Häufige Fragen an die Bezirkspolitik

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Wie funktioniert eigentlich Kommunalpolitik?

Schon mal etwas von BVV, ASGGgV, BzBM, BA-TK* gehört und nicht nur Bahnhof verstanden? Dann lesen Sie vielleicht regelmäßig unsere Zeitung Aus dem Rathaus/ Blättchen oder sind schon Profi bei Themen der Kommunalpolitik. Für Alle, denen die Kommunalpolitik noch ein Buch mit sieben Siegeln ist, hier eine kleine Einführung in diese sehr unmittelbare Ebene der Politik. 

In Berlin gibt es eine Besonderheit gegenüber anderen Bundesländern: die zweistufige Verwaltung. Es gibt die vom Abgeordetenhaus kontrollierte Senatsverwaltung, die für alle Belange der großen Stadt zuständig ist. Von der Autobahn, über den öffentlichen Nahverkehr bis hin zur Müllabfuhr und den Berliner Wäldern reicht die Kompetenz der Senatsverwaltung. Der Senat ist zudem auch mit Stimmen im Bundesrat an der Bundespolitik beteiligt ist. 

Eine Ebene unter dem Abgeordnetenhaus und der Senatsverwaltung gibt es die Selbstverwaltung der Bezirke, die parallel zur Abgeordnetenhauswahl von den Bürgerinnen und Bürgern in den Bezirken gewählt wird. Hier wacht das Kommunalparlament, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), über die Verwaltung des Bezirksamtes. Fast wie in der großen Politik im Bundestag oder im Abgeordnetenhaus gibt es in der BVV Fraktionen der unterschiedlichen Parteien und auch eine Art gewählter Regierung, das Bezirksamt (BA). Anders als die Regierung (der Senat) auf Landes- oder Bundesebene wird die Besetzung des Bezirksamtes mit Bezirksbürgermeister und den vier Bezirksstadträten aber nicht von einer Koalition bestimmt, sondern nach der Größe der Fraktionen. So besteht das Bezirksamt in Treptow-Köpenick derzeit aus Stadträten aus vier verschiedenen Parteien. 

Die BVV und das Bezirksamt kümmern sich nun um alles, was den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort auf den Nägeln brennt, was zur kommunales Selbstverwaltung gehört und was die Bezirke in eigener Regie verantworten können. Dazu gehört vieles, was oft direkte Auswirkungen auf das Leben der Menschen im Bezirk hat:

  • Wie wird der Verkehr in den Nebenstraßen geregelt?
  • Wie wird der Haushalt im Bezirk aufgestellt?
  • Welches Bauprojekt wird mit welchen Auflagen beschlossen?
  • Wie werden Straßen und Plätze benannt?
  • Wo wird welche Schule ausgebaut, welche Jugendzentren modernisiert und welche Kiezklubs geschaffen?
  • Wie wird die Versorgung mit Fachärztinnen und Fachärzten sichergestellt und welche Arbeitsschwerpunkte sollen im Sozialamt gesetzt werden?

Über Letzteres berät etwa der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und gesellschaftliche Vielfalt in öffentlicher Sitzung zusammen mit den gewählten Bezirksverordneten, dem Bezirksamt und interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Die getroffenen Entscheidungen werden dann vom BA nach Möglichkeit umgesetzt. Gerade weil die Kommunalpolitik so nah am Leben vor Ort ist, gibt es viele Beteiligungsmöglichkeiten für Interessierte.

Die Bezirksverordneten sind übrigens ehrenamtlich tätig. Das heißt, nach dem normalen Berufsalltag machen sie als Hobby in ihrer Freizeit Kommunalpolitik. Entlohnt wird das wichtige Engagement über eine  Aufwandsentschädigung von etwa 1000 Euro monatlich. Für jede Ausschusssitzung gibt es zusätzlich 20 Euro. Im Stadtplanungsausschuss oder der BVV kann die Sitzung schon mal 4-5 Stunden dauern. Dazu kommen noch Fraktionssitzungen und Arbeitsgruppen. Das Vor- und Nachbereiten von Sitzungen, Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern und das Einarbeiten in neue politische Probleme ist da schon inklusive.

