind diese Angaben nicht erforderlich. Die Baugenehmigung erlischt jedoch, wenn innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen wurde oder das Bauvorhaben nach Ablauf von sechs Jahren nach ihrer Erteilung nicht fertig gestellt worden ist.</p>
<p>Zu 3.<br>Gemäß der Stellungnahme des Eigentümers vom 03.07.2024 soll auf die Umlage der Modernisierungskosten verzichtet werden. Somit soll keine Abrechnung der Kosten gegenüber den Mieterinnen und Mietern erfolgen.</p>
<p>Zu 4.<br>Dem Bezirksamt liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.</p>
<p>Zu 5.<br>Den Mieterinnen und Mietern sind Modernisierungsankündigungen spätestens drei Monate vor<br>Baubeginn zu übergeben.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Mieten- und Wohnungspolitik</category><category>Verbraucherschutz</category><category>Wohnen</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-111280</guid>
                <pubDate>Fri, 08 May 2026 14:25:00 +0200</pubDate>
                <title>Tesla</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/tesla/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr. <a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6262" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1190</a> vom 04.05.2026 der Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/karin-kant/" target="_top" class="link" title="internal link">Karin Kant</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p><ol><li><p class="text-justify">Wie bewertet das Bezirksamt die Ansiedlung des Unternehmens Tesla in der Friedrichshagener Straße in Köpenick?</p></li><li><p class="text-justify">Wie groß ist die Fläche des geplanten Standortes in der Friedrichshagener Straße <i>(in Quadratmetern)</i>?</p></li><li><p class="text-justify">Zu welchem Zeitpunkt ist die Aufnahme des Betriebs geplant?</p></li><li><p class="text-justify">Welche konkreten Vorhaben verfolgt Tesla im Rahmen des "Entwicklungszentrums"?</p><p class="text-justify">a) Welchen Verwendungszweck soll die Einrichtung erfüllen?</p><p class="text-justify">b) Handelt es sich um einen reinen Forschungs- und Batterieteststandort oder sind auch Produktionskapazitäten vorgesehen?</p><p class="text-justify">c) Sind eine Entwicklung und ein Ausbau des Standortes möglich oder sogar bereits vorgesehen?</p><p class="text-justify">d) Sind weitere Entwicklungs- oder Ausbaupläne bekannt?</p></li><li><p class="text-justify">Sind umweltrelevante Auswirkungen auf das direkte sowie das weitere Umfeld des Standortes zu erwarten?</p><p class="text-justify">a) Wurden mögliche Umweltauswirkungen geprüft und, wenn ja, mit welchen Verfahren?</p><p class="text-justify">b) Welche Schutzmaßnahmen und ggf. Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen, falls Auswirkungen zu erwarten sind?</p></li><li><p class="text-justify">Mit wie vielen Arbeitsplätzen wird an diesem Standort zu rechnen sein?</p><p class="text-justify">a) Woher sollen die benötigten Arbeitskräfte rekrutiert werden?</p><p class="text-justify">b) Ist geplant, Personal von anderen Standorten zu übernehmen?</p><p class="text-justify">c) In welchem Umfang entstehen neue Arbeitsplätze für die Region?</p><p class="text-justify"><i>d) Tesla verkündete kürzlich in der Presse, dass aufgrund des neuen Modells&nbsp;Y 1000 neue Arbeitsplätze in diesem Jahr geschaffen wurden (insgesamt dann 11.800 Arbeitsplätze). Zwischen 2024 und 2026 gingen jedoch 1700 Arbeitsplätze verloren.</i> Wie bewertet das Bezirksamt vor dem Hintergrund der Entwicklung der Beschäftigtenzahlen am Standort Grünheide eine längerfristige Arbeitsplatzsicherheit?</p></li><li><p class="text-justify">Wie wird sichergestellt, dass arbeitsrechtliche Standards sowie gute Arbeitsbedingungen eingehalten werden?</p><p class="text-justify">a) Wurden die Erfahrungen und Berichterstattungen zum Tesla-Standort in Grünheide in die Entscheidung zur Ansiedlung einbezogen?</p><p class="text-justify">b) Wurden entsprechende Aspekte im Rahmen der Ansiedlungsplanung gegenüber Tesla thematisiert?</p></li></ol><p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>In die Beantwortung sind entsprechende Zuarbeiten des Stadtentwicklungsamtes und des Umwelt- und Naturschutzamtes einflossen.</p>
<p>Zu 1.<br>Das Bezirksamt bewertet die Ansiedlung mit dem geplanten Entwicklungszentrum als einen bedeutenden Meilenstein für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Treptow-Köpenick, den Standort Berlin und die Metropolregion allgemein.<br>Mit dem Zuzug eines global agierenden Technologieunternehmens und den dort tätigen Fachkräften und Wissenschaftler/innen wird die Position des Bezirks innerhalb der Metropolregion Berlin-Brandenburg als Zentrum für Elektromobilität und Hochtechnologie weiter gestärkt und eine Vielzahl an anderen Synergien mit Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen forciert.<br>Die Reaktivierung einer brachliegenden Industriefläche entspricht zudem unseren Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch Flächenrecycling.</p>
<p>Zu 2.<br>Das Grundstück an der Friedrichshagener Straße (ehemaliges Draka-Gelände) umfasst ca. 5 ha.</p>
<p>Zu 3.<br>Die Nutzungsaufnahme des Hauptgebäudes Süd wurde noch nicht angezeigt. Angaben zu einer absehbaren Nutzungsaufnahme seitens der Bauherren wurde nicht getätigt. Für die nordöstlich auf dem Baugrundstück gelegene Halle (Batteriesicherheitslabor) wurde zum 12.05.2026 die Nutzungsaufnahme angezeigt.</p>
<p>Zu 4.<br>Der Standort fungiert als europäisches Entwicklungszentrum für Materialforschung, Fahrzeugentwicklung und der Optimierung von Antriebstechnologien mit umfangreichen Prüfständen. Eine großserielle Fahrzeugproduktion ist am Standort Köpenick nicht geplant.<br>Das Zentrum ist auf Skalierung ausgelegt. Während der Start mit ca. 130 Fachkräften erfolgen soll, ist eine mittelfristig Erweiterung auf bis zu 250 Arbeitsplätze kommuniziert worden. Weitere Expansionspläne auch über das Gelände hinaus sind dem Bezirksamt aktuell nicht bekannt.</p>
<p>Zu 4a. und b.<br>Hauptgebäude Süd:<br>Im Erdgeschoss des Hauptgebäude Süd werden Labore für Batteriezell-, Antriebs-, und Fahrzeugentwicklung eingerichtet und betrieben. Im Obergeschoss entstehen Büro- und Sozialräume.</p>
<p>Halle Nordost:<br>Im Labor für Zelltests werden Lithium-Ionen-Zellen auf ihre funktionale Sicherheit durch thermische und elektrische Tests überprüft.</p>
<p>Zu 4c.<br>Auf dem gegenständlichen Baugrundstück befinden sich noch weitere bauliche Anlagen, die eine Nutzung ermöglichen. Bauanträge für die Nachnutzung der weiteren Objekte sind bisher nicht eingegangen.</p>
<p>Zu 4d.<br>Seitens der Bauherren wurde die Nutzung weiterer bestehender baulicher Anlagen angesprochen. Weiterführende Planungen wurden noch nicht präsentiert.</p>
