Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses 339/2009 über die Neuregelung von Raumüberlassung an Dritte im Bezirk Treptow-Köpenick

Antrag (interfraktionell)

Antrag (interfraktionell)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hebt gemäß § 12 Abs. (3) BezVG den Bezirksamtsbeschluss 339/2009 über die Neuregelung von Raumüberlassung an Dritte im Bezirk Treptow-Köpenick auf.

Weiterhin beschließt die Bezirksverordnetenversammlung die Nutzungs- und Entgeltordnung für Räume und Freianlagen (Objekte) im Bereich des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin in der Fassung des Bezirksamtsbeschlusses 339/2009 mit folgenden Änderungen:

  1. §2 Abs. (7) wird ersatzlos gestrichen und

  2. in der Anlage „Abschließende Liste der Räume, die im Bezirksamt Treptow-Köpenick an Dritte vergeben werden können - §2 (2) der Nutzungs- und Entgeltverordnung“ werden auf Seite 3 nach „Abteilung Jugend und Schule“ die Worte„– mit Ausnahme von politischen Parteien“ ersatzlos gestrichen.



Begründung:

Da das Bezirksamt erklärt hat, dass es nicht beabsichtigt, den BVV-Beschluss 987/46/10 umzusetzen, kann und sollte die BVV in der Sache selbst entscheiden.

 

 

Philipp Wohlfeil