5 Tage bei der Bundeswehr

Kleine Anfrage - KA VII/0611

1. Gab es 2013 und 2014 Schulklassen mit Minderjährigen, die im Rahmen des Hauptgewinns eines Preisausschreibens, an Ausbildungslagern der Bundeswehr teilgenommen haben?

2. Welche Möglichkeiten gibt es für Schüler und Eltern, die Teilnahme der Minderjährigen an diesen Werbeveranstaltungen der Bundeswehr zu verhindern?

3. Sind derartige Anwerbeaktionen aus Sicht des Bezirksamtes mit der UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz Minderjähriger vereinbar? Wie stellt das Bezirksamt den Schutz Minderjähriger bei Veranstaltungen mit Bundeswehrpräsenz wie beim Ausbildungstag sicher?

Von Tino Oestreich

Beantwortet am: 26.09.2014

Antwort des Bezirksamts:

Zu 1.
Von den öffentlichen allgemein bildenden Schulen der Region Treptow-Köpenick haben
keine Klassen an dem Preisausschreiben teilgenommen.

 

Zu 2.
entfällt


Zu 3.
Die UN Kinderrechtskonvention zum Schutz Minderjähriger, die vor Rekrutierung und
Kriegseinsatz schützt, ist mit Anwerbeaktionen wie dem in Rede stehenden Preisausschreiben, also Werbung vereinbar, da es sich faktisch um unterschiedliche
Sachverhalte handelt. Darüber hinaus können Minderjährige in der Bundesrepublik
Deutschland nicht im Sinne der UN Kinderrechtskonvention rekrutiert werden.

Die Bundeswehr ist ein Verfassungsorgan, dessen Informationsstand beim Ausbildungstag die politische Bildung und das Verstehen der wehrhaften Demokratie unterstützt. Insofern kann das Bezirksamt keine Verletzung anderer, grundrechtlich schutzwürdiger Belange erkennen.

 

Michael Vogel

Dateien

Verwandte Nachrichten