<p>Zu 5.<br>Es sind keine umweltrelevanten Auswirkungen auf das direkte sowie das weitere Umfeld des Standortes zu erwarten.<br>Das Vorhabengrundstück Friedrichshagener Straße 29-36 befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 9-65 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick (GVBl. für Berlin Nr. 24 vom 11. Oktober 2018) und ist als Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Bei der Bewertung des Eingriffs wurde eine, nach § 34 BauGB max. zulässige bereits im Bestand vorhandene Bebauung durch Haupt- und Nebenanlagen mit einer erhöhten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,9 ggü. der im Bebauungsplan festgesetzten erhöhten GRZ von 0,8 zugrunde gelegt. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplans wird daher keine höhere Versiegelung ermöglicht. Somit waren die im Bestand vorhandenen Versiegelungen bereits vor der planerischen Entscheidung als zulässig zu betrachten und damit gemäß § 1a Abs. 3 BauGB nicht ausgleichspflichtig. Da auch sonst keine erheblichen Auswirkungen auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter zu erwarten waren, wurde im Bebauungsplan im Bereich des ausgewiesenen Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO auf eine Bilanzierung des Eingriffs entsprechend dem Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und auf entsprechende Festsetzungen im Bauungsplan verzichtet.<br>Es handelt sich bei den baugenehmigten beiden (Teil-)Vorhaben (Umnutzung/ Änderung von Hauptgebäude Süd, Außenanlagen, Nutzung des Pförtnerhauses sowie Umnutzung einer Logistikhalle als Batteriesicherheitslabor) insgesamt um einen nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieb, welcher der Zweckbestimmung des im Bebauungsplan 9-65 festgesetzten Gewerbegebietes entspricht.<br>Das zuständige, bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt, Technischer Umweltschutz, wurde in den beiden Baugenehmigungsverfahren jeweils beteiligt: Die einzelnen antragsgegenständlichen Anlagen fallen nach den Bauantragsunterlagen nicht unter Anlagen oder bezüglich des Umgangs mit Gefahrenstoffen unter die Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) Anlage 1 und 2. Entsprechend bestanden keine Anhaltspunkte für eine Genehmigungspflicht des Vorhabens nach § 19 (vereinfacht) oder nach § 10 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG).<br>Nach der antragsgegenständlichen Immissionsprognose TA Lärm – Schallimmissionsprognose (Gewerbelärm Entwicklungszentrum) vom 24.11.2025 wurden zu den vorhabenbedingten Schallquellen neben dem anlagebezogenen Verkehr (Linienquelle) zu den Punktquellen Standorte und Betriebszeiten bzw. Maßnahmen auch an den technischen Gebäudeausrüstungen (TGA) bestimmt. Die hierbei ermittelten Schallleistungspegel sind bei der Umsetzung des Vorhabens einzuhalten.</p>
<p>Zu 6.<br>Gemäß der eingereichten Vorhabensbeschreibung sollen bis zu 250 Arbeitsplätze entstehen.<br>Es ist zu erwarten, dass ein Großteil des Personals zunächst von bestehenden Berliner Standorten sowie aus dem Werk in Grünheide nach Köpenick transferiert wird und - insbesondere die hochqualifizierten Arbeitsplätze - direkt im Bezirk und den naheliegenden Wissenschaftlichen Einrichtungen und Universitäten und Hochschulen akquiriert werden.<br>Das Bezirksamt beobachtet die Fluktuation in Grünheide aufmerksam. Ein Entwicklungszentrum unterliegt jedoch anderen Marktzyklen als die reine Produktion.<br>Forschung und Entwicklung sind meist langfristiger angelegt und bilden die Basis für zukünftige Modelle, was eine stabilere Beschäftigungslage für Spezialistinnen und Spezialisten und den assistierenden Mitarbeitenden verspricht.</p>
<p>Zu 7.<br>In Deutschland unterliegen alle Betriebe einer Vielzahl an gesetzlichen Schutzregelungen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, diversen DIN-Normen und technischen Baubestimmungen, dem Arbeitszeitgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Bundesurlaubsgesetz, der Gefahrstoffverordnung, dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dem Kündigungsschutzgesetz und ggf. dem Betriebsverfassungsgesetz und verschiedener Tarifverträge oder dem Vorschriftenwerk der gesetzlichen Unfallversicherung.<br>Das Bezirksamt ist für deren Durchsetzung nicht zuständig.<br>Das Bezirksamt erwartet, dass Tesla als attraktiver Arbeitgeber in Berlin agiert, um die hochqualifizierten Fachkräfte langfristig an den Standort zu binden.</p>
<p>Zu 7a.<br>Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.</p>
<p>Zu 7b.<br>Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.<br>Grundsätzlich ist anzumerken, dass es sich nicht um eine aktive Ansiedlung des Bezirksamts handelte. Ein Unternehmen hat ein Gewerbegrundstück erworben. Das Stadtentwicklungsamt hat im Rahmen der Bauberatung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der geplanten Nutzungsänderung beraten.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Armut</category><category>Bezirke</category><category>Energie und Klima</category><category>Gewerkschaften</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Umweltschutz</category><category>Verwaltung</category><category>Wirtschaft</category><category>Treptow-Köpenick</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110828</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Apr 2026 16:34:41 +0200</pubDate>
                <title>Beseitigung von Altlasten auf der Insel Müggelwerder</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/beseitigung-von-altlasten-auf-der-insel-mueggelwerder/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr.&nbsp;<a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6251" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1179</a>&nbsp;vom 08.04.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p><ol><li><p class="text-justify">Wie ist der Stand zur Umsetzung des Beschlusses des Beirats für Naturschutz und Landschaftspflege Treptow-Köpenick vom Mai 2023 zum Thema "Landseitige Anbindung an die Insel Müggelwerder für die Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen herstellen"?</p></li><li><p class="text-justify">Gibt es ein Entsorgungs-, Sanierungs- und Rückbaukonzept für die bestehenden Gebäude und Gebäudereste?</p></li><li><p class="text-justify">Wann wurden auf der Insel Müggelwerder Schadstoffuntersuchungen durchgeführt?</p></li><li><p class="text-justify">Was wurde untersucht bzw. welche Schadstoffgruppen wurden mit welchem Ergebnis untersucht?</p></li><li><p class="text-justify">Zu welcher Risikobewertung für Mensch und Umwelt durch Altlasten auf der Insel Müggelwerder kommt das Bezirksamt?</p></li></ol><p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Im Januar 2025 wurde die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt darauf hingewiesen, dass es dem Grundstückseigentümer dringend anzuraten ist, die Erschließung der Insel Müggelwerder vor Veräußerung des Grundstücks Seestr. 82a auf dem Grundstücks Seestr. 82a zu sichern (z. B. durch Eintragung einer Baulast). Die notwendigen Eintragungen im Baulastenverzeichnis sind bisher nicht erfolgt. So ist in keinem der in Rede stehenden Grundstücke eine begünstigende Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen.</p>
