Bausachverständige /-r für barrierefreies Bauen

Schriftliche Anfrage VIII/1269

  1. Wurde die in Kapitel 4200 Titel 42 801 vorgesehene halbe Stelle für barrierefreies Bauen eingerichtet?
  2. Welche Gründe standen der Einrichtung gegebenenfalls entgegen?
  3. Wann ist mit einer Besetzung zu rechnen?

gestellt am 20.08.2020

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 11.09.2020

Wurde die in Kapitel 4200 Titel 42 801 vorgesehene halbe Stelle für barrierefreies Bauen eingerichtet?

Nein.

Welche Gründe standen der Einrichtung gegebenenfalls entgegen?

Vor Ausschreibung einer Stelle bedarf es zunächst einer sogenannten Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK), auf deren Basis die Stellenbewertung vorgenommen werden kann. Aufgrund von Hindernissen bei der internen Abstimmung wurde bislang kein Entwurf einer BAK erarbeitet.

Wann ist mit einer Besetzung zu rechnen?

Das ist derzeit nicht absehbar.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1269