Aktive Zentren

Kleine Anfrage - KA VII/0724

1. Wie viele Mitglieder soll bzw. wird der Bürgerbeirat haben?

2. Wer schlägt diese vor?

3. Sollen darin interessierte Bürger, Interessenvertreter, Organisationen und/oder Vereine vertreten sein?

4. Wer bestimmt bzw. wählt den Beirat?

5. Welche Befugnisse wird er haben?

6. Welche Aufgaben soll das sogenannte Geschäftsstraßenmanagement haben?

7. Werden dafür Personalkosten zur Verfügung gestellt? Wenn ja, in welcher Höhe?

8. In welcher ungefähren Höhe wird bzw. kann der sogenannte Verfügungsfonds bereitgestellt werden?

9. In welchem Verfahren bzw. durch wen soll über die umzusetzenden einzelnen Vorhaben und die jeweilige Finanzhöhe entschieden werden?

10. Ist es möglich, bei der Finanzierung von Vorhaben eine Mischfinanzierung, beispielsweise aus dem Verfügungsfonds Aktive Zentren und aus Haushaltsmitteln des Bezirkes oder weiteren Drittmitteln vorzunehmen?

11. Wie viele Veranstaltungen (im großen Forum und in den 4 Arbeitsbereichen) mit Bürgern sind zukünftig geplant?

12. Ist vorgesehen, die nächsten Veranstaltungen z. B. zu den Themen Kultur und Schule an betroffenen Standorten stattfinden zu lassen?

Gestellt am: 03.03.2015

Von Antja Stantien

Beantwortet am: 17.03.2015

Antwort des Bezirksamts

Antwort 1-5 11:

Die Fragen können zurzeit noch nicht in dieser Ausführlichkeit beantwortet werden, da es darüber noch keine verwaltungsinterne Abstimmung gibt. Des Weiteren ist beabsichtigt, die Akteure vor Ort (z.B. IG Dörpfeldstraße & meinAdlershof) in den Abstimmungsprozess mit einzubeziehen. Auf jeden Fall wird ein Kiezbeirat eingerichtet.

Antwort 6:

Die Fragen können zurzeit noch nicht ausführlich beantwortet werden. Ziel des Geschäftsstraßenmanagements ist die lnitiierung und Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung des Handels. Die Förderanfrage zum Geschäftsstraßenmanagement und die Benennung der Aufgaben sind in Arbeit.

Antwort 7:

Personalkosten innerhalb der Verwaltung werden dafür nicht zur Verfügung gestellt.

Antwort 8:

Die Mittel für den Verfügungsfonds werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz gemeinsam mit den Bezirken jährlich im 4. Quartal festgelegt.

Antwort 9:

Ein Gebietsgremium (Kiezbeirat) entscheidet über die Vergabe der Mittel auf Basis zuvor festgelegter Kriterien zur Bewertung und Priorisierung der Maßnahmen. Das Gremium sollte sich aus Eigentümern, Unternehmen, Initiativen, Bewohnern und sonstigen lokalen Akteuren zusammensetzen.

Antwort 10:

Der Anteil aus Fördermitteln des Programms beträgt höchstens 50% der förderfähigen Kosten des Gebietsfonds. Je beantragter Maßnahme soll der Fördermittelanteil 10.000,- € nicht überschreiten. Der private Anteil kann durch Unternehmen, Immobilien- und Standortgemeinschaften, Institutionen, Eigentümer oder sonstige lokale Akteure und Privatpersonen aufgebracht werden. Dieser ist ausschließlich monetär zu erbringen.

Antwort .12:

Ja.

Rainer Hölmer 

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