<p>Zu 2.<br>Kenntnisse über Entsorgungs-, Sanierungs- und Rückbaukonzepte liegen dem Umweltamt nicht vor und sind ggf. beim Eigentümer der Fläche anzufragen.<br><br>Zu 3<br>In den Jahren 2013, 2018, 2019, 2020 bis 2024 wurden Boden- und Grundwasseruntersuchungen auf der angefragten Fläche durchgeführt.</p>
<p>Zu 4.<br>Die konkreten Untersuchungsergebnisse sind beim Eigentümer der Fläche anzufragen.</p>
<p>Zu 5.<br>Unter Berücksichtigung der derzeitigen Nutzung konnte keine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Mensch sowie für das Grundwasser festgestellt werden.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Gesundheit</category><category>Grünflächen</category><category>Umweltschutz</category><category>Treptow-Köpenick</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110736</guid>
                <pubDate>Tue, 07 Apr 2026 14:41:21 +0200</pubDate>
                <title>Nachfragen zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage &quot;Umsetzung des &#039;Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung&#039; (Bau-Turbo) und Anwendung des Leitfadens zum Gesetz (Drs IX/1112)&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/nachfragen-zur-beantwortung-der-schriftlichen-anfrage-umsetzung-des-gesetzes-zur-beschleunigung-des-wohnungsbaus-und-zur-wohnraumsicherung-bau-turbo-und-anwendung-des-leitfadens-zum-gesetz-drs-ix-1112/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr.&nbsp;<a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6248" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1176</a>&nbsp;vom 31.03.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt</p><ol><li><p class="text-justify">Wie viele und welche Bauvoranfragen und Bauanträge wurden im Sinne des Bauturbo-Gesetzes seit der Beantwortung der SchA IX/1112 beim Bezirksamt eingereicht?</p></li><li><p class="text-justify">Inwieweit wird bei der Bearbeitung der Bauvorhaben darauf geachtet, dass die Bebauung auf bereits versiegelten Flächen oder auf bereits erschlossenen und entwickelten Grundstücken erfolgt?</p></li><li><p class="text-justify">Inwieweit werden bei den Planungen bereits vorliegende Planungskonzepte berücksichtig?</p></li><li><p class="text-justify">Inwieweit wird bei den Bauvorhaben auf eine sozialräumlich angemessene Nachverdichtung bestehender Wohnquartiere geachtet?</p></li><li><p class="text-justify">Wird mit den jeweiligen Bauvorhabenträgern ein Abschluss städtebaulicher Verträge zur Erstellung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum angestrebt und, wenn ja, bei welchen Bauvorhaben?</p></li></ol><p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Bei Bauantragstellung wird nicht erfasst, ob ein Vorhaben nach dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung genehmigt werden soll oder nach dem bisher geltenden Recht. Antragstellende sind zudem nicht verpflichtet, im Bauantrag eine Norm zu benennen, aus der sich die Genehmigungsfähigkeit ihres Vorhabens ergibt. Soweit bislang ersichtlich, wurde bislang keine Bauvoranfrage (bzw. kein Antrag auf Baugenehmigung) gestellt, die (bzw. der) auf die Anwendung des novellierten Baugesetzbuchs abzielt. Abgesehen davon kommt es vor allem im Rahmen der Bauberatung zu Beantwortungen der entsprechenden Nachfragen nach Genehmigungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Bauturbo.<br><br>Zu 2., 3. und 4.<br>Der sog. Bauturbo beinhaltet Änderungen des Baugesetzbuchs in den §§ 31 und 34 sowie die Neuaufnahme des § 246e BauGB. Allen neu aufgenommenen Regelungen ist gemein, dass eine Zulassungsvoraussetzung die Würdigung nachbarlicher Interessen und die Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen ist. Bei den Fragen 2-4 genannten Punkten handelt es sich um solche öffentlichen Belange.</p>
<p>Zu 5.<br>Entfällt.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anträge</category><category>Bezirke</category><category>Sozialpolitik</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Verwaltung</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110597</guid>
                <pubDate>Thu, 26 Mar 2026 17:05:20 +0100</pubDate>
                <title>Abschlussbericht &quot;Innenentwicklungskonzept (IEK) Plänterwald&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/abschlussbericht-innenentwicklungskonzept-iek-plaenterwald/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr.&nbsp;<a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6236" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1164</a>&nbsp;vom 11.03.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p><ol><li><p class="text-justify">Inwieweit wurden beim Schlussbericht zum "Innenentwicklungskonzept (IEK) Plänterwald" die Beschlüsse der BVV zu den Drucksachen IX/0722 "Einwohnerantrag - Mobilitäts- und Infrastrukturkonzept für ein lebenswertes Plänterwald unter Beteiligung der Anwohner /-innen" und IX/0940 "Kleingartenanlagen in Plänterwald erhalten" berücksichtigt und sind in die Vorschläge und Ideen eingeflossen?</p></li><li><p class="text-justify">Inwieweit wurde beim Schlussbericht berücksichtigt, dass sich Anwohnende in mehreren Veranstaltungen, Foren und Kundgebungen gegen eine weitere (Innenhof-) Verdichtung durch Wohnungsbau ausgesprochen haben?</p></li><li><p class="text-justify">Wie ist in Sachen Umsetzung des Schlussberichtes zum IEK Plänterwald das weitere Verfahren?</p></li><li><p class="text-justify">Wer veranlasst und finanziert die angekündigten und notwendigen Machbarkeitsstudien und Standortuntersuchungen, u.&nbsp;a. zur Schaffung von Wohnraum durch Aufstockung bestehender Wohngebäude?&nbsp;</p></li><li><p class="text-justify">Wer entscheidet wann über die Einleitung von Bebauungsplanverfahren für ausgewählte Standorte (Feuerwehr, Bahnhofsvorplatz, Garagenhöfe)?</p></li></ol><p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Das IEK berücksichtigt die o.g. Drucksachen implizit. Neben Wohnungsbaupotenzialen enthält das integrierte Konzept Vorschläge zum Ausbau der sozialen Infrastruktur, Nahversorgung, Dienstleistungen und Einzelhandel sowie Gesundheitsangebote. Im Zusammenhang mit Neubau und dem damit einhergehenden Bevölkerungszuwachs eröffnen sich hierfür Optionen, die auch genutzt werden sollen. Ein Kernziel des IEK ist der Bau eines mehrfachgenutzten Gebäudes, u.a. für ein neues Stadtteilzentrum, Angebote der VHS und Bibliothek sowie eine Jugendfreizeiteinrichtung. Wie bereits im Schlussbericht zum BVV-Beschluss IX/0722 beschrieben, sind die Inhalte des in Rede stehenden BVV-Beschlusses auch in die Erstellung des IEK Plänterwalds eingeflossen. Die dort benannten Themen werden im „Anlass und Ziel“ des IEK Plänterwald bereits adressiert. Es wird darauf hingewiesen, dass das IEK Plänterwald als Machbarkeitsstudie interdisziplinär ausgerichtet ist.<br>Verkehrliche und infrastrukturelle Faktoren fungieren hier nicht als primäre Ursachen, sondern werden implizit als Elemente eines komplexen Gesamtsystems berücksichtigt.</p>