* Diese Abkürzungen stehen für: Bezirksverordnetenversammlung; Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und gesellschaftliche Vielfalt; Bezirksbürgermeister; Bezirksamt Treptow-Köpenick

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Informationssystem Allris

Fast alle Vorgänge, die in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) eine Rolle spielen, lassen sich im Allris finden. Das System wird von vielen Kommunen eingesetzt, einige Elemente sind daher auch außerhalb von Treptow-Köpenick anzutreffen. Allris kann nicht nur als klassische Webseite genutzt werden sondern steht auch als App zur Verfügung.

Personen der BVV (Allris)

Im Menü an der linken Seite unter  Organisation: Hier können aktuelle und auch frühere Mitglieder der BVV gefunden werden (Organisation/Bezirksverordnete – Datum). Wie sich die  Fraktionen und Ausschüsse zusammensetzen ist ebenso aufgelistet wie Kontaktmöglichkeiten zu Ausschussvorsitzenden. Klickt man den Namen der Bezirksverordneten an, gibt es neben Kontaktmöglichkeiten eine kleine Historie der Beteiligung an der BVV und Auskünfte über Berufstätigkeiten, Mitgliedschaften, Funktionen und Interessenvertretungen. Allerdings sind diese Angaben freiwillig. Die Vollständigkeit dieser öffentlichen Angaben variiert daher stark.

 

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Termine und Protokolle der BVV (Allris)

Entdecke die BVV-Sitzungen und bleib informiert!

Möchtest du wissen, was in deinem Bezirk passiert? Die BVV (Bezirksverordnetenversammlung) ist der Ort, an dem wichtige Entscheidungen getroffen werden. Hier erfährst du, wie du einfach daran teilnehmen und auf dem Laufenden bleiben kannst.

1. Finde die Termine: Du kannst die vergangenen und zukünftigen Termine für BVV-Sitzungen und Ausschüsse leicht finden. Klicke auf "Sitzungen" im Menü. Das Datum und die Uhrzeit findest Du im Terminkalender.

2. Erfahre mehr über die Sitzungen: Wenn du auf den Titel einer Sitzung klickst, öffnet sich die Tagesordnung mit allen wichtigen Dokumenten und Protokollen, soweit verfügbar. So kannst du genau sehen, was besprochen wird.

3. Höre die Diskussionen: Du kannst sogar die Diskussionen der BVV-Sitzungen anhören! Unter "Sitzungen" findest du Audioprotokolle, die bis ins Jahr 2012 zurückreichen. So bleibst du immer auf dem Laufenden.

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Vorgänge und Drucksachen der BVV (Allris)

Unter  Drucksachen sind alle parlamentarischen Vorgänge aufgelistet und nach unterschiedlichen Kritieren sortiert. Nur sehr alte Vorgänge lassen sich nicht in der Übersicht finden. Hier ist die Suche nach Ortsbezug ebenso möglich wie die Suche nach Drucksachennummer (in der Form Wahlperiode/ Laufende Nummer z.B. VIII/1278) oder Betreff, Verfasser:innen und Abschlussdatum. Sortierungen nach Beteiligungen der Fraktionen und Art der Drucksache ist ebenfalls möglich.

Wenn Betreff oder Drucksachennummer nicht bekannt sind, lässt sich aber auch unter Recherche → Textrecherche eine Volltextsuche durchführen. So lassen sich alle Dokumente finden die z.B. das Stichwort „Flughafen“ beinhalten. In den Ergebnissen sind auch Protokolle und Sitzungen eingeschlossen.

