Anmeldungen zur Eheschließung im Standesamt Köpenick

Kleine Anfrage - KA VII/0671

1. Wie viele Anmeldungen zur Eheschließung liegen für das Jahr 2015 bis zu welchem Zeitpunkt vor? Welche freien Zeiten sind noch verfügbar?

2. Gilt noch das auf der offiziellen Seite beschriebene Verfahren, wonach eine Anmeldung nur sechs Monate vorher möglich ist?

3. Ist es richtig, dass ab dem 1. Oktober 2014 E-Mail-Anmeldungen für das ganze Jahr 2015 angenommen wurden, obwohl dieses Verfahren nicht offiziell publiziert wurde und wird? Sind diese Anmeldungen nun nichtig?

4. Auf wessen Veranlassung und auf welcher Grundlage erfolgten eventuelle Änderungen des Verfahrens?

5. Wie verteilen sich die gültigen Anmeldungen für 2015 prozentual auf Menschen mit gültigem Wohnsitz in Treptow-Köpenick, in restlichen Berliner Bezirken, in dem Bundesland Brandenburg und in restlichen Bundesländern?

6. Welche Veränderungen am Anmeldesystem sind für die Zukunft vorgesehen?

Gestellt am: 05.12.2014

Von Tino Oestreich

Beantwortet am: 20.01.2015

Antwort des Bezirksamts:

Zu 1.: Mit Stand vom 11.12.2014 liegen 132 Anmeldungen zur Eheschließung bis zum 11.06.2015 vor. DieFreitags- und Samstagstermine von April -September 2015 sind mit Reservierungen weitestgehendausgebucht. Freie Termine sind jederzeit montags bis mittwochs verfügbar.

zu 2.: Gemäߧ 13 Abs. 4 Personenstandsgesetz hat die Anmeldung einer Eheschließung eine Gültigkeit von6 Monaten. Die gesetzliche Vorschrift ist bindend.

Zu 3.:Seit dem 01.10.2014 kann man sich für das Jahr 2015 einen Eheschließungstermin persönlichwährend der Sprechzeiten sowie schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax reservieren. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt weiterhin erst 6 Monate vor Eheschließung nach den gesetzlichen Vorgaben. Erst nach der Anmeldung der Eheschließung erhalten die Eheschließenden eine rechtsverbindliche Terminbestätigung. Das gegenwärtige Verfahren wurde im Internet, in der Presse und vor Ort im persönlichen Beratungsgespräch angekündigt.

Zu 4.: Insbesondere im Interesse der heiratswilligen Brautpaare wurden die Modalitäten zur Reservierung von EheSGhließungsterminen durch die Amtsleitung des Amtes für Bürgerdienste geändert. Es besteht jetzt die Möglichkeit, unproblematisch eine Terminreservierung zu erhalten und somit bessere und planungssichere Vorbereitungen für die Eheschließung treffen zu können. Gleichzeitig entspannt diese Verfahrensweise auch die personelle Situation im Standesamt, weil die Paare sich nicht mehr in einem bestimmten Zeitrahmen anstellen müssen, um den "begehrten" Eheschließungstermin sechs Monate später zu erhalten.

Zu 5.: Eine Statistik nach Wohnort der sich anmeldenden Personen wird nicht geführt.

Zu 6.: Das Anmeldeverfahren ist gesetzlich geregelt. Änderungen sind nicht geplant. 

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