<p>Für die Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung ist grundsätzlich die Kassenärztliche Vereinigung Berlin zuständig. Diese ist planerisch nicht steuerbar. Auch das Gewerbe- und Einzelhandelsangebot selbst ist planerisch nicht bzw. nur eingeschränkt steuerbar - hier sind eher andere Faktoren wie Lage, Miethöhe und v.a. wirtschaftliche Aspekte aus Sicht der Betreibeden relevant. Der Bezirk möchte aber mit dem IEK Rahmenbedingungen ermöglichen, die eine Ansiedlung für Gewerbe und Gesundheitsversorgung attraktiver machen.</p>
<p>Öffentliche Kleingartenanlagen wurden im IEK im kleinstmöglichen Umfang von wenigen Parzellen für eine notwendige Feuerwehrwache (Prüffläche) und ggf. Flächenarrondierungen im Bereich S-Bahnhof Plänterwald (Potenzialfläche Tor zum Plänterwald) beplant. Kleingartenanlagen werden entsprechend<br>des Beschlusses IX/0940 "Kleingartenanlagen in Plänterwald erhalten“ nicht für Wohnungsbau in Anspruch genommen. Hieran besteht und bestand auch unabhängig vom Beschluss der BVV nicht das Interesse des Bezirksamtes. Zur Stärkung der Kleingartenanlagen als Gemeinbedarfsflächen wird die Öffnung der Kleingartenanlagen für die Allgemeinheit weiterverfolgt.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 2.<br>Die Willensbekundungen aus der Anwohnerschaft wurden vom Bezirksamt aufgenommen und im Konzept im Rahmen des Möglichen berücksichtigt. Im Bezug auf die Darstellung zur Verdichtung von Innenhofbereichen stellt das IEK nur das bestehende Baurecht nach § 34 BauGB dar. Das IEK nimmt keine Prüfung über einen Bauantrag vorweg. Dies bedarf immer einer Prüfung im Einzelfall. Eine mögliche Bebauung wird daher im Rahmen des bestehenden Bauplanungsrechtes bewertet. Alle über die Zulässigkeit nach § 34 BauGB hinausgehenden Planungen erfordern die Schaffung von Planungsrecht (Bebauungsplan), sollen sich am IEK orientieren, sind aber in einem Bebauungsplanverfahren gesondert zu überprüfen.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 3.<br>Das IEK wurde am 17.02.2026 vom Bezirksamt beschlossen. Damit ist die Konzepterarbeitung abgeschlossen. Einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung besteht nicht. Der Fachbereich Stadtplanung steuert in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern auf Basis personeller und finanzieller Ressourcen die Umsetzung/Weiterverfolgung der Einzelmaßnahmen. Hier liegt der Fokus auf Maßnahmen für soziale Infrastruktur, Grün- und Freiräume und Nahversorgung. Die Umsetzung des Wohnungsbaus ist maßgeblich von dem Entwicklungswillen der Flächeneigentümer und - eigentümerinnen abhängig. Das IEK dient hier dem Bezirk als Orientierungs- und Beratungsinstrument für die Eigentümerinnen und Eigentümer.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 4.<br>Weitere Studien und konkrete Standortplanungen werden nach Bedarf durch die jeweiligen Vorhabenträger/innen bzw. Flächeneigentümer/innen durchgeführt und finanziert. Derzeit hat der Bezirk keine weiteren Studien beauftragt.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 5.<br>Die Entscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplans obliegt dem Bezirksamt. Ein möglicher Zeitpunkt richtet sich insbesondere nach Flächenverfügbarkeiten, Planerfordernissen, dem Willen der Vorhabenträger/innen sowie monetärer und personeller Ausstattung des in Rede stehenden Amtes.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Demokratie und Bürgerbeteiligung</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Verwaltung</category><category>Treptow-Köpenick</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110486</guid>
                <pubDate>Mon, 23 Mar 2026 16:36:46 +0100</pubDate>
                <title>Leerstehende Räumlichkeiten im Kosmosviertel</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/leerstehende-raeumlichkeiten-im-kosmosviertel/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr.&nbsp;<a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6235" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1163</a>&nbsp;vom 06.03.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p>
<p>1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass es im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Gebäude in der Siriusstraße 1 im Kosmosviertel mit dem Eigentümer bzw. dem Bauherren Gespräche bzw. Vereinbarungen zur Einrichtung von ärztlichen Praxisräumen gab und, wenn ja, was wurde abgesprochen oder vereinbart?</p>
<p>2. <i>In 2019 eröffneten Nahversorger im Gebäude Siriusstraße 1 ihre Geschäfte</i>. Warum befinden sich die Räume darüber noch immer im Rohbau?</p>
<p>3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bisher unternommen, damit die sich seit längerer Zeit im Rohbau befindlichen Räumlichkeiten zur Nutzung fertiggestellt werden?<br>&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Im Nachgang zu der Bürgerversammlung zum Thema ärztliche Versorgung in Altglienicke und im Hinblick auf die mögliche Ansiedlung einer KV-Praxis wurden die Räumlichkeiten am 23.01.26 besichtigt. Im Grunde sind die Räume geneignet für ärztliche Praxisräume, aber auch sehr groß für eine einzelne Praxis.</p>
<p>Zu 2. und 3.<br>Entsprechend der Aktenlagen zum Baugenehmigungsverfahren wurde die Nutzung des gesamten Gebäudes 2019 aufgenommen. Die Bau- und Wohnungsaufsicht hat keine Kenntnis über nicht fertiggestellte Räumlichkeiten im Gebäude, so dass auch keine Maßnahmen unternommen werden konnten.<br>Nach Aussage der Verwalterin der Immobile, besteht die Bereitschaft zur Vermietung an eine/n Dienstleister/in aus dem Gesundheitsbereich. Die bauliche Fertigstellung erfolgt erst mit zustandekommen eines Mietverhältnisses, so dass die Möglichkeit besteht, spezifische Anforderungen des Mieters oder der Mieterin noch einfließen zu lassen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Gesundheit</category><category>Sozialpolitik</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Treptow-Köpenick</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-110483</guid>
                <pubDate>Mon, 23 Mar 2026 15:49:02 +0100</pubDate>
                <title>Nachfragen zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage &quot;Nahversorgung in der Köllnischen Vorstadt und in Spindlersfeld (IX/1145)&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/nachfragen-zur-beantwortung-der-schriftlichen-anfrage-nahversorgung-in-der-koellnischen-vorstadt-und-in-spindlersfeld-ix-1145/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr.&nbsp;<a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6233" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1161</a>&nbsp;vom 25.02.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p>