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Schriftliche Anfragen (Allris)

Unter  Recherche → Schriftliche Anfragen sind Anfragen von Bezirksverordneten abrufbar, die das Bezirksamt direkt beantworten muss. Anfragen als auch Antworten lassen sich durch diverse Filter einfach finden. Ein Klick auf das lila [SchA] Symbol vor der Anfragenummer öffnet diese. Leider lassen sich die Anfragen nicht direkt durch das Kopieren der Adressleiste (Url) teilen. Hierzu muss das Lesezeichensymbol oder Briefsymbol rechts oben genutzt werden.

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Anträge

Die Mitglieder der Fraktion bereiten Anträge vor, die im Bezirksamt Verwaltungshandeln anregen sollen. Diese Anträge entstehen manchmal aus eigenen Beobachtungen, manchmal auch aus der Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern oder Initiativen.

Ein solcher Antrag wird zunächst in der Fraktionssitzung in der Woche vor der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) besprochen. Ist die Fraktion mit dem Antrag einverstanden, wird dieser zur BVV eingebracht.

Im Vorfeld der BVV berät der Ältestenrat über die Tagessordnung und den Umgang mit den Anträgen. Stößt der Antrag auf die Zustimmung der restlichen Fraktion in der BVV, landet der Antrag auf der Konsensliste. Zusammen mit allen anderen unstrittigen Anträgen und Vorgängen wird der Antrag dann in der BVV im Block abgestimmt und beschlossen oder in die Ausschüsse überwiesen.

Wenn der Antrag zu kontrovers für die Konsensliste ist, wird er in der BVV öffentlich debattiert und abgestimmt.

Wenn ein Antrag über die Konsensliste oder in der Debatte in die Ausschüsse überwiesen worden ist, setzt sich die Diskussion im betreffenden Fachausschuss fort. Hier werden die Stellungnahmen des Bezirksamtes, der Antragstellerinnen und Antragstellter diskutiert, gegebenenfalls die Gegenposition dargestellt, Fachleute zum Thema eingeladen und mit Bürgerinnen und Bürgern beraten. Der Ausschuss (und ggf. die weiteren mitberatenden Ausschüsse) geben dann ein Votum zu dem Antrag ab, der mit dieser Beschlussempfehlung zurück in die nächste BVV geht.

Die BVV entscheidet dann über die Beschlussempfehlung des Fachausschusses. Dabei kann es passieren, dass der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht gefolgt wird oder der Antrag zur Beratung zurück in den Ausschuss geht. Wenn die BVV einer den Antrag ablehnende Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmt, so ist der Antrag abgelehnt.

Ein von der BVV beschlossener Antrag, der BVV-Beschluss, wird dann vom Bezirksamt umgesetzt. Manchmal kommt es dabei auch zu Streit zwischen BVV und Bezirksamt, wenn das Bezirksamt einen unzulässigen Versuch der Mitverwaltung sieht. Zu den BVV-Beschlüssen fertigt das Bezirksamt regelmäßig Zwischenberichte zum aktuellen Stand der Umsetzung.

Wenn das Bezirksamt der Meinung ist, den BVV-Beschluss ausreichend umgesetzt zu haben, fertigt es einen Schlussbericht mit dem aktuellen Sachstand. Dieser Schlussbericht wird den Verordneten vorgelegt und erscheint in den Mitteilungen des Vorstehers (MdV) zur BVV und wird dort abgestimmt.

Wenn Fraktionen oder Verordnete mit dem Schlussbericht nicht einverstanden sind, können sie ihn in der BVV direkt thematisieren und abstimmen lassen. Stimmt die BVV dem Schlussbericht (oder den MdV als Ganzes) zu, so ist der Vorgang erledigt. Die BVV kann den Schlussbericht aber auch zurückweisen und in einen Zwischenbericht umwandeln. Dann muss das Bezirksamt nachbessern und weiter an der Umsetzung arbeiten. Möglich ist aber auch, dass der Schlussbericht in einen Fachausschuss überwiesen wird. Dort wird dann beraten wie der weitere Umgang mit dem Problem ausssehen könnte. Über die folgende Beschlussempfehlung berät dann wiederum und abschließend die Bezirksverordnetenversammlung

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Was kann und darf Kommunalpolitik?

