Bebauungsplan Funkwerk

Antrag

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Stellungnahmen, die es nach der Übernahme des Bebauungsplans "Funkwerk" durch den Senat als Träger öffentlicher Belange abgibt, vorher dem Stadtplanungsausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen. Dies gilt insbesondere für die Verkehrsplanung, die städtebaulichen Verträge zur Entwicklung der sozialen und kulturellen Infrastruktur sowie für die Vorstellungen zum Wohnungsbau.

 

Begründung:

Mit der Beschlussfassung des Bezirksamtes, den Bebauungsplan durch den Senat bearbeiten zu lassen, sind gleichzeitig die Beschlussrechte der Bezirksverordnetenversammlung auf das Abgeordnetenhaus übergegangen. Dies ist mit der Verantwortung der Bezirksverordnetenversammlung zur Entwicklung unseres Bezirks nur bedingt vereinbar. Die Ortskenntnisse und die jahrelange Kompetenzentwicklung der Bezirksverordneten sollen in die Bebauungsplanentwicklung einfließen.

 

Drucksache VII/1237


Ansprechpartner

Ernst Welters

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