<p><i>In der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage - Drs IX/1145 - wird darauf hingewiesen, dass es mit Rewe (Oberspreestraße) Gespräche bzw. Abstimmungen für eine Standorterweiterung gegeben hat.</i></p>
<p>1. Wie ist der aktuelle Stand der Überlegungen bzw. der aktuellen Planungen zur Rewe-Standorterweiterung?</p>
<p>2. Gibt es eine Zeitplanung und, wenn ja, was ist konkret geplant?</p>
<p>3. Wie wird bei den Überlegungen und Planungen zur Standorterweiterung - im Sinne des Erhalts der Wohnqualität - berücksichtigt, dass es zwischen Rewe und den benachbarten Wohnhäusern einen Grünstreifen gibt und bereits vor wenigen Jahren der Innenhof der betroffenen Wohnhäuser durch Wohnungsbau verdichtet wurde?<br>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Anfang letzten Jahres hat es mit Rewe Gespräche über einen Neubau des Supermarktes an der Oberspreestraße 145 gegeben. Im Gespräch war ein 2-geschossiger Rewe (Parkgarage im EG, Verkaufsraum im OG) mit einer Grundfläche von ca. 1.500 m². Seit Juni letzten Jahres ruhen die Abstimmungen. Ein Bauantrag wurde von Rewe nicht eingereicht.</p>
<p>Zu 2.<br>Da aktuell keine Gespräche stattfinden, gibt es keine Zeitplanung.</p>
<p>Zu 3.<br>Darüber ist dem Bezirksamt nichts bekannt. Der bestehende Markt ist grenznah errichtet. Inwiefern ein höherer Neubau größere Abstandsflächen auslösen würde, ist bislang nicht geprüft. Die Gestaltung der Freiflächen obliegt den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Wirtschaft</category><category>Treptow-Köpenick</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-109809</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Feb 2026 16:16:37 +0100</pubDate>
                <title>Nachfrage zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage &quot;Wohnungsbauvorhaben in der Tabbertstraße 1 und öffentlicher Zugang zum Ufer (IX/1103)&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/nachfrage-zur-beantwortung-der-schriftlichen-anfrage-wohnungsbauvorhaben-in-der-tabbertstrasse-1-und-oeffentlicher-zugang-zum-ufer-ix-1103/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr.&nbsp;<a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6227" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1155</a>&nbsp;vom 17.02.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p class="text-justify"><i>Laut Beantwortung der </i><a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6175" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer"><i>SchA IX/1103</i></a><i> entsprechen die eingereichten Planunterlagen den Zielen der Uferkonzeption.</i></p>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p><ol><li><p class="text-justify">Wie verträgt sich das Bauvorhaben bezüglich eines öffentlichen Zugangs zum Ufer mit den Vorgaben des Uferwegkonzeptes Treptow-Köpenick?</p></li><li><p class="text-justify">Warum wurde keine konkrete Vereinbarung über den öffentlichen Zugang zum Ufer mit dem Bauherren im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens getätigt?</p></li><li><p class="text-justify">Wie wird künftig in vergleichbaren Fällen in Treptow-Köpenick bezüglich des Uferwegkonzeptes verfahren?</p></li></ol><p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Die Uferkonzeption Treptow-Köpenick, Teilplan der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung, Fachplan „Grün- und Freiraum“, Bezirksamtsbeschluss Nr. 496/16 vom 18.10.2016 und Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick Nr. 0066/06/17 vom 30.03.2017, sieht die Entwicklung von Ufergrünzügen und die Verknüpfung von Uferbereichen sowie die Ermöglichung mindestens eines Uferzugangs in angemessenen Abständen für die Allgemeinheit an allen Gewässern vor. Für das angefragte Grundstück ist hier die Entwicklung eines Uferweges beziehungsweise einer Grünverbindung als übergeordnetes planerisches Ziel verankert, ein öffentlicher Uferzugang ist an dieser Stelle nicht vorgesehen.<br>In der Abstimmung zur Bebauung Tabbertstraße 2, 3 wurde dem Bauherrn mitgeteilt, dass der Uferbereich mit etwa 11 m Tiefe freigehalten werden soll, damit eine Entwicklung eines Uferweges oder einer Grünverbindung möglich bleibt. Die eingereichten Planunterlagen entsprechen diesen Zielen.</p>
<p>Zu 2.<br>Es wurden keine konkreten Vereinbarungen bezüglich eines freien und öffentlichen Zugangs zum Ufer mit dem Bauherrn im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens getroffen, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Ob ein solcher Zugang ermöglicht werden soll, obliegt den jeweiligen Eigentümer/innen der Grundstücke.</p>
<p>Zu 3.<br>Die Entwicklung von Ufergrünzügen, die Verknüpfung von Uferbereichen sowie die Sicherstellung mindestens eines öffentlichen Uferzugangs in angemessenen Abständen an allen Gewässern stellen auf bezirklicher Ebene zentrale Planungsziele dar. Vor diesem Hintergrund werden Bauherr/innen im Rahmen von Abstimmungen zu Bebauungsmöglichkeiten von Ufergrundstücken innerhalb des Geltungsbereichs der Uferkonzeption auf diese Zielsetzungen hingewiesen und entsprechend beraten. Die Realisierung dieser Planungsziele setzt jedoch die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer/innen voraus, da eine rechtliche Grundlage für eine verbindliche Durchsetzungsverpflichtung nicht besteht. Aus planungsrechtlicher Sicht wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass der Uferbereich in einer Tiefe von etwa 11 Metern von einer Bebauung freizuhalten ist. Zudem müssen sich die geplanten Gebäudetiefen in die vorhandene städtebauliche Umgebung einfügen.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Verwaltung</category><category>Wasser</category><category>Treptow-Köpenick</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-109808</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Feb 2026 16:09:11 +0100</pubDate>
                <title>Fragen zur Bürgerveranstaltung vom 11.02.2026 zum Umbau der Radickestraße in Adlershof</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/fragen-zur-buergerveranstaltung-vom-11022026-zum-umbau-der-radickestrasse-in-adlershof/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr. <a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6222" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1150</a> vom 16.02.2026 der Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/heike-kappel/" target="_top" class="link">Heike Kappel </a>– Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p><ol><li><p class="text-justify">Bewertung der Veranstaltung: Wie schätzt das Bezirksamt die Bürgerveranstaltung im Hinblick auf Teilnehmerzahl, Kommunikation und Zielerreichung ein? Gibt es Erkenntnisse, warum die Veranstaltung von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern nur schlecht besucht wurde und ob die Öffentlichkeitsarbeit ausreichend war?</p></li><li><p class="text-justify">Informationsweitergabe: Wie werden Anwohnerinnen und Anwohner ohne Internetzugang künftig über Planungen und Baufortschritte informiert und ist das Bezirksamt bereit, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen eine Informationsbroschüre in Papierform zu erstellen und zu verteilen?