Keine "Bezirksregierung"

Anders als die Regierung auf Landes- oder Bundesebene (der Senat oder Bundesregierung) wird die Besetzung des Bezirksamtes mit Bezirks­bürgermeister:in und den vier Bezirksstadträten nicht von einer Koalition bestimmt, sondern nach der Größe der Fraktionen. So besteht das Bezirksamt in Treptow-Köpenick derzeit aus Stadträten aus vier verschiedenen Parteien.

Die Stadträte sind jeweils für ihr Ressort verantwortlich und können nicht etwa vom Bürgermeister:in entlassen werden oder in einer Koalitionsrunde neu besetzt werden. Anders als auf Landesebene kann die Bürgermeisterin auch nicht in die Ressorts der Stadträte eingreifen. Sie fühlen sich also vor allem ihrer eigenen Partei, Fraktion und poli­tischen Auffassung verpflichtet. Daraus ergibt sich, dass Teile des Bezirksamtes in unterschiedliche politische Rich­tungen arbeiten und unterschiedliche ­Prioritäten haben, obwohl das Bezirksamt per Gesetz „mit einer Stimme“ sprechen soll.

Grundlinien ja, Mitverwaltung nein

Anders als ein gesetzgebendes Parlament wie das Abgeordnetenhaus kann die BVV zwar auf die Leitung der Ämter im Bezirk einwirken, bewegt sich dabei aber immer im Spannungsfeld zwischen Initiativen und „unzulässiger Mitverwaltung“. Sie darf nur die Grundlinien der Verwaltungspolitik bestimmen, nicht in Einzelfälle eingreifen und muss sich an die Verwaltungsvorschriften von Berlin halten. Mit dem Initiativrecht werden in Anträgen lediglich Empfehlungen und Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet, um „Verwaltungshandeln anzuregen“. Eine Pflicht, von der BVV beschlossene Anträge umzusetzen, gibt es nicht. Das Bezirksamt muss die Anträge jedoch bearbeiten und die getroffenen Entscheidungen begründen.

Finanzhoheit

Die Arbeit der Bezirksverordneten in der BVV ist jedoch nicht völlig vom guten Willen der Stadträte abhängig. Der alle zwei Jahre zu beschließende Bezirkshaushalt und Investitionsplanungen müssen hauptsächlich so umgesetzt werden, wie die BVV es beschlossen hat. So kann beispielsweise mit Initiative der Fraktion etwa mehr Geld in die Jugendarbeit geleitet werden. Auch die Verwendung von Sondermitteln ist der BVV überlassen.

Stadtentwicklung

Bei Bauprojekten wird es kompliziert. Die BVV muss Bebauungspläne zwar erst genehmigen und kann auf Änderungen bestehen, bevor diese gültig werden, andererseits haben aber etwa Investoren ein Recht darauf, dass Bebauungspläne verabschiedet werden und können gegebenenfalls den Bezirk auf Schadensersatz verklagen. Einige Bauprojekte dürfen auch gebaut werden, ohne dass die BVV einen Genehmigungsvorbehalt hat. Im Bundesbaugesetz erlaubt es der §34 BauGB (Bundesgesetz) zu bauen, wenn es keinen Bebauungsplan gibt und die Bebauung bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Nach einem gestellten Bauantrag ist das Bezirksamt hier verpflichtet, innerhalb einer kurzen Frist den Bau zu genehmigen, selbst wenn die BVV Bedenken hat.

