Belastungen beim Betrieb des Großflughafens reduzieren

Antrag

Antrag

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich auch weiterhin dafür einzusetzen, dass die Belastungen, die auf den Bezirk und seine Bewohnerinnen und Bewohner durch den Flughafen Schönefeld zukommen, reduziert werden.

Dies schließt die Aufforderung an Senat, Abgeordnetenhaus und die übrigen Flughafenbetreiber ein, auf die erweiterten Nachtflugmöglichkeiten, die das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zulässt, zu verzichten.

 

Weiterhin ist darauf hinzuwirken, dass:

-            der unabhängige Parallelverkehr vermieden wird, um durch die doppelte Südabkurvung das Bezirksgebiet im Abflug Richtung Osten zu entlasten und das Überfliegen der Müggelseeregion in Richtung Innenstadt zu verhindern,

-            die passiven Schallschutzmaßnahmen vor Inbetriebnahme abgeschlossen werden und

-            Planungen zur intensiveren und zeitlich längeren Auslastung der Start- und Landebahnen und für den Bau einer dritten Start- und Landebahn unterbleiben.

 

Begründung:

Die bestehende Beschlusslage muss präzisiert und bekräftigt werden. Der künftige Senat ist von Anfang an in die Verantwortung zu nehmen, entlastende Maßnahmen für den am meisten von den Belastungen des Großflughafens betroffenen Bezirk zu entwickeln und zu unterstützen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das der „Hauptstadtfunktion“ und den wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor Lärm-, Gesundheits- und Umweltschutz einräumt, lässt eine Ausweitung der Flugzeiten um bis zu drei Stunden zu. Im Zusammenspiel mit den über das Stadtgebiet führenden Flugrouten, verschlechtert dies die Lärmbilanz für Berlin, die im Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2006 eine wesentliche Planungsgrundlage war, dramatisch.

Ernst Welter