</p></li><li><p class="text-justify">Unklare Antworten der Verantwortlichen: Warum konnten Vertreter der einzelnen Gewerke auf der Veranstaltung keine konkreten Angaben machen und verwiesen stattdessen auf spätere Informationen oder laufende Entscheidungsprozesse? Wann ist mit verbindlichen Aussagen zu rechnen? <i>Insbesondere da die Baumaßnahmen im ersten Halbjahr 2026 abgeschlossen sein sollen.</i></p></li><li><p class="text-justify">Bauabschnitte und Straßensperrungen: Weshalb gibt es weiterhin Straßensperrungen und Baustellenabschnitte durch Baumaßnahmen der Firma HAN, obwohl laut Aussage des Bauträgers die Maßnahmen abgeschlossen sein sollten und wie werden Überschneidungen mit dem Umbau der Dörpfeldstraße und damit verbundene gleichzeitige Straßensperrungen koordiniert?</p></li><li><p class="text-justify">Zugang zur Schule und Verlegung der Bushaltestelle: Wie wird während der Bauphase sichergestellt, dass der Zugang zur Anna-Seghers-Schule für Schülerinnen und Schüler, insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen, gewährleistet bleibt und welche Lösungen werden für die geplante Verlegung der Bushaltestelle angeboten?</p></li></ol><p>6. Weitere Veranstaltungen: Ist eine weitere Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner vor Beginn der Bauarbeiten geplant und, wenn ja, wie wird diese angekündigt und barrierefrei gestaltet?</p>
<p>7. Barrierefreiheit: Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit Menschen mit Beeinträchtigungen an zukünftigen Veranstaltungen teilnehmen können?</p>
<p>8. Information zum Bauablauf: Es wurde darauf hingewiesen, dass mit dem Teilabschnitt Radfahrstraße begonnen werden muss, da sonst Fördergelder verfallen. Wie wird sichergestellt, dass die Straße nicht nach kurzer Zeit erneut aufgerissen werden muss und wie erfolgt die Abstimmung mit anderen Bauprojekten?</p>
<p>9. Absprachen mit der Wohnungsgenossenschaft Treptow Süd: Gibt es bereits konkrete Vereinbarungen mit der Wohnungsgenossenschaft Treptow Süd bezüglich des Anschlussverkehrs des neuen Radwegs beziehungsweise der Straße, da dieser über die Gehwege der Genossenschaft geführt werden soll? Wie wird sichergestellt, dass die Interessen der Genossenschaft und ihrer Bewohner gewahrt bleiben und welche Abstimmungen sind hierzu geplant?<br>&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Bei der Informationsveranstaltung am 11.02.2026 in der Mensa der Anna-Seghers-Schule waren circa 50 Besucherinnen und Besucher anwesend. Dies ist vergleichbar mit den Teilnehmendenzahlen aus anderen Informationsveranstaltungen, die im Rahmen des Lebendige Zentren-Programms in Adlershof stattfanden. Das Ziel der Veranstaltung war es, Anwohnende und Anliegende über die geplanten Baumaßnahmen in der Radickestraße zu informieren. Dazu wurde durch Flyer, Plakate, die Internetseite <a href="https://www.aktives-adlershof.de/aktuelles" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">www.aktives-adlershof.de</a>, die Pressstelle des Bezirkamtes und in sozialen Medien aufmerksam gemacht. Teilnehmende gaben an, insbesondere über die Internetseite oder Soziale Medien von der Veranstaltung erfahren zu haben. Über die Anzahl der Anwohnenden unter den Teilnehmer/innen liegt keine Information vor.</p>
<p>Zu 2.<br>Auf der Internetseite <a href="https://www.aktives-adlershof.de/baumassnahmen/umbau-radickestrasse" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">https://www.aktives-adlershof.de/baumassnahmen/umbau-radickestrasse</a> werden aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt. Ein Newsletter, der im April veröffentlicht wird, wird über den Umbau der Radickestraße informieren. Der Newsletter wird sowohl digital einzusehen sein, als auch als Printversion im Kiez ausliegen. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) wird 14 Tage vor Baubeginn, Bürgerinformationen an alle Anlieger/innen der Radickestraße per Handwurfzettel verteilen. Die Gewerbetreibenden in der Radickestraße wurden von der Gebietssteuerung persönlich über die anstehende Baumaßnahme informiert. Für weiteren Informationsbedarf werden die Kontaktdaten des Gebietsbeauftragten und der zuständigen Mitarbeitenden beim SGA im Newsletter und in der Hauswurfsendung vermerkt.<br>Während der Baumaßnahme wird es zusätzlich Informationsplakate direkt an der Baustelle geben. Dieses Vorgehen hat sich beim Umbau des Marktplatzes als zielführendes Informationsmedium herausgestellt.</p>
<p>Zu 3.<br>Bei der Informationsveranstaltung am 11.02.26 haben die verschiedenen Baubeteiligten umfassend über die anstehenden Baumaßnahmen berichtet. In der Präsentation wurde der Bauablauf zeitlich und räumlich dargestellt. Die Bauzeit von der 14. bis 27. KW 2026 in mehreren Bauabschnitten unter Vollsperrung wurde ausführlich kommuniziert. Wann jeder einzelne Hauseingang, wie lange betroffen sein wird, hängt von der gewählten Technologie und dem Bauablauf der Baufirma ab und wird baubegleitend kommuniziert.</p>
<p>Zu 4.<br>In der Wassermannstraße zwischen Döprfeldstr. und Radickestraße baut die FA. HAN im Auftrag von Stromnetz Berlin. Die Verkehrsrechtliche Anordnung gilt bis 30.04.2026. Es gibt keine räumlichen Überschneidungen mit der Baumaßnahme Radickestraße und auch keine Behinderungen.</p>
<p>Zu 5.<br>Die Umbaumaßnahmen in der Radickestraße werden zum Teil in die Osterferienzeit gelegt, um die Beeinträchtigung des regulären Schulbetriebs möglichst gering zu halten. Die Gehwegvorstreckung in Bereich der Anna-Seghers-Schule wird nach den Osterferien fertiggestellt sein. Die Buslinie wird bereits ab 9. März im Zuge von Baumaßnahmen der Stromnetz Berlin umgeleitet und im Zuge der Straßenbauarbeiten so fortgeführt bzw. beibehalten. Die Hauseingänge und der Zugang zur Schule werden zu jeder Zeit gewährleistet werden. Lediglich die Fahrbahn ist nicht durchgehend nutzbar. Ausnahmeregelungen sind nach vorheriger Abstimmung mit SGA/Baufirma in dringenden Fällen möglich; Notdienste immer. Dazu wurde in der Infoveranstaltung ausführlich kommuniziert.</p>
<p>Zu 6.<br>Weitere Informationsveranstaltungen zum Umbau der Radickestraße sind nicht vorgesehen.</p>
<p>Zu 7.<br>Das Bezirksamt ist bemüht, öffentliche Veranstaltungen in barrierefreien Räumen durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Zugang anderweitig garantiert.</p>
<p>Zu 8.<br>Die verschiedenen Bauträger befinden sich durch regelmäßige Koordinierungsrunden in enger Abstimmung. Bei der Öffnung der umgebauten Radickestraße durch die Berliner Wasserbetriebe, stellen diese sicher, dass die Straße im Anschluss wieder in den vorherigen Zustand gebracht wird.<br><br>Zu 9.<br>Mit der Wohnungsgenossenschaft Treptow Süd wurden keine Absprachen getroffen. Die Umsetzung des Radwegs wird ausschließlich über öffentliche Flächen geschehen. Die Anschlussproblematik und die Knotenpunkte sind dem Bezirksamt bekannt und werden derzeit erörtert.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Bezirke</category><category>Demokratie und Bürgerbeteiligung</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Verkehr</category><category>Verwaltung</category><category>Treptow-Köpenick</category>