Kontrolle der Verwaltung und Öffentlichkeit

Durch das Auskunftsrecht können Bezirksverordnete als auch Bürger:innen Fragen an das Bezirksamt stellen und Transparenz herstellen. Bezirksverordnete können außerdem auch Einsicht in Verwaltungsakten nehmen. Daraus können wiederum Anträge oder öffentliche Debatten entstehen.

Für Menschen mit einem speziellen Anliegen ist das oft sehr kompliziert. Eine Anregung „Ihr seid doch in der Bezirksregierung, kümmert euch doch mal um die Falschparker“, ist schwierig umzusetzen, wenn der zuständige Stadtrat einer anderen Fraktion die Prioritäten eher bei der Kontrolle von Radfahrenden sieht. Wir freuen uns aber über sachdienliche Hinweise, auch wenn es kompliziert ist. Wir informieren, vermitteln Kontakt, helfen beim Fragestellen oder schreiben nach einer kritischen Anfrage einen Antrag, um Verwaltungshandeln anzuregen.

Ausschusssitzungen

Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Ausschusssitzungen sind öffentlich und können von jeder und jedem besucht werden. In der Regel wird Besucherinnen und Besuchern auch die Möglichkeit gegeben ihre Meinung zu äußern, selbst wenn sie kein explizites Rederecht haben. Es empfiehlt sich, sich vorher mit dem Ausschussvorsitz abzustimmen. Den Terminplan für die Ausschusssitzungen gibt es hier: http://gleft.de/1X0

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  • Die Adresse des RSS-Feeds liefert ungültige Daten.

Informationen vom Bezirksamt

Das Bezirksamt bietet eine Fülle an Informationsmaterial auf seiner Webseite an. Einige werden oft nachgefragt, sind aber etwas schwer zu finden:

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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Etwas umfangreicher wird es bei einem Bürgerbegehren, also der Beantragung eines Bürgerentscheids. Hier müssen schon 3% der Wahlberechtigten aus Treptow-Köpenick mit einer Unterschrift ihre Unterstützung des Anliegens kennzeichnen. (Zur Bundestagswahl 2017 gab es in Treptow-Köpenick 205.106 Wahlberechtigte. Ein Bürgerbegehren müsste also mindestens 6.153 gültige Unterschriften sammeln um einen Bürgerentscheid auszulösen.)

Sollte die erforderliche Stimmenzahl zusammenkommen, führt das Bezirksamt einen Bürgerentscheid durch. In geheimer Wahl können die Einwohnerinnen und Einwohner aus Treptow-Köpenick dann über das Anliegen entscheiden. Zuletzt haben sich die Treptow-Köpenicker gegen die Parkraumbewirtschaftung in der Köpenicker Altstadt ausgesprochen und dabei auch das erforderliche Quorum von 10% der Stimmen (also derzeit 20.511 Stimmen) erreicht.

Bürgerbegehren gegen Parkraumbewirtschaftung 2014

Erfolgreicher Bürgerentscheid gegen Parkraumbewirtschaftung, dazu Blättchenartikel

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BVV besuchen

Etwa ein mal im Monat findet die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) statt.

Die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ist öffentlich, Gäste können im Zuschauerraum oder auf der Empore Platz finden. Für alle, die nicht extra in das Rathaus kommen möchten, gibt es auch einen Live-Stream.

In der BVV werden die Anträge beraten, Ausschussempfehlungen abgestimmt und Schlussberichte verhandelt. Die Arbeit, die zunächst in den Ausschüssen geleistet worden ist, wird hier nun von der allen Bezirksverordneten begutachtet.

Bürgerinnen und Bürger haben zudem die Möglichkeit in der Bürgerfragestunde Fragen an das Bezirksamt und die BVV zu richten oder Einwohneranträge zu stellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und ihre aktive Beteiligung.

Bei den Einträgen zur Sitzung im bezirklichen Terminkalender können Tagesordnung, Anfragen und Anträge eingesehen werden.

