Abfallwirtschaft auf Flächen der Späth´schen Baumschule - Nachfragen zur Beantwortung der KA VII/0665

Kleine Anfrage - KA VII/0682

1. Wie hoch ist die Durchsatzleistung der zu beurteilenden Anlage?

2. Nach Schätzung von Anwohnerinnen und Anwohnern lagerten z.B. am 25.11.2014 auf einem Abfallberg (ca. 35 x 35 x 3 Meter) bis zu 3000 Mg Abfall. Wenn die Abfallmenge, wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage erwähnt, sehr stark variiert, ist von einer deutlich höheren Gesamtmenge auszugehen. Wie groß ist die im Jahr 2014 angefallene Gesamtabfallmenge?

3. Befinden sich unter den Aufschüttungen Anlagen, die nach § 62 der Bauordnung Berlin einer Genehmigung bedürften? Wenn ja, wurden diese angezeigt und genehmigt?

4. Welche Ergebnisse brachten die Kontrollen der Baumschule bezüglich der Anlieferung von schadstoffbehafteten Materialien? Sind die Protokolle dieser Kontrollen dem Bezirksamt bekannt? Falls nicht, wo können diese eingesehen werden?

5. Welche Ergebnisse brachten die neunzehn unangemeldeten Vor-Ort-Kontrollen des Bezirksamtes?

6. In der Schutzzone IIIB ist der Umgang mit und das Eindringen von wassergefährdenden Stoffen verboten. Auch das Verwenden und die ungeschützte Lagerung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sind ebenfalls verboten. Teilt das Bezirksamt meine Einschätzung, dass dies unabhängig vom Betrieb eines Wasserwerkes gilt?

7. Hat das Bezirksamt das Referat VIIID der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz darüber informiert, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass schadstoffbehaftete Materialien angeliefert und weiterverarbeitet werden? Wie reagierte das zuständige Referat auf diesen Hinweis?

Gestellt am: 08.01.2015

Von André Schubert

Beantwortet am: 26.01.2015

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