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            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-109807</guid>
                <pubDate>Tue, 17 Feb 2026 15:45:43 +0100</pubDate>
                <title>Aufwertungsprozess für das Ortsteilzentrum Marktpassagen</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/aufwertungsprozess-fuer-das-ortsteilzentrum-marktpassagen/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr. <a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6223" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/115</a>1 vom 16.02.2026 der Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/heike-kappel/" target="_top" class="link">Heike Kappel </a>– Die Linke.</p>
<hr>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p><ol><li><p class="text-justify">Entspricht es den aktuellen Planungen, dass kein neues Quartier mit Wohnungen, Gewerbeflächen und einer Kita mehr an den Marktpassagen entstehen soll, wie dies in der Sitzung zur Radickestraße am 11. Februar erläutert wurde?</p></li><li><p class="text-justify">Wurde das Vorhaben endgültig aufgegeben oder gibt es noch Überlegungen, das Quartier an anderer Stelle zu realisieren?</p></li><li><p class="text-justify">Welche Gründe führten zu dieser Kehrtwende in den Plänen und wie wird die künftige Nutzung der Marktpassagen nun konkret aussehen?</p></li><li><p class="text-justify">In welchem Zeitraum soll diese Entwicklung geschehen?</p></li><li><p class="text-justify">Wem gehören die Marktpassagen und welche Gewerke nutzen noch diese Anlage?</p></li></ol><p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Dass das dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-66 VE zugrundeliegende Konzept eines neuen Quartiers nun voraussichtlich nicht umgesetzt wird, entspricht nicht den Zielen des Bezirks für diesen Bereich des Ortsteils Adlershof. Das Bezirksamt hatte großes Interesse an der Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-66 VE und der Umsetzung dieses Projekts an dem Standort der ehemaligen Marktpassage. Beides hängt bzw. hing allerdings maßgeblich von dem privaten Vorhabenträger ab. Das Bezirksamt hat mit dem Vorhabenträger mehrfach Gespräche zur Fortführung dieses Projekts geführt. Daraus ging hervor, dass dieser aktuell leider keine Entwicklungsabsichten mehr für das Grundstück der ehemaligen Marktpassage hat.</p>
<p>Zu 2.<br>Es handelt sich beim B-Plan 9-66 VE um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Das zugrundeliegende Konzept ist daher sehr konkret auf die Gegebenheiten des Grundstücks ausgelegt und lässt sich in der Form nicht an anderer Stelle umsetzen.</p>
<p>Zu 3.<br>Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, welche Gründe des privaten Grundstückseigentümers zu der Abkehr von den Entwicklungsabsichten führten.<br>Weitere Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Grundstück sind abhängig von der Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB. Diesbezügliche Bauabsichten sind nicht bekannt.</p>
<p>Zu 4.<br>Siehe Beantwortung der Fragen 1 und 3</p>
<p>Zu 5.<br>Das betreffende Grundstück gehört einem Privateigentümer; genauere Auskünfte können aus Datenschutzgründen nicht erfolgen.<br>Aufgrund bauordnungsrechtlicher Mängel sind die bisherigen Nutzungen der Marktpassage untersagt.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Treptow-Köpenick</category>
                <enclosure url="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fileadmin/_processed_/b/a/csm_DieFotoGrafen.de-Heike-Kappel_3fac8b5dc2.jpg" length="0" type="image/jpeg"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-109674</guid>
                <pubDate>Tue, 10 Feb 2026 15:27:58 +0100</pubDate>
                <title>Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage &quot;Wildschweine im Wohngebiet II (IX/1134)&quot;</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/nachfrage-zur-schriftlichen-anfrage-wildschweine-im-wohngebiet-ii-ix-1134/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr. <a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6218" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1146</a> vom 04.02.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p class="text-justify"><i>In der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wird u.&nbsp;a. darauf hingewiesen, dass Anwohnende wildlebende Tiere füttern. Außerdem seien Begegnungen der Anwohnenden mit wildlebenden Tieren unausweichlich.</i></p>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p><ol><li><p class="text-justify">Da es täglich mehrmals zu Begegnungen der Anwohnenden im Wohngebiet neben dem Ordnungsamt kommt, frage ich das Bezirksamt, ob nicht wenigstens eine Information oder ein Flyer an die betroffenen Anwohner verteilt oder Anzeigen geschaltet werden können, in denen die betroffenen Anwohnenden darüber informiert werden, wie man sich am besten gegenüber Wildschweinen verhält und, wenn es nicht möglich ist, warum nicht?</p></li><li><p class="text-justify">In der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage <a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6206" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1134</a>, wird darauf hingewiesen, dass beim Ordnungsamt seit 2024 bezüglich der Wildschweine im Wohngebiet zwei Meldungen / Beschwerden eingegangen sind, wie viele Beschwerden waren es seit dem Jahresbeginn 2026?</p></li></ol><p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Wir würden diesen Wunsch, mit der Bitte um Prüfung, an das zuständige Forstamt/ ggfs. Landesforstamt weiterleiten. Informationen zu dieser Thematik sind insbesondere beim NABU oder unter <a href="https://www.wildtiernahberlin.de/" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">https://www.wildtiernahberlin.de/</a> erhältlich.</p>
<p>Zu 2.<br>Es handelte sich hierbei um eine Meldung.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Bezirke</category><category>Ordnung</category><category>Umweltschutz</category>
                <enclosure url="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fileadmin/_processed_/2/d/csm_DieFotoGrafen.de-Uwe-Doering_d3a06b731e.jpg" length="0" type="image/jpeg"/>
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-109557</guid>
                <pubDate>Tue, 03 Feb 2026 15:21:00 +0100</pubDate>
                <title>Nahversorgung in der Köllnischen Vorstadt und Spindlersfeld</title>
                <link>https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/aktuelles/detail/news/nahversorgung-in-der-koellnischen-vorstadt-und-spindlersfeld/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p class="text-gross"><strong>Schriftliche Anfrage</strong></p>