Eine BVV-Sitzung Beginnt in der Regel um 16:30 Uhr und hat in der Regel folgende Punkte:

1. Organisatorische Mitteilungen (ca. 5-10 Minuten)
2. Dringlichkeiten und Tagesordnung (ca. 5-10 Minuten)
3. Bürgerfragestunde (max. 45 Minuten)
4. Informationen des Bezirksbürgermeisters (30-60 Minuten)
5. Mündliche Anfragen (max. 60 Minuten)
6. Mitteilungen des Vorstehers 
7. Personelles/Wahlen
8. Vertagte Tagesordnungspunkte
9. Nachfragen zu Großen Anfragen
10. Vorlagen zur Beschlussfassung
11. Beschlussempfehlungen der Ausschüsse
12. Vorlagen zur Kenntnisnahme
13. Anträge
14. Große Anfragen

Wenn die BVV bis 22 Uhr nicht durch die Erledigung aller Tagesordnungspunkte beendet ist, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der Bezirksverordneten, um die BVV darüber hinaus zu verlängern. 

Mehr Informationen im Informationssystem des Bezirks.

Bürgerfragestunde

Jeder Bürgerin und jedem Bürger stehen Verwaltung und Kommunalparlament Rede und Antwort. In jeder Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gibt es eine Bürgerfragestunde, in der sachliche Fragen an das Bezirksamt gerichtet werden können. Die zuständigen Stadträte, die Bezirksverordnetenversammlung oder der Bezirksbürgermeister antworten dann persönlich auf die Frage. Die Fragen müssen vorab eingereicht werden. Termine und Formulare auf der Webseite der BVV. http://gleft.de/1WY

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Bürgerhaushalt

Alle zwei Jahre beschließt die Bezirksverordnetenversammlung auf Grundlage der Zuweisungen durch den Senat einen eigenen (Doppel-)Haushalt für das Bezirksamt. Das Bezirksamt bereitet einen Entwurf vor, zu dem Bürgerinnen und Bürger Ideen und Vorschläge einbringen können. Abschließend wird der Haushalt dann in zwei Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung beraten, gegebenenfalls geändert und beschlossen. 
Der beschlossene Haushalt muss daraufhin noch in den folgenden Haushaltsberatungen durch das Abgeordnetenhaus und Senatsverwaltung überprüft und beschlossen werden. 
Ideen und Vorschläge zum Haushalt können auf der Internetseite des Bezirksamtes abgegeben werden. https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/buergerbeteiligung/buergerhaushalt/

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Eingaben und Beschwerden

Mit speziellen Anliegen oder Problemen kann man sich auch an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden wenden. Die Bezirksverordneten nehmen sich dann des Problems im Ausschuss an, versuchen mit den Verantwortlichen und dem Bezirksamt Lösungen herzustellen. Im Ausschuss können auch die Petenten (Antragstellerinnen und Antragsteller) selber Stellung nehmen. Kontaktmöglichkeiten und Beschwerdeformulare gibt es hier: http://gleft.de/1WZ

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Einwohnerantrag

Direkt einen Antrag in die BVV einbringen geht mit einem Einwohnerantrag. Wenn 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit ihrer Unterschrift die Unterstützung eines Antrages an das Bezirksamt kundtun, muss sich die BVV mit diesem Antrag befassen. Der Antrag wird dann wie jeder Antrag der Fraktionen in der BVV und den Ausschüssen beraten und entschieden. Für Hilfe, Beratung und ggf. Unterstützung steht die Fraktion DIE LINKE gerne zur Verfügung.

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Einwohnerversammlung

Zur Beratung mit anderen Einwohnern kann die Einberufung einer Einwohnerversammlungen beantragt werden. Ein Drittel (19 Personen) der Bezirksverordneten müssen dieses Anliegen mit ihrer Unterschrift unterstützen, damit es umgesetzt wird. Zur Hilfe können direkt die Fraktionen oder das BVV-Büro kontaktiert werden: post.bvv@ba-tk.berlin.de

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Fraktion anfragen

Wenn möglich, hilft auch gern die Fraktion DIE LINKE bei Problemen.
Wir können Anfragen an das Bezirksamt stellen, Anträge einbringen, in Ausschüssen nachfragen, mit der Verwaltung reden.

Manchmal treffen wir uns bei thematischen Fraktionssitzungen auch mit Vereinen und Organisationen, um deren Interessen und Probleme zu verstehen und uns eine Meinung zu bilden. Unsere Fraktionssitzungen sind öffentlich und Gäste herzlich willkommen.

Grundsätzlich können wir eher bei allgemeinen, öffentlichen - also politischen - Problemen die den Bezirk betreffen helfen oder uns zumindest für eine Lösung einsetzen. Schwierig wird es dagegen bei individuellen Problemen, etwa mit Ämtern oder Verfahren, wenn diese nicht von genereller Natur und öffentlichem Interesse sind.

Kontaktmöglichkeiten gibt es bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter der unten genannten Adresse oder bei unseren Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern

Rathaus Treptow
Raum 205
Neue Krugallee 4
12435 Berlin

Telefon :030  533 76 07
Fax: 030 58 60 07 20
e-mail:mail@linksfraktion-tk.de


Sprechstunden:
Montag: 15 - 18 Uhr
Dienstag: 12 - 17 Uhr
Donnerstag: 15 - 18 Uhr

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Kiezkassen

Das bekannteste Mittel, um direkt Geld für Verbesserungen im Kiez zu organisieren, sind die
Kiezkassen. In 18 Ortsteilen stehen, je nach Einwohnerzahl, zwischen 2 600 und 10 000 Euro zur Verfügung (insgesamt 100 000 Euro). Auf öffentlichen Versammlungen bestimmen die Bürgerinnen und Bürger selber, wofür das Geld ausgegeben werden soll. Ideen können auf der Seite des Bezirksamtes abgegeben werden, dort sind auch die Termine für die Kiezkassen einsehbar. http://gleft.de/1WW

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Live-Stream und Audioprotokolle

Wer nicht gleich persönlich bei Sitzungen und Versammlungen erscheinen möchte, kann sich zunächst auch den Live-Stream der BVV-Sitzung ansehen. Hier kann der Kommunalpolitik über die Schulter geschaut oder hier die einzelnen Tagesordnungspunkte als Audio-Protokoll nachgehört werden: http://gleft.de/1X1

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Sondermittel

Über Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung können besondere Projekte Zuschüsse erhalten. Anträge dürfen von jedem gestellt werden, die Bezirksverordneten entscheiden dann gemeinsam über die Förderung. Die Maßnahme muss allerdings einen bezirklichen Anknüpfungspunkt haben und noch in der Zukunft liegen. Antragsformulare gibt es auf der Seite des Bezirksamtes. http://gleft.de/1WX

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Stadtplanung

Wenn das Bezirksamt einen neuen Bebauungsplan aufstellt, müssen viele Betroffene einbezogen werden. So müssen etwa Polizei, Feuerwehr, Wasserbetriebe, Luftsicherung und viele weitere Träger öffentlicher Belange zu ihrer Meinung und Einwänden zum Bebauungsplan befragt werden. Auch Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit sich die öffentliche ausgelegten Bebauungspläne anzusehen und Eingaben dazu zu formulieren. Diese müssen durch das Bezirksamt mindestens zur Kenntnis genommen und geprüft werden. 
Nich alle Baumaßnahmen erfordern allerdings einen Bebauungsplan und oft ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des Bebauungsplans schon viele Jahre her bevor tatsächlich eine Umsetzung beginnt. 
Eine Übersicht über aktuelle Bebauungspläne und Beteiligungsmöglichkeiten gibt es hier: 
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/buergerbeteiligung/

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