<p>Drucksache Nr. <a href="https://bvv-treptow-koepenick.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=6217" target="_blank" class="link-extern" rel="noreferrer">IX/1145</a> vom 03.02.2026 des Bezirksverordneten <a href="https://www.linksfraktion-treptow-koepenick.de/fraktion/bezirksverordnete/uwe-doering/" target="_top" title="internal link">Uwe Doering</a> – Die Linke.</p>
<hr>
<p><i>Im Zentren- und Einzelhandelskonzept 2024 wird der Prognoseraum II, Bezirksregion 08 Köllnische Vorstadt/Spindlersfeld mit der geringsten Verkaufsfläche pro Einwohnende und hinsichtlich der Nahversorgung mit der zweitgeringsten Verkaufsfläche pro Einwohnende im Bezirk festgehalten.</i></p>
<p>Ich frage das Bezirksamt:</p>
<p>1. Was unternimmt das Bezirksamt, um die Verkaufsflächen in dieser Bezirksregion zu erhöhen, insbesondere um die kritische Nahversorgung zu verbessern?</p>
<p>2. Wie prognostiziert das Bezirksamt die künftige Nahversorgung in der Region angesichts der vielen neuen Einwohnenden z.B. Wasserstadt Spindlersfeld, Nachverdichtungen?</p>
<p>3. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Nahversorgung in der Region zu verbessern und zu diversifizieren, etwa durch Anwerbung von Ansiedlungen, Absprachen zur Vergrößerung bestehender Nahversorger, Vereinbarung in Bebauungsplänen und ähnliches?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:</p>
<p>Zu 1.<br>Zielsetzung des Bezirkes ist nicht zwingend eine Erhöhung der Verkaufsflächen bzw. Angleichung an die durchschnittliche Verkaufsflächenausstattung, sondern die Sicherung der Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche sowie einer möglichst fußläufig erreichbaren Grundversorgung.<br>Aufgrund der räumlichen Lage und Struktur liegt in Spindlersfeld bzw. der Köllnischen Vorstadt der Fokus auf der Nahversorgung, da zentrenrelevante Angebote aufgrund der allgemeinen Trends im Einzelhandel v.a. in den zentralen Versorgungsbereichen tragfähig sind (z. B. höhere Frequenz,<br>Agglomeration).<br>Trotz der relativ geringen Verkaufsfläche ist durch die vorhandenen drei Magnetbetriebe des Lebensmitteleinzelhandels die fußläufige Erreichbarkeit (500-700 m) in dieser Bezirksregion weitgehend gesichert. Lediglich im nördlichen Bereich um die Wasserstadt Spindlersfeld sind hier weitere Wege in Kauf zu nehmen.<br>Einer Steuerung hier seitens des Bezirks sind jedoch Grenzen gesetzt, da die Umsetzung neuer Nahversorgungsangebote maßgeblich vom Handeln privatwirtschaftlicher Akteurinnen und Akteure mit eigenen Standortplanungen und wirtschaftlichen Überlegungen abhängt, die nur bedingt beinflussbar sind. Dazu gehören in der Regel neben der Wirtschaftlichkeit v. a. eine gute verkehrliche Erreichbarkeit v. a. von einer Hauptstraße bzw. ein entsprechendes Einzugsgebiet. Diese Faktoren sind nicht überall in der Bezirksregion und insbesondere nicht im nördlichen Bereich von Spindlersfeld gegeben, so dass betreiberseitig bisher kein Interesse an neuen Standorten bzw. der Nutzung der Möglichkeiten (z. B. als Unterlagerung) bestand.<br>Jedoch befördert der Bezirk hier die Ansiedlung gerade kleinteiliger Angebote (z. B. Bäckerei mit angeschlossenem Spätkauf in der Carl-Spindler-Straße). Jedoch unterliegen auch diese Ansiedlungen grundsätzlich unternehmerischen Entscheidungen.<br>Optionen ergeben sich grundsätzlich über Bestandserweiterungen der Lebensmittelanbietenden, die im Rahmen der planungsrechtlichen Möglichkeiten am jeweiligen Standort auch seitens des Bezirks unterstützt werden. In der Vergangenheit hat es auch schon Abstimmungen zu Standorterweiterungen<br>z. B. an der Oberspreestraße (Rewe) gegeben.<br>Das bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept bietet hier im Allgemeinen eine entsprechende Orientierung auch für Anbieter/innen (z. B. Entwicklungsoptionen, Prüfschema), was durchaus genutzt wird.<br>Weiter agiert die Wirtschaftsförderung in enger Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsamt, um die kritische Nahversorgung zu verbessern. Dabei wurden auch für den o. g. Prognoseraum potenziell verfügbare Flächen gemeinschaftlich identifiziert, welche für Einzelhandel (insbesondere Lebensmittelvollsortimenter und Discounter) infrage kommen könnten.<br>Auch steht die Wirtschaftsförderung mit Eigentümer/innen bestehender Gewerbeimmobilien im Dialog, um Modernisierungen oder Erweiterungen zu begleiten und Hinweise für mögliche Nahversorgungsnutzung zu geben. Bei Neubauprojekten drängt die Wirtschaftsförderung darauf, dass gerade Erdgeschossflächen kleinteiligem Gewerbe und Nahversorgungsangeboten vorbehalten bleiben, um die Wege für die Anwohnenden kurz zu halten.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 2.<br>Der erwartete Bevölkerungszuwachs in der Bezirksregion bis zum Jahr 2030 von rd. 20 % wird das mögliche Zuwachspotenzial bei der Nahversorgung nochmals erhöhen. Das bietet gerade für die vorhandenen Einzelhandels-Standorte die Möglichkeit der Qualifizierung ihres Angebotes sowie ermöglicht ggf. auch kleineren Angeboten die nötige Wirtschaftlichkeit, um eine Ansiedlung zu erwägen. Dabei ist zu erwarten, dass sich aus Sicht der Unternehmen aufgrund des höheren Kundenpotenzials und der höheren Kaufkraft auch die wirtschaftliche Attraktivität für den Standort erhöht.<br>Im Hinblick auf die bestehende Baustruktur werden jedoch ergänzende Angebote/ Standorte im Wohngebietskontext nur bedingt Raum finden. Zudem bleibt hier aufgrund der Betriebsanforderungen der Handelsketten und dem durch den Zuwachs zu erwartenden Kaufkraftpotenzial das verfügbare Verkaufsflächenpotenzial gering – ggf. eine Möglichkeit für alternative Nahversorgungsstrukturen.<br>&nbsp;</p>
<p>Zu 3.<br>Die Möglichkeiten des Bezirks sind hier begrenzt, wenn auch nicht gänzlich unwirksam. Wie bereits benannt, werden Standorterweiterungen bereits im Zentren- und Einzelhandelskonzept als Maßnahme zur Sicherung und Aufwertung der Nahversorgung ausdrücklich benannt. Dies wurde auch in den Abstimmungen mit den Anbieter/innen entsprechend vermittelt und diesbezügliche Anträge umfassend begleitet.<br>Im Rahmen von Bauanträgen wird zudem an geeigneten Standorten auf die Möglichkeit der Unterlagerung durch gewerbliche Nutzungen (Handel/ Gastronomie u. ä.) hingewiesen, um eine Belebung zu ermöglichen.<br>Die Option im Zusammenhang mit der Umsetzung neuer Wohnbauquartiere über Planungsrecht besteht in Abhängigkeit der dort zu erwartenden Bevölkerung, jedoch auch hier sind Lage und Struktur auschlaggebend - dies wird andernorts auch genutzt. In der Bezirksregion selbst bestehen hierfür keine Potenziale.</p>]]></content:encoded>
                <category>Linksfraktion in der BVV</category><category>Anfragen</category><category>Stadtentwicklung</category><category>Wirtschaft</category><category>Wohnen</category>
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